Wichtige Begriffe
- Vertrauensdienst
- Elektronischer Dienst, der das Erstellen, Überprüfen und Validieren von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln, Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie Zertifikaten, deren Validierung, Bewahrung oder Website-Authentifizierung sowie elektronische Attributsbescheinigungen, Archivierung und Journale umfasst [Art. 3 Nr. 16].
- Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP)
- Vertrauensdiensteanbieter, der einen oder mehrere qualifizierte Vertrauensdienste erbringt und dem die Aufsichtsstelle den Qualifikationsstatus zuerkannt hat — Voraussetzung für den Beginn der Erbringung ist die Aufnahme in die nationale Vertrauensliste nach Art. 22 Abs. 1 [Art. 3 Nr. 20, Art. 21 Abs. 3].
- Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI Wallet)
- Elektronisches Identifizierungsmittel, das es Nutzern ermöglicht, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen zu speichern, zu verwalten und gegenüber vertrauenden Beteiligten unter alleiniger Kontrolle des Nutzers — auch durch selektive Offenlegung — vorzulegen [Art. 5a Abs. 4].
- Vertrauender Beteiligter (Relying Party)
- Natürliche oder juristische Person, die auf eine elektronische Identifizierung, eine Europäische Brieftasche für die Digitale Identität, andere Mittel zur elektronischen Identifizierung oder einen Vertrauensdienst vertraut — bei Nutzung der EUDI-Brieftasche besteht eine Registrierungspflicht im Niederlassungsstaat [Art. 3 Nr. 6, Art. 5b Abs. 1].
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht — sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift [Art. 3 Nr. 12, Art. 25 Abs. 2].
- Sicherheitsniveau (assurance level)
- Vertrauensgrad eines elektronischen Identifizierungsmittels in Bezug auf die beanspruchte oder behauptete Identität einer Person — die Verordnung kennt drei Niveaus: niedrig, substanziell und hoch, mit jeweils zunehmenden Anforderungen an technische Spezifikationen und Verfahren [Art. 8 Abs. 1, Abs. 2].
- Vertrauensliste
- Vom Mitgliedstaat aufgestellte, geführte und veröffentlichte Liste mit Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, für die er verantwortlich ist, und zu den von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdiensten — Aufnahme ist Voraussetzung für den Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste [Art. 22 Abs. 1, Art. 21 Abs. 3].
- Elektronische Attributsbescheinigung
- Elektronische Bescheinigung, die es ermöglicht, Attribute einer natürlichen oder juristischen Person zu authentifizieren — qualifizierte Bescheinigungen erfüllen die zusätzlichen Anforderungen nach Art. 45d und entfalten dieselbe Rechtswirkung wie auf Papier ausgestellte rechtmäßige Bescheinigungen [Art. 45b].
Häufige Fragen
Sind wir als Online-Shop verpflichtet, die EUDI-Brieftasche zu akzeptieren?
Was ändert sich für nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter durch eIDAS 2.0?
Wie hoch sind die maximalen Geldbußen unter eIDAS 2.0?
Welche Beweislastregel gilt bei Schadensersatzansprüchen gegen einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter?
Was passiert bei einer Sicherheitsverletzung der EUDI-Brieftasche?
Welche elektronische Signatur hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift?
Müssen sich vertrauende Beteiligte registrieren, bevor sie die EUDI-Brieftasche nutzen?
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