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Verordnung (EU) 2018/858 — Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern

Gültig bis 30.06.2030Analyse vom 24. Juni 20262 QuellenKonsolidierte Fassung vom 01.07.2024, zuletzt geändert durch VO (EU) 2026/699 (in Kraft 23.06.2026) und VO (EU) 2026/1188 (in Kraft 22.06.2026)EUR-Lex Original

Was droht meinem Unternehmen, wenn ein Fahrzeugmodell die EU-Typgenehmigung nicht besteht oder die Marktüberwachung nachträglich Mängel aufdeckt?

Seit 1. September 2020 drohen bei Nichtkonformität EU-Geldbußen der Kommission bis 30.000 EUR pro Fahrzeug [Art. 85 Abs. 1] zuzüglich nationaler Sanktionen — der Hersteller haftet als Erster [Art. 84].

Kurzantwort

Die VO (EU) 2018/858 ersetzt die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG durch ein unmittelbar geltendes EU-Genehmigungssystem mit verschärfter Marktüberwachung: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein Fahrzeug pro 40.000 Neuzulassungen, mindestens aber fünf Fahrzeuge jährlich prüfen [Art. 8 Abs. 2]. Die Kommission kann zusätzlich zu nationalen Sanktionen eigenständig EU-Geldbußen bis 30.000 EUR pro nichtkonformem Fahrzeug verhängen [Art. 85 Abs. 1]. Jüngste Änderungen durch VO (EU) 2026/699 (Cybersicherheit OBD-Zugang) und VO (EU) 2026/1188 (automatisiertes Parken) verschärfen die technischen Anforderungen weiter; ab 2. August 2027 greifen KI-Anforderungen für Sicherheitsbauteile [Art. 5 Abs. 4, geändert durch VO (EU) 2024/1689].

Betroffen

Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Kraftfahrzeugen der Klassen M (Personenbeförderung) und N (Güterbeförderung) sowie Anhängern der Klasse O, die für öffentliche Straßen in der EU bestimmt sind [Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Nr. 44]. Technische Dienste, die Typgenehmigungsprüfungen durchführen [Art. 3 Nr. 38]. Unabhängige Marktteilnehmer mit OBD- und Reparaturinformationszugang [Anhang X]. Ausgenommen: land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Zwei-/Dreiräder, Kettenfahrzeuge und reine Militärfahrzeuge [Art. 2 Abs. 2].

Frist

Laufend durchsetzbar seit 1. September 2020. Nächste Erweiterung: Ab 2. August 2027 müssen delegierte Rechtsakte zu KI-Sicherheitsbauteilen die Anforderungen der KI-Verordnung berücksichtigen [Art. 5 Abs. 4, geändert durch VO (EU) 2024/1689]. Weitere Stufen: Kreislauffähigkeit Dauermagnete ab 24. Mai 2029 [Anhang II G 15, eingefügt durch VO (EU) 2024/1252], erweiterte Euro-7-Sanktionstatbestände ab 1. April 2032 [Art. 84 Abs. 3a, geändert durch VO (EU) 2024/1257].

Risiko

EU-Geldbußen der Kommission: bis 30.000 EUR pro nichtkonformem Fahrzeug, System oder Bauteil [Art. 85 Abs. 1]. Nationale Sanktionen der Mitgliedstaaten kommen hinzu — wirksam, verhältnismäßig und abschreckend [Art. 84 Abs. 1]. Bei schwerwiegender Nichtkonformität: Entzug oder Aussetzung der Typgenehmigung, Rückruf, Marktrücknahme. Erweiterte Sanktionstatbestände für Hersteller ab VO (EU) 2024/1257, einschließlich RDE-Testergebnisfälschung und Einsatz von Manipulationsstrategien [Art. 84 Abs. 3a].

