Wichtige Begriffe
- Bail-in
- Abwicklungsinstrument, bei dem Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Instituts herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden, um Verluste zu absorbieren und das Institut zu rekapitalisieren [Art. 2 Abs. 1 Nr. 57, Art. 43].
- MREL (Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten)
- Institutsspezifische Quote an Eigenmitteln und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten, die jederzeit vorzuhalten ist, damit im Abwicklungsfall ausreichend Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität besteht [Art. 45].
- Sanierungsplan
- Vom Institut erstelltes und laufend aktualisiertes Dokument, das Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität bei erheblicher Verschlechterung der Finanzlage festlegt [Art. 2 Abs. 1 Nr. 32, Art. 5].
- Abwicklungsbehörde
- Von jedem Mitgliedstaat gemäß Art. 3 benannte Behörde, die über die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und die Ausübung der Abwicklungsbefugnisse entscheidet [Art. 2 Abs. 1 Nr. 18].
- Kritische Funktionen
- Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Geschäfte eines Instituts, deren Einstellung wahrscheinlich die Unterbrechung realwirtschaftlich wesentlicher Dienstleistungen oder eine Störung der Finanzstabilität zur Folge hätte [Art. 2 Abs. 1 Nr. 35].
- Haftungskaskade
- Reihenfolge, in der Anteilseigner und Gläubiger im Abwicklungsfall Verluste tragen: zuerst hartes Kernkapital (CET1), dann zusätzliches Kernkapital (AT1), Ergänzungskapital (T2), nachrangige Verbindlichkeiten, nicht nachrangige bail-in-fähige Verbindlichkeiten [Art. 48].
- Brückeninstitut
- Juristische Person im vollständigen oder teilweisen Eigentum öffentlicher Stellen, die im Abwicklungsfall Anteile, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Instituts übernimmt [Art. 2 Abs. 1 Nr. 59, Art. 40].
Häufige Fragen
Was ist MREL und wie wird die Quote berechnet?
Welche Verbindlichkeiten sind vom Bail-in ausgenommen?
Wie oft muss der Sanierungsplan aktualisiert werden?
Unter welchen Voraussetzungen darf die Abwicklungsbehörde ein Institut abwickeln?
Welche Abwicklungsinstrumente stehen zur Verfügung?
Was droht bei Verstoß gegen die Sanierungsplanpflicht?
Gilt die BRRD auch für Zweigstellen von Drittstaatsinstituten?
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