Wichtige Begriffe
- Vermittlungsdienst
- Dienst der Informationsgesellschaft in Form von reiner Durchleitung, Caching oder Hosting, der von einem Nutzer bereitgestellte Informationen übermittelt oder speichert [Art. 3 Abs. g].
- Online-Plattform
- Hostingdienst, der im Auftrag eines Nutzers Informationen speichert und öffentlich verbreitet, sofern dies keine unbedeutende Nebenfunktion ist [Art. 3 Abs. i].
- Sehr große Online-Plattform (VLOP)
- Online-Plattform mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat in der Union, die von der Kommission benannt wurde [Art. 33 Abs. 1].
- Rechtswidrige Inhalte
- Alle Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, einschließlich des Verkaufs verbotener Produkte oder illegaler Dienstleistungen [Art. 3 Abs. h].
- Vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger)
- Vom Koordinator für digitale Dienste zugelassene Stelle mit besonderer Sachkenntnis bei der Erkennung und Meldung rechtswidriger Inhalte, deren Meldungen vorrangig zu bearbeiten sind [Art. 22].
- Koordinator für digitale Dienste (DSC)
- Vom Mitgliedstaat benannte zuständige Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung des DSA in diesem Mitgliedstaat verantwortlich ist [Art. 49 Abs. 2].
- Empfehlungssystem
- Vollständig oder teilweise automatisiertes System einer Online-Plattform, das Nutzern bestimmte Informationen vorschlägt, priorisiert oder deren Reihenfolge bestimmt [Art. 3 Abs. s].
- Moderation von Inhalten
- Automatisierte oder nicht automatisierte Tätigkeiten zur Erkennung, Feststellung und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte oder AGB-widriger Informationen, einschließlich Entfernung, Herabstufung oder Kontosperrung [Art. 3 Abs. t].
Häufige Fragen
Was ist ein Vermittlungsdienst im Sinne des DSA?
Ab wann gelten Plattformen als 'sehr groß' (VLOP/VLOSE)?
Was sind vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flaggers)?
Welche Pflichten gelten speziell für Marktplätze?
Gelten Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen?
Wer ist in Deutschland der Koordinator für digitale Dienste?
Was bedeutet das Dark-Pattern-Verbot konkret?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Haben Sie eine zentrale elektronische Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit Behörden, der Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste benannt und die Kontaktinformationen leicht zugänglich veröffentlicht?
Haben Sie eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer eingerichtet, die eine schnelle, direkte und effiziente Kommunikation ermöglicht, die nicht ausschließlich auf automatisierten Werkzeugen beruht?
Haben Sie, falls Sie keine Niederlassung in der EU haben, aber hier Dienste anbieten, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat schriftlich benannt und dessen Kontaktdaten veröffentlicht?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Bearbeitung von Meldungen über rechtswidrige Inhalte (Notice-and-Action)Art. 16, 17, 22
Zweck: Sicherstellung einer zeitnahen, sorgfältigen, objektiven und konformen Bearbeitung von Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte gemäß den Anforderungen des Digital Services Act.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Mitarbeiter und Systeme, die an der Bearbeitung von Meldungen über rechtswidrige Inhalte beteiligt sind. Sie deckt den gesamten Prozess von der Meldung bis zur finalen Kommunikation ab.
- 1
Eingang der Meldung über den offiziellen Meldemechanismus. Automatische Versendung einer Empfangsbestätigung an den Meldenden (sofern Kontaktdaten vorhanden).
Verantwortlich: System / Inhaltsmoderationsteam | Output: Empfangsbestätigung versandt und Meldung im Ticketsystem erfasst.
- 2
Prüfung der Meldung auf formale Vollständigkeit (Begründung, URL etc. gem. Art. 16 Abs. 2). Priorisierung von Meldungen, die von 'vertrauenswürdigen Hinweisgebern' (Art. 22) stammen.
Verantwortlich: Inhaltsmoderationsteam (First-Level) | Output: Vollständige und priorisierte Meldung zur inhaltlichen Prüfung.
- 3
Sorgfältige, objektive und nicht-willkürliche inhaltliche Prüfung des gemeldeten Inhalts. Bewertung, ob der Inhalt gegen geltendes Recht oder die AGB verstößt. Ggf. Eskalation an spezialisierte Teams (z.B. Rechtsabteilung).
Verantwortlich: Inhaltsmoderationsteam (Second-Level) / Spezialisten | Output: Dokumentierte Bewertung des Inhalts mit Entscheidungsvorschlag.
- 4
Treffen der finalen Moderationsentscheidung (z.B. Entfernung, Sperrung, keine Maßnahme). Die Entscheidung darf nicht ausschließlich auf automatisierten Mitteln beruhen.
Verantwortlich: Qualifizierter Inhaltsmoderator / Entscheidungsgremium | Output: Finale, dokumentierte Moderationsentscheidung.
- 5
Technische Umsetzung der Entscheidung und unverzügliche Benachrichtigung des betroffenen Nutzers mit einer klaren und spezifischen Begründung gemäß Art. 17 (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung).
Verantwortlich: System / Inhaltsmoderationsteam | Output: Maßnahme umgesetzt, Nutzerbenachrichtigung versandt.
- 6
Unverzügliche Benachrichtigung des Meldenden über die getroffene Entscheidung und die verfügbaren Rechtsbehelfe.
Verantwortlich: System / Inhaltsmoderationsteam | Output: Benachrichtigung an Meldenden versandt.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder interner Richtlinien.
3. Textbausteine
AGB-Klausel: Inhaltsmoderation und BeschränkungenArt. 14
Anwendungsfall: Zur Integration in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um Nutzer transparent über die Regeln und Verfahren der Inhaltsmoderation zu informieren.
Platzhalter: [LINK ZU DEN COMMUNITY-RICHTLINIEN], [BESCHREIBEN SIE IHRE VERFAHREN, z.B. einer Kombination aus automatisierter Erkennung zur Vorfilterung und anschließender menschlicher Überprüfung durch geschulte Teams], [LINK ZUM BESCHWERDESYSTEM], [VERWEIS AUF DEN ENTSPRECHENDEN AGB-ABSCHNITT]
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