Wichtige Begriffe
- Hinweisgeber
- Natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße gegen Unionsrecht meldet oder öffentlich offenlegt [Art. 5 Nr. 7].
- Interne Meldung
- Mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße innerhalb einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Sektors [Art. 5 Nr. 4].
- Externe Meldung
- Mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße an die zuständigen nationalen Behörden [Art. 5 Nr. 5].
- Repressalien
- Direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen im beruflichen Kontext, die durch eine Meldung oder Offenlegung ausgelöst werden und dem Hinweisgeber einen ungerechtfertigten Nachteil zufügen [Art. 5 Nr. 11].
- Mittler
- Natürliche Person, die einen Hinweisgeber bei dem Meldeverfahren in einem beruflichen Kontext unterstützt und deren Unterstützung vertraulich sein sollte [Art. 5 Nr. 8].
- Folgemaßnahmen
- Vom Empfänger einer Meldung ergriffene Maßnahmen zur Prüfung der Stichhaltigkeit und zum Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß, z. B. interne Nachforschungen, Ermittlungen oder Strafverfolgung [Art. 5 Nr. 12].
- Offenlegung
- Öffentliches Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße, z. B. gegenüber Medien, als dritte Eskalationsstufe nach interner und externer Meldung [Art. 5 Nr. 6, Art. 15].
Häufige Fragen
Welche Unternehmen müssen einen internen Meldekanal einrichten?
Können Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten Meldekanäle gemeinsam betreiben?
Welche Fristen gelten für die Bearbeitung einer Meldung?
Wer ist als Hinweisgeber geschützt?
Was gilt als verbotene Repressalie?
Müssen anonyme Meldungen entgegengenommen werden?
Wann darf ein Hinweisgeber Informationen öffentlich offenlegen?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Haben Sie als Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern interne Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen eingerichtet?
Ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers und Dritter vertraulich behandelt wird und der Zugriff auf die Meldung auf befugte Personen beschränkt ist?
Wird dem Hinweisgeber der Eingang seiner Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigt?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Bearbeitung einer internen MeldungArt. 9, Art. 16, Art. 18
Zweck: Diese SOP stellt die konforme, vertrauliche und fristgerechte Bearbeitung von internen Meldungen über Verstöße gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie sicher.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Mitarbeiter, die mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen über den internen Meldekanal betraut sind.
- 1
Entgegennahme der Meldung (schriftlich/mündlich). Unverzügliche und sichere Dokumentation der Meldung gemäß Art. 18 (z.B. durch Niederschrift oder Aufzeichnung mit Zustimmung).
Verantwortlich: Meldestellenbeauftragter | Output: Dokumentierte Meldung im gesicherten Fallbearbeitungssystem.
- 2
Versand einer Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber.
Verantwortlich: Meldestellenbeauftragter | Output: Protokollierter Versand der Bestätigung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang.
- 3
Ersteinschätzung (Triage): Prüfung der Plausibilität, des sachlichen Anwendungsbereichs (Art. 2) und möglicher Interessenkonflikte des Bearbeiters.
Verantwortlich: Meldestellenbeauftragter | Output: Triage-Vermerk mit Empfehlung für das weitere Vorgehen.
- 4
Einleitung von Folgemaßnahmen: Dies kann die Einleitung einer internen Untersuchung, die Anforderung weiterer Informationen vom Hinweisgeber oder (in begründeten Fällen) den Abschluss des Verfahrens umfassen.
Verantwortlich: Meldestellenbeauftragter / Leitung Compliance | Output: Beschluss und Plan für Folgemaßnahmen.
- 5
Durchführung der Untersuchung unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der betroffenen Personen (Art. 16).
Verantwortlich: Benanntes Untersuchungsteam (z.B. Compliance, Legal, HR) | Output: Vertraulicher Untersuchungsbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen.
- 6
Rückmeldung an den Hinweisgeber über die geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe dafür.
Verantwortlich: Meldestellenbeauftragter | Output: Protokollierte Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung.
- 7
Abschluss des Falls: Umsetzung von Abhilfemaßnahmen, Information des Hinweisgebers über das Endergebnis (soweit rechtlich möglich) und revisionssichere Archivierung des Falls.
Verantwortlich: Leitung Compliance / Geschäftsführung | Output: Abschlussvermerk und Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen.
Prüffrequenz: Jährlich
3. Textbausteine
Klausel für interne Hinweisgeber-Richtlinie (Verpflichtungserklärung & Schutzversprechen)Art. 7, Art. 19
Anwendungsfall: Zur Aufnahme in eine interne Unternehmensrichtlinie zum Hinweisgeberschutz, einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder für die Veröffentlichung im Intranet.
Platzhalter: Name des Unternehmens, Name der zuständigen Abteilung, z.B. Compliance-Abteilung, Link zur Richtlinie im Intranet
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