Belege

Rechtsstand

  • In Kraft
  • Stand 2026-06-24
  • Konsolidierte Fassung vom 01.07.2024, zuletzt geändert durch VO (EU) 2026/699 (in Kraft 23.06.2026) und VO (EU) 2026/1188 (in Kraft 22.06.2026)

Primärquellen

Was jetzt zu tun ist

Legal / DPO

  • Gültige EU-Typgenehmigungen für alle Fahrzeugtypen im Portfolio prüfen und sicherstellen, dass Übereinstimmungsbescheinigungen korrekt ausgestellt werden [Art. 13 Abs. 1, Art. 36]
  • Für Nicht-EU-Hersteller: Bevollmächtigten für Typgenehmigung und separaten Bevollmächtigten für Marktüberwachung in der Union benennen [Art. 13 Abs. 4]
  • Sanktionsrisiko durch erweiterte Euro-7-Tatbestände bewerten — Verbot von Manipulationsstrategien und Pflicht zu Fahrerwarnsystemen bei Emissionsüberschreitungen [Art. 84 Abs. 3a, geändert durch VO (EU) 2024/1257]

Compliance

  • Konformität der laufenden Produktion nach Anhang IV sicherstellen und Verfahren dokumentieren, die gewährleisten, dass jedes Serienfahrzeug dem genehmigten Typ entspricht [Art. 13 Abs. 6, Anhang IV]
  • Beschwerde- und Vorfallregister führen mit Problembeschreibung und Typidentifikation für jedes gemeldete Risiko oder jeden Nichtkonformitätsfall [Art. 13 Abs. 7]
  • Marktüberwachungsquoten kennen — mindestens 1 Prüfung pro 40.000 Neuzulassungen, davon 20 % Emissionstests — und Rückverfolgbarkeit aller Fahrzeuge sicherstellen [Art. 8 Abs. 2, Abs. 3]

IT / Security

  • Cybersicherheitsanforderungen für den OBD-Fernzugang implementieren: sichere Datenübertragung und Autorisierung nach UN-Regelung Nr. 155 [Anhang X, geändert durch VO (EU) 2026/699]
  • Software- und Algorithmus-Zugangspflichten gegenüber Marktüberwachungsbehörden gewährleisten — Behörden können technische Spezifikationen einschließlich Software anfordern [Art. 8 Abs. 8]
  • SERMI-konformes Autorisierungsverfahren für den Zugang unabhängiger Akteure zu sicherheitsrelevanten Fahrzeuginformationen bereitstellen [Anhang X, geändert durch VO (EU) 2021/1244]

Product / Engineering

  • Neue Typgenehmigungsanforderungen E10 (dynamische Fahrzeugsteuerung) und E11 (automatisiertes Parken) in der Fahrzeugentwicklung berücksichtigen [Anhang II Teil I, geändert durch VO (EU) 2026/1188]
  • Kreislauffähigkeitsanforderungen für Dauermagnete in Elektromotoren (Klassen M1, M2, N1, N2) bis 24. Mai 2029 in der Produktplanung verankern [Anhang II G 15, eingefügt durch VO (EU) 2024/1252]
  • KI-Sicherheitsbauteile ab 2. August 2027 nach den Anforderungen der KI-Verordnung (Kapitel III Abschnitt 2) auslegen, sobald delegierte Rechtsakte erlassen werden [Art. 5 Abs. 4, geändert durch VO (EU) 2024/1689]

