Wichtige Begriffe
- Geltungsbeginn
- Datum, ab dem die Pflichten eines Rechtsakts auf den Adressaten anwendbar sind. Für die zentralen EUDR-Pflichten ist dies seit der Änderung durch 2024/3234 der 30. Dezember 2025; für am 31.12.2020 niedergelassene Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der 30. Juni 2026.
- Marktteilnehmer
- Im Sinne der EUDR jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt oder ausführt; trägt die primäre Sorgfaltspflicht und gibt die Sorgfaltserklärung ab.
- Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen
- Begriff aus Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2013/34/EU. Maßgeblich für den verlängerten EUDR-Geltungsbeginn 30. Juni 2026 ist die Niederlassung in dieser Größenklasse am Stichtag 31. Dezember 2020 [Art. 1 Nr. 3].
- Sorgfaltserklärung
- Die nach Art. 4 und Art. 8 EUDR erforderliche Erklärung des Marktteilnehmers oder Händlers, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität besteht; wird im EUDR-Informationssystem (TRACES) registriert.
- Risikoeinstufung der Erzeugerländer
- Klassifizierung von Ländern oder Landesteilen in geringes, normales oder hohes Risiko durch die Kommission gemäß Art. 29 EUDR. Die Liste wird durch Durchführungsrechtsakte spätestens am 30. Juni 2025 veröffentlicht [Art. 1 Nr. 1] und steuert vereinfachte oder verschärfte Sorgfaltspflichten.
- EUTR (VO 995/2010)
- Die Holzhandelsverordnung der EU, Vorgängerrechtsakt für Holz und Holzerzeugnisse. Sie wird durch die EUDR ersetzt; das Aufhebungsdatum verschiebt sich durch 2024/3234 auf den 30. Dezember 2025, bleibt aber für vor dem 29.06.2023 erzeugtes Holz bis 31.12.2028 anwendbar [Art. 1 Nr. 2].
- Relevanter Rohstoff
- Nach Anhang I EUDR die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte oder mit ihnen gefütterte Erzeugnisse. Unverändert durch 2024/3234 — die Änderungsverordnung berührt nur die Anwendungsdaten.
Häufige Fragen
Was ändert die Verordnung (EU) 2024/3234 konkret?
Welcher Geltungsbeginn gilt für mein Unternehmen?
Hat die Verschiebung Auswirkungen auf die Risikoeinstufung der Länder?
Was passiert mit Holz, das vor dem 29. Juni 2023 erzeugt wurde?
Bleiben Sorgfaltspflicht und Sanktionen der EUDR inhaltlich unverändert?
Wann ist diese Änderungsverordnung in Kraft getreten?
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