Wichtige Begriffe
- Aktivitätskette
- Umfasst vorgelagerte Geschäftspartner (Beschaffung, Herstellung, Transport) und nachgelagerte Partner (Vertrieb, Lagerung), soweit sie für das Unternehmen oder in dessen Namen tätig sind [Art. 3 Abs. 1 lit. g].
- Sorgfaltspflicht (Due Diligence)
- Risikobasierte Pflicht zur Ermittlung, Verhinderung, Minderung und Abstellen negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Aktivitätskette [Art. 5 Abs. 1].
- Negative Auswirkungen
- Nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte (Verletzung der im Anhang aufgeführten Rechte) oder die Umwelt (Verstoß gegen die im Anhang Teil II genannten Umweltverbote) [Art. 3 Abs. 1 lit. b-d].
- Geschäftspartner
- Direkter Geschäftspartner (mit Geschäftsvereinbarung) oder indirekter Geschäftspartner (ohne direkte Vereinbarung, aber mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden) [Art. 3 Abs. 1 lit. f].
- Schwerwiegende negative Auswirkungen
- Besonders gravierende Auswirkungen aufgrund ihrer Art (Leben, Gesundheit, Freiheit), Größe, Tragweite oder Irreversibilität, unter Berücksichtigung der Anzahl Betroffener und des Umweltschadens [Art. 3 Abs. 1 lit. l].
- Bevollmächtigter
- Von Drittland-Unternehmen zu benennende natürliche oder juristische Person in der EU, die in Bezug auf die CSDDD-Pflichten im Namen des Unternehmens handelt [Art. 3 Abs. 1 lit. k, Art. 23].
- Abhilfe (Remediation)
- Vollständige oder weitestmögliche Wiederherstellung des Zustands vor den negativen Auswirkungen, einschließlich finanzieller oder nichtfinanzieller Entschädigung, im Verhältnis zur Beteiligung des Unternehmens [Art. 3 Abs. 1 lit. t].
Häufige Fragen
Gilt die CSDDD auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Was umfasst die Aktivitätskette?
Können Muttergesellschaften die Sorgfaltspflicht für Tochterunternehmen übernehmen?
Was passiert, wenn nicht alle negativen Auswirkungen gleichzeitig bearbeitet werden können?
Wann muss ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung aussetzen?
Welche Rolle spielen Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Initiativen?
Wie verhält sich die CSDDD zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Werkzeuge & Vorlagen
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1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht etabliert, die in alle relevanten Unternehmenspolitiken und Risikomanagementsysteme integriert ist?
Umfasst die Strategie einen Verhaltenskodex (Code of Conduct), der die einzuhaltenden Regeln und Grundsätze für das eigene Unternehmen, Tochterunternehmen und Geschäftspartner beschreibt?
Wurde ein Prozess zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt etabliert?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Ermittlung, Bewertung und Priorisierung von NachhaltigkeitsrisikenArt. 8, Art. 9
Zweck: Sicherstellung eines systematischen, risikobasierten Prozesses zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt gemäß CSDDD.
Geltungsbereich: Dieser Prozess gilt für alle Geschäftsbereiche und die gesamte Aktivitätskette des Unternehmens.
- 1
Risiko-Mapping: Erfassung der eigenen Geschäftstätigkeiten, Tochterunternehmen und Geschäftspartner in der Aktivitätskette. Identifizierung allgemeiner Bereiche, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder schwerwiegendsten sind (z.B. nach Branche, Geografie, Rohstoff).
Verantwortlich: Nachhaltigkeits-/Compliance-Abteilung | Output: Risikolandkarte mit allgemeinen Hochrisikobereichen.
- 2
Eingehende Bewertung (Deep Dive): Durchführung einer detaillierten Analyse der im Mapping identifizierten Hochrisikobereiche. Sammlung und Auswertung quantitativer und qualitativer Informationen (z.B. durch Audits, Stakeholder-Konsultationen, Berichte).
Verantwortlich: Nachhaltigkeits-/Compliance-Abteilung in Kooperation mit Einkauf, Produktion | Output: Detaillierter Bewertungsbericht für jeden Hochrisikobereich.
- 3
Priorisierung: Bewertung der identifizierten negativen Auswirkungen anhand ihrer Schwere (Ausmaß, Tragweite, Irreversibilität) und ihrer Wahrscheinlichkeit.
Verantwortlich: Risiko-Komitee / Nachhaltigkeitsrat | Output: Priorisierte Liste der negativen Auswirkungen als Grundlage für Maßnahmen.
- 4
Dokumentation & Überprüfung: Umfassende Dokumentation des gesamten Prozesses und der Ergebnisse. Jährliche Überprüfung und Aktualisierung des Risiko-Mappings und der Bewertungen.
Verantwortlich: Nachhaltigkeits-/Compliance-Abteilung | Output: Revisionssichere Dokumentation der Risikoanalyse.
Prüffrequenz: Jährlich und bei wesentlichen Änderungen
3. Textbausteine
Muster-Vertragsklausel zur Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht für GeschäftspartnerArt. 10 Abs. 2 lit. b, Art. 11 Abs. 3 lit. c
Anwendungsfall: Zur Integration in Verträge mit direkten Geschäftspartnern, um die Einhaltung der CSDDD-Anforderungen sicherzustellen und die Zusammenarbeit zu regeln.
Platzhalter: [Name des Unternehmens], [Link zum Verhaltenskodex]
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