Wichtige Begriffe
- Maschine
- Eine mit einem Antriebssystem (außer unmittelbarer menschlicher/tierischer Kraft) ausgestattete Gesamtheit verbundener Teile, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind [Art. 2 lit. a].
- Unvollständige Maschine
- Eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, aber für sich allein keine bestimmte Funktion erfüllen kann und nur zum Einbau in andere Maschinen bestimmt ist [Art. 2 lit. g].
- Sicherheitsbauteil
- Ein gesondert in Verkehr gebrachtes Bauteil, das einer Sicherheitsfunktion dient und dessen Ausfall die Sicherheit von Personen gefährdet. Nicht erschöpfende Liste in Anhang V [Art. 2 lit. c].
- Inverkehrbringen
- Die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf Vertrieb oder Benutzung [Art. 2 lit. h].
- CE-Kennzeichnung
- Konformitätskennzeichnung bestehend aus den Buchstaben 'CE', die sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Maschine anzubringen ist und die Übereinstimmung mit allen anwendbaren Richtlinien anzeigt [Art. 16].
- Harmonisierte Norm
- Eine nicht verbindliche technische Spezifikation von CEN, Cenelec oder ETSI, deren Anwendung eine Konformitätsvermutung mit den Anforderungen der Richtlinie begründet [Art. 2 lit. l, Art. 7 Abs. 2].
- EG-Baumusterprüfung
- Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IX, bei dem eine benannte Stelle prüft und bescheinigt, dass ein Baumuster die Anforderungen der Richtlinie erfüllt [Art. 12 Abs. 3 lit. b, Abs. 4 lit. a].
- Benannte Stelle
- Von einem Mitgliedstaat für die Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Art. 12 Abs. 3 und 4 benannte Organisation, die die Kriterien nach Anhang XI erfüllen muss [Art. 14].
Häufige Fragen
Welche Erzeugnisse fallen unter die Maschinenrichtlinie?
Was ist der Unterschied zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Maschine?
Wann muss eine benannte Stelle eingeschaltet werden?
Was ändert sich mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Was muss die EG-Konformitätserklärung enthalten?
Wie lange müssen technische Unterlagen aufbewahrt werden?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde eine umfassende Risikobeurteilung durchgeführt, um alle für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln und zu dokumentieren?
Sind die Steuerungssysteme so ausgelegt und gebaut, dass sie auch bei Fehlern in der Hard- oder Software oder bei äußeren Einflüssen keine gefährlichen Situationen verursachen?
Sind alle beweglichen Teile, die eine Gefährdung darstellen können, durch trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen gesichert?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Durchführung der RisikobeurteilungAnhang I, Nr. 1.1.2
Zweck: Systematische Identifizierung von Gefährdungen, Einschätzung und Bewertung der damit verbundenen Risiken sowie Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemäß der 3-Stufen-Methode.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Maschinen, die im Unternehmen entwickelt, hergestellt oder wesentlich verändert werden.
- 1
Grenzen der Maschine festlegen (räumlich, zeitlich, verwendungsbezogen, vorhersehbare Fehlanwendung).
Verantwortlich: Konstruktionsleitung, CE-Beauftragter | Output: Dokumentierte Festlegung der Maschinengrenzen.
- 2
Alle Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus der Maschine systematisch identifizieren (z.B. anhand von Checklisten aus EN ISO 12100).
Verantwortlich: Konstruktionsteam, Sicherheitsfachkraft | Output: Liste aller identifizierten Gefährdungen.
- 3
Für jede Gefährdung das Risiko einschätzen durch Bestimmung von Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Verantwortlich: Konstruktionsteam, CE-Beauftragter | Output: Matrix oder Tabelle mit der Risikoeinschätzung für jede Gefährdung.
- 4
Risikominderung nach der 3-Stufen-Methode: 1. Inhärent sichere Konstruktion, 2. Technische Schutzmaßnahmen, 3. Benutzerinformation (Warnhinweise, Betriebsanleitung).
Verantwortlich: Konstruktionsleitung | Output: Dokumentation der gewählten Schutzmaßnahmen und deren Zuordnung zu den Gefährdungen.
- 5
Bewertung der Restrisiken. Sicherstellen, dass das verbleibende Risiko akzeptabel ist.
Verantwortlich: CE-Beauftragter, Geschäftsführung | Output: Protokoll über die Bewertung der Restrisiken.
- 6
Gesamte Risikobeurteilung als Teil der technischen Unterlagen dokumentieren und archivieren.
Verantwortlich: CE-Beauftragter | Output: Finales Dokument der Risikobeurteilung.
Prüffrequenz: Bei jeder wesentlichen Änderung der Maschine, ansonsten alle 3 Jahre.
3. Textbausteine
Einbauerklärung für eine unvollständige MaschineAnhang II B
Anwendungsfall: Für Hersteller von unvollständigen Maschinen (z.B. Roboterarme, Fördermodule), die zur Integration in eine Gesamtanlage bestimmt sind.
Platzhalter: [NAME UND VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT DES HERSTELLERS], [NAME UND VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT DER IN DER GEMEINSCHAFT ANSÄSSIGEN PERSON], [BEZEICHNUNG DER UNVOLLSTÄNDIGEN MASCHINE], [FUNKTIONSBESCHREIBUNG], [TYP/MODELL], [SERIENNUMMER, FALLS ZUTREFFEND], [AUFLISTUNG DER EINGEHALTENEN ANHANG I NUMMERN, z.B. 1.1.2, 1.1.3, 1.2.1, ...], [ORT, DATUM], [UNTERSCHRIFT], [NAME UND FUNKTION DES UNTERZEICHNERS]
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