Wichtige Begriffe
- Starke Kundenauthentifizierung (SCA)
- Authentifizierung unter Heranziehung von mindestens zwei unabhängigen Elementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Inhärenz, die die Vertraulichkeit der Authentifizierungsdaten schützt [Art. 4 Nr. 30].
- Zahlungsauslösedienstleister (PISP)
- Zahlungsdienstleister, der auf Antrag des Nutzers einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto auslöst [Art. 4 Nr. 15, Nr. 18].
- Kontoinformationsdienstleister (AISP)
- Zahlungsdienstleister, der konsolidierte Informationen über Zahlungskonten bereitstellt, die ein Nutzer bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern hält [Art. 4 Nr. 16, Nr. 19].
- Zahlungsinstitut
- Juristische Person, die nach Titel II der PSD2 zugelassen wurde und gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringt — im Gegensatz zu Kreditinstituten oder E-Geld-Instituten ein eigenständiger Institutstyp [Art. 1 Abs. 1 Buchstabe d].
- Personalisierte Sicherheitsmerkmale
- Vom Zahlungsdienstleister bereitgestellte personalisierte Merkmale, die der Nutzer zur Authentifizierung verwendet, etwa PINs, Passwörter oder biometrische Daten [Art. 4 Nr. 31].
- Zahlungskonto
- Ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird [Art. 4 Nr. 12].
- Kontoführender Zahlungsdienstleister (ASPSP)
- Zahlungsdienstleister, der für einen Zahler ein Zahlungskonto bereitstellt und führt — zentrale Gegenpartei im Open-Banking-Modell der PSD2 [Art. 4 Nr. 17].
Häufige Fragen
Was ist starke Kundenauthentifizierung (SCA) nach PSD2?
Welche Drittanbieter erhalten unter PSD2 Zugang zu Zahlungskonten?
Wie hoch ist die Haftung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungen?
Welche Meldepflichten bestehen bei Sicherheitsvorfällen?
Welches Anfangskapital braucht ein Zahlungsinstitut?
Gilt die PSD2 auch für Zahlungen außerhalb der EU?
Was passiert mit der PSD2 nach Inkrafttreten der PSD3/PSR?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Erbringen Sie gewerbsmäßig einen oder mehrere der in Anhang I der PSD2 definierten Zahlungsdienste, ohne über die erforderliche Zulassung als Zahlungsinstitut, Kreditinstitut oder E-Geld-Institut zu verfügen?
Wenden Sie eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) an, wenn ein Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder eine andere Handlung vornimmt, die ein Betrugsrisiko birgt?
Haben Sie einen Prozess zur unverzüglichen Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle an die zuständige Aufsichtsbehörde etabliert?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Meldung eines schwerwiegenden Betriebs- oder SicherheitsvorfallsArt. 96
Zweck: Sicherstellung der unverzüglichen und korrekten Meldung von schwerwiegenden Betriebs- oder Sicherheitsvorfällen an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde (z.B. BaFin) und die EZB/EBA sowie der Information betroffener Kunden.
Geltungsbereich: Dieser Prozess gilt für alle Mitarbeiter und Systeme, die an der Erbringung von Zahlungsdiensten beteiligt sind.
- 1
Identifizierung & Klassifizierung: Ein potenzieller Vorfall (z.B. Systemausfall, Datenleck, erfolgreicher Phishing-Angriff) wird durch Monitoring-Systeme oder Mitarbeiter entdeckt. Das Incident-Response-Team klassifiziert den Vorfall anhand der EBA-Leitlinien als 'schwerwiegend'.
Verantwortlich: Incident-Response-Team / CISO | Output: Klassifizierungsentscheidung und Erstellung eines internen Vorfall-Tickets.
- 2
Unverzügliche Erstmeldung: Ausfüllen des offiziellen Meldeformulars der Aufsichtsbehörde mit den initial verfügbaren Informationen. Absenden der Meldung an die Behörde innerhalb der vorgegebenen, sehr kurzen Frist (z.B. innerhalb von 4 Stunden nach Klassifizierung).
Verantwortlich: Compliance Officer / CISO | Output: Versandbestätigung der Erstmeldung an die Aufsichtsbehörde.
- 3
Kundeninformation: Prüfung, ob der Vorfall die finanziellen Interessen von Zahlungsdienstnutzern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. Falls ja, unverzügliche Benachrichtigung der betroffenen Nutzer über den Vorfall und mögliche Schutzmaßnahmen.
Verantwortlich: Krisenkommunikationsteam / Customer Service Leitung | Output: Veröffentlichte Kundeninformation (z.B. per E-Mail, Website-Banner).
- 4
Zwischenmeldung(en): Sobald wesentliche neue Informationen zum Vorfall vorliegen (z.B. über Ursache, Ausmaß, ergriffene Maßnahmen), wird eine aktualisierte Zwischenmeldung an die Aufsichtsbehörde übermittelt.
Verantwortlich: Compliance Officer / CISO | Output: Versandbestätigung der Zwischenmeldung.
- 5
Abschlussmeldung: Nach vollständiger Analyse und Behebung des Vorfalls wird eine finale Abschlussmeldung mit einer Ursachenanalyse (Root Cause Analysis) und den ergriffenen Abhilfemaßnahmen an die Aufsichtsbehörde gesendet.
Verantwortlich: Compliance Officer / CISO | Output: Versandbestätigung der Abschlussmeldung.
Prüffrequenz: Jährlich und nach jedem meldepflichtigen Vorfall
3. Textbausteine
Vertragsklausel: Haftung des Nutzers bei nicht autorisierten ZahlungenArt. 73, Art. 74
Anwendungsfall: Zur Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Zahlungsdienstnutzer (Verbraucher).
Platzhalter: [Verweis auf Anzeigepflicht-Klausel]
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