Wichtige Begriffe
- Kryptowert
- Eine digitale Darstellung eines Werts oder Rechts, die mittels Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlicher Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann [Art. 3 Abs. 1 Nr. 5].
- Vermögenswertereferenzierter Token (ART)
- Ein Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen oder mehrere Vermögenswerte — einschließlich amtlicher Währungen — gewahrt werden soll [Art. 3 Abs. 1 Nr. 6].
- E-Geld-Token (EMT)
- Ein Kryptowert, dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf den Wert genau einer amtlichen Währung gewahrt werden soll — funktionales Äquivalent zu elektronischem Geld [Art. 3 Abs. 1 Nr. 7].
- Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP)
- Juristische Person oder Unternehmen, dessen Beruf oder Geschäftstätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen [Art. 3 Abs. 1 Nr. 15].
- Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
- Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht — verteilte Informationsspeicher, die über einen Konsensmechanismus zwischen Netzwerkknoten synchronisiert werden [Art. 3 Abs. 1 Nr. 1–2].
- Kryptowerte-Whitepaper
- Standardisiertes Informationsdokument, das vor dem öffentlichen Angebot oder der Handelszulassung eines Kryptowerts erstellt, notifiziert und veröffentlicht werden muss und Angaben zu Emittent, Token, Risiken und Rechten enthält [Art. 6].
- Signifikanter Token
- Ein ART oder EMT, der aufgrund seiner Marktkapitalisierung, Inhaberzahl oder Transaktionsvolumina von der EBA als systemrelevant eingestuft wird und verschärften Aufsichts- und Eigenmittelanforderungen unterliegt [Art. 43, Art. 56].
Häufige Fragen
Wer braucht eine CASP-Zulassung nach MiCA?
Was ist ein Kryptowerte-Whitepaper und wann muss es erstellt werden?
Was unterscheidet einen vermögenswertereferenzierten Token (ART) von einem E-Geld-Token (EMT)?
Welche Eigenmittelanforderungen gelten für CASPs?
Gelten für bestehende Krypto-Dienstleister Übergangsfristen?
Was versteht MiCA unter signifikanten Token?
Sind NFTs von MiCA erfasst?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wird für jedes öffentliche Angebot eines Kryptowerts (der kein ART oder EMT ist) ein MiCA-konformes Kryptowerte-Whitepaper erstellt, das alle Informationen gemäß Anhang I enthält?
Sind alle Marketingmitteilungen für Kryptowerte als solche erkennbar, redlich, nicht irreführend und konsistent mit dem Kryptowerte-Whitepaper?
Erbringt Ihr Unternehmen Kryptowerte-Dienstleistungen (z.B. Verwahrung, Handel, Beratung) gewerbsmäßig in der EU?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Meldung eines Kryptowerte-WhitepapersArt. 6, 8, 9
Zweck: Sicherstellung, dass Kryptowerte-Whitepaper für andere Kryptowerte als ARTs oder EMTs konform mit der MiCA-Verordnung erstellt, der zuständigen Behörde gemeldet und ordnungsgemäß veröffentlicht werden.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle öffentlichen Angebote von Kryptowerten (außer ARTs und EMTs) und für Anträge auf Zulassung zum Handel, für die ein Whitepaper erforderlich ist.
- 1
Entwurf des Kryptowerte-Whitepapers erstellen. Alle in Anhang I geforderten Informationen müssen enthalten sein.
Verantwortlich: Produkt-/Projektteam, Rechtsabteilung | Output: Vollständiger Entwurf des Whitepapers
- 2
Rechtliche Prüfung des Entwurfs auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Konformität mit Art. 6 MiCA. Einholung der Erklärung des Leitungsorgans (Art. 6 Abs. 6).
Verantwortlich: Rechtsabteilung, Compliance, Leitungsorgan | Output: Finales, freigegebenes Kryptowerte-Whitepaper
- 3
Übermittlung des finalen Whitepapers an die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, spätestens 20 Arbeitstage vor Veröffentlichung.
Verantwortlich: Compliance-Beauftragter | Output: Bestätigung der Übermittlung von der Behörde
- 4
Veröffentlichung des Whitepapers auf der öffentlich zugänglichen Website des Anbieters rechtzeitig vor Beginn des öffentlichen Angebots.
Verantwortlich: Marketing-/IT-Abteilung | Output: Veröffentlichtes Whitepaper auf der Website
- 5
Überwachung auf wesentliche neue Faktoren, Fehler oder Ungenauigkeiten, die eine Änderung des Whitepapers gemäß Art. 12 erfordern.
Verantwortlich: Compliance, Rechtsabteilung | Output: Laufende Überwachung; ggf. geändertes Whitepaper
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei jeder neuen Emission.
3. Textbausteine
Erklärung des Leitungsorgans für das Kryptowerte-WhitepaperArt. 6 Abs. 6 (für andere Kryptowerte), Art. 19 Abs. 5 (für ARTs)
Anwendungsfall: Diese Erklärung ist verpflichtend in jedes Kryptowerte-Whitepaper aufzunehmen.
Platzhalter: NAME DES ANBIETERS/EMITTENTEN, II/III (je nach Tokentyp auswählen), STADT, DATUM, NAMEN UND FUNKTIONEN DER MITGLIEDER DES LEITUNGSORGANS
+9 Gap-Checks, 2 SOPs, 2 Vorlagen warten auf Sie
7 Tage kostenlos testenKI-generierte Compliance-Hilfen. Keine Rechtsberatung. Bitte mit Rechtsabteilung abstimmen.
Prüfungsfaktoren & Checkliste
PremiumFragen für Ihren Anwalt
PremiumFazit & Zusammenfassung
PremiumDetaillierte Analyse mit Quellenlinks.
Schalten Sie die KI-Analyse frei — mit markierten Fundstellen und direkten Links zu EUR-Lex. 7 Tage kostenlos testen.
Keine Kreditkarte heute. Kündigung jederzeit.