Wichtige Begriffe

EU-Typgenehmigung
Verfahren, nach dem eine Genehmigungsbehörde bescheinigt, dass ein Fahrzeugtyp den verwaltungsrechtlichen und technischen Anforderungen der VO (EU) 2018/858 entspricht; die Genehmigung gilt EU-weit [Art. 3 Nr. 2].
Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass ein produziertes Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht; Voraussetzung für die erstmalige Zulassung in jedem Mitgliedstaat [Art. 3 Nr. 5].
Technischer Dienst
Von einer Genehmigungsbehörde benannte Organisation, die als Prüflabor oder Konformitätsbewertungsstelle Prüfungen und Inspektionen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens durchführt [Art. 3 Nr. 38].
Wirtschaftsakteur
Sammelbezeichnung für Hersteller, Bevollmächtigte des Herstellers, Einführer und Händler, die Fahrzeuge, Systeme oder Bauteile in der EU in Verkehr bringen oder bereitstellen [Art. 3 Nr. 44].
Marktüberwachung
Behördliche Kontrolltätigkeit zur Prüfung, ob Fahrzeuge, Systeme und Bauteile auf dem Markt den genehmigten Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen [Art. 3 Nr. 34].
Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Genehmigungsverfahren für ein einzelnes spezifisches Fahrzeug statt für einen Typ; kommt bei Prototypen, Sonderfahrzeugen oder Rennwagen zum Einsatz und kann auf einen Mitgliedstaat beschränkt sein [Art. 3 Nr. 4, Art. 44].
Konformität der Produktion
Laufende Pflicht des Herstellers sicherzustellen, dass jedes serienmäßig produzierte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht; die Einhaltung wird nach den Verfahren in Anhang IV kontrolliert [Art. 13 Abs. 6].
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Häufige Fragen

Welche Fahrzeugklassen fallen unter die VO (EU) 2018/858?
Kraftfahrzeuge der Klassen M (Personenbeförderung: M1, M2, M3) und N (Güterbeförderung: N1, N2, N3) sowie deren Anhänger der Klasse O (O1 bis O4), die für öffentliche Straßen bestimmt sind. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Zwei-/Dreiräder, Kettenfahrzeuge und reine Militärfahrzeuge [Art. 2].
Was unterscheidet die EU-Typgenehmigung von der Fahrzeug-Einzelgenehmigung?
Die EU-Typgenehmigung betrifft einen Fahrzeugtyp und gilt EU-weit [Art. 3 Nr. 2]. Die Fahrzeug-Einzelgenehmigung gilt für ein einzelnes spezifisches Fahrzeug und kann auf einen Mitgliedstaat beschränkt sein — sie kommt bei Prototypen, Sonderfahrzeugen oder Rennwagen zum Einsatz [Art. 3 Nr. 4, Art. 44].
Wie oft prüft die Marktüberwachung in der Praxis?
Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein Fahrzeug pro 40.000 Neuzulassungen prüfen, mindestens aber fünf Prüfungen pro Jahr durchführen. Davon müssen mindestens 20 % Emissionstests sein, wenn ein Mitgliedstaat fünf oder mehr Tests durchführt [Art. 8 Abs. 2, Abs. 3].
Können auch Importeure und Händler sanktioniert werden?
Ja. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Sanktionen für alle Wirtschaftsakteure festzulegen — Hersteller, Importeure und Händler [Art. 84 Abs. 2, Abs. 3]. Importeure und Händler, die nichtkonforme Produkte in Verkehr bringen, werden unter bestimmten Umständen wie Hersteller behandelt [Art. 20].
Was ändert sich durch die neuen Cybersicherheitsanforderungen beim OBD-Zugang?
Seit 23. Juni 2026 gelten durch VO (EU) 2026/699 verschärfte Anforderungen an die sichere Datenübertragung und Autorisierung beim Zugang zu OBD-Informationen. Der Zugang muss mit den Cybersicherheitsanforderungen nach UN-Regelung Nr. 155 vereinbar sein. Zugangsdaten können auf 24 Stunden befristet werden, wenn der Zugang mit Fahrzeugänderungen verbunden ist [Anhang X].
Wie lange müssen Typgenehmigungsdokumente aufbewahrt werden?
Fahrzeug-Typgenehmigungsdokumente samt Anlagen: 10 Jahre nach Erlöschen der Typgenehmigung. Für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten: 5 Jahre. Kopien der Übereinstimmungsbescheinigungen: 10 Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs [Art. 14 Abs. 3].
Was bedeutet die E-Anhänger-Erweiterung durch VO (EU) 2024/1610?
Seit 1. Juli 2024 definiert Art. 3 Nr. 59 den E-Anhänger als Anhänger mit eigenem Elektroantrieb. Damit werden elektrifizierte Anhänger in das Typgenehmigungssystem einbezogen und müssen die Anforderungen nach Anhang I Teil B erfüllen [geändert durch VO (EU) 2024/1610].
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