Wichtige Begriffe
- Maschine
- Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, mit einem anderen Antriebssystem als unmittelbarer menschlicher oder tierischer Kraft ausgestattet und für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt [Art. 3 Nr. 1].
- Wesentliche Veränderung
- Eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Veränderung nach dem Inverkehrbringen, die die Sicherheit beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko erhöht wird [Art. 3 Nr. 16].
- Sicherheitsbauteil
- Physisches oder digitales Bauteil einschließlich Software, das eine Sicherheitsfunktion gewährleistet, gesondert in Verkehr gebracht wird und dessen Ausfall die Sicherheit von Personen gefährdet, aber für das Funktionieren des Produkts nicht erforderlich ist [Art. 3 Nr. 3].
- Unvollständige Maschine
- Gesamtheit, die noch keine Maschine darstellt und als solche keine bestimmte Anwendung erfüllen kann, sondern nur dazu bestimmt ist, in eine Maschine eingebaut zu werden und so eine Maschine zu bilden [Art. 3 Nr. 10].
- Konformitätsbewertung
- Verfahren, mit dem bewertet wird, ob die anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Verordnung an Maschinen oder dazugehörige Produkte erfüllt worden sind [Art. 3 Nr. 28].
- EU-Konformitätserklärung
- Erklärung des Herstellers, dass die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III nachgewiesen wurde; Aufbau gemäß Anhang V Teil A [Art. 21].
- Notifizierte Stelle
- Konformitätsbewertungsstelle, die gemäß der Verordnung notifiziert wurde und als unabhängiger Dritter Konformitätsbewertungsaufgaben nach den Modulen B, G, H der Anhänge VII, IX und X wahrnimmt [Art. 3 Nr. 30].
Häufige Fragen
Was ändert sich durch den Wechsel von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung?
Was bedeutet 'wesentliche Veränderung' und welche Folgen hat sie?
Welche Konformitätsbewertungsverfahren gibt es unter der neuen Verordnung?
Dürfen Betriebsanleitungen nur noch digital bereitgestellt werden?
Können nach dem 20. Januar 2027 noch Maschinen nach der alten Richtlinie 2006/42/EG verkauft werden?
Was müssen Einführer und Händler beachten?
Welche Rolle spielt Cybersicherheit in der neuen Maschinenverordnung?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde für jede Maschine oder jedes dazugehörige Produkt eine umfassende Risikobeurteilung gemäß den Grundsätzen in Anhang III durchgeführt, um alle anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln?
Sind die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Teil A vollständig erstellt und werden sie für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen für Behörden bereitgehalten?
Wurde das korrekte Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 angewendet, insbesondere bei Maschinen, die in Anhang I gelistet sind?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Pflege der Technischen UnterlagenArt. 10, Anhang IV
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass für alle Maschinen und dazugehörigen Produkte eine vollständige, korrekte und aktuelle technische Dokumentation gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1230 erstellt und gepflegt wird.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Produkte, die als 'Maschine' oder 'dazugehöriges Produkt' unter die Verordnung (EU) 2023/1230 fallen und von [Unternehmen] hergestellt werden.
- 1
Produkt identifizieren und dessen bestimmungsgemäße Verwendung definieren.
Verantwortlich: Produktmanagement / Entwicklung | Output: Dokumentierte Produktbeschreibung und Verwendungszweck.
- 2
Risikobeurteilung gemäß Anhang III durchführen und dokumentieren. Anwendbare grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA) auflisten und Schutzmaßnahmen beschreiben.
Verantwortlich: Sicherheitsbeauftragter / Entwicklung | Output: Vollständige Risikobeurteilungs-Dokumentation.
- 3
Alle relevanten Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Pläne, Schaltkreise etc. zusammenstellen.
Verantwortlich: Konstruktion / Entwicklung | Output: Sammlung aller relevanten technischen Zeichnungen.
- 4
Angewandte Normen (harmonisierte oder andere) und technische Spezifikationen auflisten und dokumentieren.
Verantwortlich: Normenbeauftragter / Entwicklung | Output: Liste der angewandten Normen und Spezifikationen.
- 5
Alle Prüfberichte, Berechnungen, Inspektionen und Untersuchungsergebnisse sammeln und beifügen.
Verantwortlich: Qualitätssicherung / Prüflabor | Output: Sammlung aller Nachweisdokumente.
- 6
Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung als Entwurf erstellen und beifügen.
Verantwortlich: Technische Redaktion / Compliance Officer | Output: Entwürfe von Betriebsanleitung und Konformitätserklärung.
- 7
Alle Dokumente zu einer einzigen technischen Dokumentation zusammenfassen, versionieren und revisionssicher archivieren.
Verantwortlich: Compliance Officer / Dokumentationsverantwortlicher | Output: Freigegebene technische Dokumentation (Version 1.0).
- 8
Bei jeder Produktänderung den Einfluss auf die technischen Unterlagen prüfen und diese bei Bedarf aktualisieren (Änderungsmanagement).
Verantwortlich: Produktmanagement / Compliance Officer | Output: Aktualisierte technische Dokumentation.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei jeder wesentlichen Produktänderung.
3. Textbausteine
Muster: EU-KonformitätserklärungArt. 21, Anhang V Teil A
Anwendungsfall: Ausstellung durch den Hersteller, um die Konformität einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts mit der Verordnung (EU) 2023/1230 zu erklären. Muss dem Produkt beiliegen oder online zugänglich sein.
Platzhalter: Eindeutige Nummer, Produktbezeichnung, Typ, Modell, Charge oder Seriennummer, Name des Herstellers, Vollständige Anschrift des Herstellers, Name des Bevollmächtigten, Vollständige Anschrift des Bevollmächtigten, Bezeichnung der Maschine/des Produkts zur Rückverfolgbarkeit, Weitere anwendbare EU-Rechtsakte auflisten, Referenzen der Normen/Spezifikationen mit Datum auflisten, Name der Stelle, Kennnummer, Art der Prüfung, Nummer der Bescheinigung, Ort, Datum, Name und Funktion des Unterzeichners
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