Wichtige Begriffe
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Vorgang, bei dem eine Kapitalgesellschaft ihre Rechtsform in die eines anderen Mitgliedstaats umwandelt und dabei mindestens ihren satzungsmäßigen Sitz in diesen Mitgliedstaat verlegt, ohne aufgelöst oder liquidiert zu werden [Art. 86b Nr. 2].
- Vorabbescheinigung
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Wegzugsmitgliedstaats, die bestätigt, dass alle Verfahrensvoraussetzungen für das grenzüberschreitende Vorhaben erfüllt sind. Ohne sie kann das Vorhaben im Zuzugsstaat nicht abgeschlossen werden [Art. 86m, Art. 86n].
- Wegzugsmitgliedstaat
- Der Mitgliedstaat, in dem die Gesellschaft vor der grenzüberschreitenden Umwandlung eingetragen ist und dem Recht dieses Staates unterliegt [Art. 86b Nr. 3].
- Zuzugsmitgliedstaat
- Der Mitgliedstaat, in dem die umgewandelte Gesellschaft nach Abschluss der grenzüberschreitenden Umwandlung eingetragen wird und dessen Recht sie künftig unterliegt [Art. 86b Nr. 4].
- Barabfindung
- Angebot der Gesellschaft an austrittsberechtigte Gesellschafter, ihre Anteile gegen eine Geldzahlung zu veräußern, deren Höhe auf allgemein anerkannten Bewertungsmethoden basiert und gerichtlich überprüfbar ist [Art. 86i].
- Arbeitnehmermitbestimmung
- Das Recht der Arbeitnehmer, Vertreter in das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft zu entsenden. Die Richtlinie schützt bestehende Mitbestimmungsrechte bei grenzüberschreitenden Vorhaben und verweist auf das Verhandlungsverfahren der SE-Richtlinie 2001/86/EG [Art. 86l].
- System der Registervernetzung (BRIS)
- Elektronisches System zum Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen den Handelsregistern der EU-Mitgliedstaaten, über das auch die Vorabbescheinigung übermittelt wird [Art. 86n, Art. 18].
Häufige Fragen
Welche Arten grenzüberschreitender Vorhaben regelt die Richtlinie?
Können Gesellschafter bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung aus der Gesellschaft austreten?
Wie werden Gläubiger bei grenzüberschreitenden Vorhaben geschützt?
Welche Rolle spielt die Vorabbescheinigung im Verfahren?
Wie wird die Arbeitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Vorhaben geschützt?
Kann eine wirksam gewordene grenzüberschreitende Umwandlung noch für nichtig erklärt werden?
Welche grenzüberschreitenden Spaltungen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen?
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