Wichtige Begriffe
- Wertpapierfirma
- Juristische Person, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt oder Anlagetätigkeiten ausübt [Art. 4 Abs. 1 Nr. 1]. Unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen oder Nicht-Kapitalgesellschaften.
- Finanzinstrument
- Die in Anhang I Abschnitt C aufgeführten Instrumente, darunter übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, OGAW-Anteile, Derivate und Emissionszertifikate — einschließlich mittels Distributed-Ledger-Technologie emittierter Instrumente [Art. 4 Abs. 1 Nr. 15].
- Geeignetheitsprüfung (Suitability)
- Pflicht der Wertpapierfirma, bei Anlageberatung und Portfolioverwaltung Kenntnisse, Erfahrung, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zu erheben, um nur geeignete Instrumente zu empfehlen [Art. 25 Abs. 2].
- Best Execution (bestmögliche Ausführung)
- Verpflichtung, bei der Auftragsausführung alle hinreichenden Maßnahmen zu ergreifen, um für den Kunden das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich Kurs, Kosten, Schnelligkeit und Ausführungswahrscheinlichkeit zu erzielen [Art. 27 Abs. 1].
- Systematischer Internalisierer
- Wertpapierfirma, die in organisierter, häufiger und systematischer Weise Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes, MTF oder OTF gegen eigenes Buch ausführt [Art. 4 Abs. 1 Nr. 20].
- MTF (Multilaterales Handelssystem)
- Von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betriebenes multilaterales System, das Kauf- und Verkaufsinteressen an Finanzinstrumenten nach nichtdiskretionären Regeln zusammenführt [Art. 4 Abs. 1 Nr. 22].
- OTF (Organisiertes Handelssystem)
- Multilaterales System, das keine der Definitionen eines geregelten Marktes, MTF oder systematischen Internalisierers erfüllt und in dem Kauf- und Verkaufsinteressen an Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten interagieren [Art. 4 Abs. 1 Nr. 23].
Häufige Fragen
Wer fällt unter MiFID II?
Was ist der Unterschied zwischen Geeignetheitsprüfung und Angemessenheitsprüfung?
Was bedeutet Best Execution nach MiFID II?
Was sind die Anforderungen an die Product Governance?
Welche Sanktionen drohen bei MiFID-II-Verstößen?
Welche Pflichten gelten für algorithmischen Handel?
Was ändert der Listing Act an MiFID II?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Haben Sie einen formalen Produktgenehmigungsprozess etabliert, der für jedes konzipierte oder vertriebene Finanzinstrument einen Zielmarkt definiert und sicherstellt, dass die Vertriebsstrategie diesem Zielmarkt entspricht?
Zeichnen Sie alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation auf, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, und bewahren diese für mindestens fünf Jahre auf?
Haben Sie wirksame organisatorische und verwaltungsmäßige Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden oder zu regeln?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Durchführung der GeeignetheitsprüfungArt. 25 Abs. 2
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass bei der Erbringung von Anlageberatung und Portfolioverwaltung nur solche Dienstleistungen und Finanzinstrumente empfohlen werden, die für den jeweiligen Kunden geeignet sind. Dies ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Mitarbeiter, die Anlageberatung oder Portfolioverwaltung für Kunden erbringen.
- 1
Erfassung der Kundeninformationen: Einholung von Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen (inkl. Verlusttragfähigkeit) und Anlagezielen (inkl. Risikotoleranz) mittels eines standardisierten Fragebogens.
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Vollständig ausgefüllter und vom Kunden bestätigter KYC-Fragebogen.
- 2
Bewertung der Kundeninformationen: Analyse der Angaben zur Bestimmung des Kundenprofils (z.B. Risikoklasse).
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Dokumentiertes Kundenprofil mit Risikoeinstufung.
- 3
Abgleich mit Finanzinstrumenten: Vergleich des Kundenprofils mit den Eigenschaften der in Betracht gezogenen Finanzinstrumente oder Dienstleistungen.
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Liste geeigneter Finanzinstrumente/Strategien.
- 4
Erstellung der Geeignetheitserklärung: Dokumentation der Empfehlung und Begründung, wie diese auf die Präferenzen, Ziele und sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt ist.
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Schriftliche Geeignetheitserklärung.
- 5
Aushändigung an den Kunden: Übermittlung der Geeignetheitserklärung an den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger vor dem Geschäftsabschluss.
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Dokumentierter Nachweis über die Übermittlung an den Kunden.
- 6
Regelmäßige Überprüfung: Bei laufender Beratung oder Portfolioverwaltung ist die Geeignetheit periodisch (z.B. jährlich) und bei wesentlichen Änderungen der Kundenverhältnisse zu überprüfen.
Verantwortlich: Kundenberater | Output: Aktualisierte Geeignetheitsprüfung und -erklärung.
Prüffrequenz: Jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage.
3. Textbausteine
Muster: Offenlegung eines spezifischen InteressenkonfliktsArt. 23 Abs. 2
Anwendungsfall: Verwendung, wenn organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Interessenkonflikt zu regeln, und eine Offenlegung gegenüber dem Kunden vor Tätigung eines Geschäfts erforderlich ist. Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Eine Anpassung an den Einzelfall ist zwingend erforderlich.
Platzhalter: [Kundenname], [Bezeichnung der Dienstleistung/des Geschäfts], [Detaillierte, aber verständliche Beschreibung des Konflikts. Z.B.: ...], [Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen. Z.B.: ...], [Name der Wertpapierfirma/des Beraters]
+9 Gap-Checks, 1 SOPs, 2 Vorlagen warten auf Sie
7 Tage kostenlos testenKI-generierte Compliance-Hilfen. Keine Rechtsberatung. Bitte mit Rechtsabteilung abstimmen.
Prüfungsfaktoren & Checkliste
PremiumFragen für Ihren Anwalt
PremiumFazit & Zusammenfassung
PremiumDetaillierte Analyse mit Quellenlinks.
Schalten Sie die KI-Analyse frei — mit markierten Fundstellen und direkten Links zu EUR-Lex. 7 Tage kostenlos testen.
Keine Kreditkarte heute. Kündigung jederzeit.