Wichtige Begriffe
- Finanzmarktteilnehmer
- Sammelbegriff für alle in Art. 2 Nr. 1 SFDR aufgeführten Akteure: Versicherungsunternehmen mit IBIP, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute mit Portfolioverwaltung, AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, EbAV, Altersvorsorgeprodukt-Hersteller, PEPP-Anbieter und Verwalter qualifizierter Fonds.
- Nachhaltigkeitsrisiko
- Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte [Art. 2 Nr. 22].
- Nachhaltige Investition
- Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, vorausgesetzt, sie beeinträchtigt keines dieser Ziele erheblich und das Unternehmen wendet gute Unternehmensführung an [Art. 2 Nr. 17].
- Nachhaltigkeitsfaktoren
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung [Art. 2 Nr. 24].
- Principal Adverse Impacts (PAI)
- Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Finanzmarktteilnehmer nach Art. 4 auf Unternehmensebene und nach Art. 7 auf Produktebene offenlegen müssen.
- Art.-8-Produkt (hellgrün)
- Ein Finanzprodukt, das unter anderem ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden [Art. 8 Abs. 1]. Umgangssprachlich als 'hellgrünes' Produkt bezeichnet.
- Art.-9-Produkt (dunkelgrün)
- Ein Finanzprodukt, das eine nachhaltige Investition im Sinne von Art. 2 Nr. 17 anstrebt oder auf die Reduzierung von CO2-Emissionen abzielt [Art. 9 Abs. 1-3]. Umgangssprachlich als 'dunkelgrünes' Produkt bezeichnet.
- ESAP (European Single Access Point)
- Zentrales europäisches Zugangsportal gemäß Verordnung (EU) 2023/2859, über das ab dem 10. Januar 2028 auch SFDR-Offenlegungen maschinenlesbar zugänglich gemacht werden müssen [Art. 18a].
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Art.-8- und einem Art.-9-Produkt?
Gilt die SFDR auch für kleinere Vermögensverwalter und Berater?
Muss jeder Finanzmarktteilnehmer die Principal Adverse Impacts (PAI) offenlegen?
Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie im Zusammenhang mit der SFDR?
Was bedeutet die ESAP-Pflicht ab 2028 für uns?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die SFDR?
Müssen wir die Vergütungspolitik anpassen?
Werkzeuge & Vorlagen
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1. Gap-Analyse Checkliste
Haben Sie auf Ihrer Website eine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Ihre Investitionsentscheidungsprozesse (als Finanzmarktteilnehmer) oder Beratungsaktivitäten (als Finanzberater) veröffentlicht?
Haben Sie auf Ihrer Website eine Erklärung veröffentlicht, ob und wie Sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts - PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen?
Falls Sie ein Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern sind: Haben Sie eine detaillierte PAI-Erklärung gemäß den Anforderungen veröffentlicht?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Veröffentlichung der PAI-Erklärung (Entity Level)Art. 4
Zweck: Diese SOP beschreibt den Prozess zur Erstellung, Überprüfung und Veröffentlichung der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI-Statement) auf Unternehmensebene, um die Anforderungen von Artikel 4 SFDR zu erfüllen.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Finanzmarktteilnehmer, die unter die SFDR fallen. Die Schritte 2-6 sind in ihrer vollen Ausprägung nur für Unternehmen relevant, die sich für die Berücksichtigung von PAIs entscheiden oder dazu verpflichtet sind.
- 1
Jährliche Prüfung der Anwendbarkeit: Feststellen, ob das Unternehmen die Schwelle von 500 Mitarbeitern überschreitet. Bei <500 Mitarbeitern: Strategische Entscheidung treffen, ob PAIs berücksichtigt werden ('Comply') oder nicht ('Explain').
Verantwortlich: Compliance / Geschäftsführung | Output: Dokumentierte Entscheidung über 'Comply' oder 'Explain'.
- 2
Datenerfassung (nur bei 'Comply'): Sammeln der Daten für die verpflichtenden und optionalen PAI-Indikatoren gemäß Anhang I der RTS. Dies umfasst die Einholung von Daten von Portfoliounternehmen und Datenanbietern.
Verantwortlich: Portfoliomanagement / ESG-Team | Output: Konsolidierte PAI-Daten für den Berichtszeitraum.
- 3
Entwurf der Erklärung: Erstellen des PAI-Statements. Bei 'Comply': Beschreibung der Strategien, der festgestellten PAIs und der ergriffenen Maßnahmen. Bei 'Explain': Klare Begründung für die Nichtberücksichtigung.
Verantwortlich: Compliance / ESG-Team | Output: Entwurf des PAI-Statements.
- 4
Interne Überprüfung und Freigabe: Rechtliche und inhaltliche Prüfung des Entwurfs durch die Rechts- und Compliance-Abteilung sowie Freigabe durch die Geschäftsführung.
Verantwortlich: Rechtsabteilung / Geschäftsführung | Output: Freigegebenes PAI-Statement.
- 5
Veröffentlichung: Veröffentlichung des finalen PAI-Statements in einem klar gekennzeichneten Bereich auf der Unternehmenswebsite bis zum 30. Juni jedes Jahres für den vorangegangenen Berichtszeitraum.
Verantwortlich: Marketing / IT | Output: Veröffentlichtes PAI-Statement auf der Website.
- 6
Archivierung und Überwachung: Archivierung der veröffentlichten Erklärung und der zugrundeliegenden Daten. Kontinuierliche Überwachung der Prozesse zur PAI-Datenerfassung.
Verantwortlich: Compliance | Output: Archivierter Nachweis der Veröffentlichung.
Prüffrequenz: Jährlich, vor dem 30. Juni
3. Textbausteine
Mustertext: Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen ('Explain')Art. 4 Abs. 1 Bst. b
Anwendungsfall: Für Finanzmarktteilnehmer (< 500 Mitarbeiter), die sich entscheiden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen. Diese Erklärung muss auf der Website veröffentlicht werden.
Platzhalter: [Name des Finanzmarktteilnehmers], [geben Sie an, ob und wann eine Berücksichtigung geplant ist, z.B. ...], [Startdatum], [Enddatum]
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