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Conformi/Knowledge Base/Produktsicherheit/GPSR
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Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Analyse vom 17. April 20262 Quellenkonsolidierte Fassung vom 23.05.2023EUR-Lex Original

Erfüllen unsere Verbraucherprodukte die neuen EU-Sicherheitspflichten — und was passiert, wenn die Marktüberwachung bei uns klingelt?

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR unmittelbar für jeden Wirtschaftsakteur, der Verbraucherprodukte im EU-Binnenmarkt bereitstellt — bei Verstößen drohen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen nach nationalem Recht [Art. 44], und Compliance-Verantwortliche müssen die internen Verfahren zur Produktsicherheit sofort prüfen.

Kurzantwort

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung mit verschärften Pflichten für Hersteller, Einführer, Händler und erstmals auch für Online-Marktplätze [Art. 22]. Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen [Art. 9 Abs. 2]. Für jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt muss eine in der Union niedergelassene verantwortliche Person benannt sein [Art. 16 Abs. 1]. Die Verordnung erfasst auch Cybersicherheitsaspekte vernetzter Produkte [Art. 6 Abs. 1 Buchstabe g] sowie neue Rückruf- und Abhilfepflichten zugunsten der Verbraucher [Art. 35, Art. 37].

Betroffen

Alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister [Art. 3 Nr. 13] und Anbieter von Online-Marktplätzen [Art. 3 Nr. 14]. Ausgenommen sind Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, lebende Tiere/Pflanzen, Antiquitäten und bestimmte Beförderungsmittel [Art. 2 Abs. 2]. Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte [Art. 2 Abs. 3].

Frist

Die Verordnung ist seit dem 13. Dezember 2024 vollständig anwendbar [Art. 52]. Die Pflichten gelten laufend — insbesondere die Unfallmeldepflicht über das Safety-Business-Gateway ist unverzüglich bei Kenntniserlangung zu erfüllen [Art. 20 Abs. 1]. Bis 13. Dezember 2024 mussten die Mitgliedstaaten nationale Sanktionsvorschriften erlassen und der Kommission mitteilen [Art. 44 Abs. 3].

Risiko

Die GPSR überlässt die Sanktionshöhe den Mitgliedstaaten; sie müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen [Art. 44 Abs. 2]. Über das Schnellwarnsystem Safety Gate können Marktüberwachungsbehörden Produkte EU-weit als gefährlich melden und Rücknahme oder Rückruf anordnen [Art. 26]. Bei ernsten Risiken kann die Kommission per Durchführungsrechtsakt das Inverkehrbringen EU-weit verbieten oder einschränken [Art. 28 Abs. 1]. Zudem können Online-Marktplätze per behördlicher Anordnung verpflichtet werden, Angebote innerhalb von zwei Arbeitstagen zu entfernen [Art. 22 Abs. 4].

Belege

Rechtsstand

  • In Kraft
  • Stand 2026-04-17
  • konsolidierte Fassung vom 23.05.2023

Primärquellen

Was jetzt zu tun ist

Legal / DPO

  • Prüfen, ob für jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt eine in der Union niedergelassene verantwortliche Person benannt und deren Kontaktdaten auf Produkt oder Verpackung angegeben sind [Art. 16 Abs. 1, Abs. 3].
  • Sicherstellen, dass technische Unterlagen mindestens eine allgemeine Produktbeschreibung, eine Risikoanalyse und die angewandten Normen enthalten und zehn Jahre ab Inverkehrbringen bereitgehalten werden [Art. 9 Abs. 2, Abs. 3].
  • Vertragliche Regelungen mit Lieferanten aus Drittstaaten überprüfen, damit Unfallmeldepflichten [Art. 20] und Rückrufpflichten [Art. 35, Art. 37] operativ erfüllt werden können.

Compliance

  • Interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit implementieren, die die Anforderungen der Verordnung abdecken — insbesondere Beschwerdeverzeichnis, Rückrufprozess und Meldewege [Art. 14, Art. 9 Abs. 12].
  • Registrierung beim Safety-Business-Gateway vornehmen und sicherstellen, dass Meldungen über gefährliche Produkte unverzüglich erfolgen können [Art. 27, Art. 9 Abs. 8 Buchstabe c].
  • Rückverfolgbarkeit der Lieferkette dokumentieren — Angaben zu Bezugsquellen und Abnehmern müssen sechs bzw. zehn Jahre vorgelegt werden können [Art. 15 Abs. 4, Abs. 5].

IT / Security

  • Bei vernetzten Verbraucherprodukten angemessene Cybersicherheitsmerkmale zum Schutz vor böswilligen Dritten sicherstellen, einschließlich des Falls eines Verbindungsausfalls [Art. 6 Abs. 1 Buchstabe g].
  • Die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen von Produkten in die Sicherheitsbewertung einbeziehen [Art. 6 Abs. 1 Buchstabe h].
  • Digitale Bereitstellung von Sicherheitsinformationen gemäß Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen [Art. 21] und sicherstellen, dass Software-Updates als Reparaturmaßnahme bei Rückrufen bereitgestellt werden können [Art. 37 Abs. 3].

Product / Engineering

  • Vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durchführen, die alle Aspekte nach Art. 6 Abs. 1 abdeckt — einschließlich Einwirkung auf andere Produkte, Verbraucherkategorien und Erscheinungsbild [Art. 9 Abs. 2, Art. 6].
  • Produkte mit Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Herstellerangaben (Name, Anschrift, elektronische Adresse) kennzeichnen [Art. 9 Abs. 5, Abs. 6].
  • Bei Fernabsatz sicherstellen, dass Produktangebote Herstelleridentifikation, Produktidentifikatoren, Warnhinweise und Angaben zur verantwortlichen Person enthalten [Art. 19].

Wichtige Begriffe

Wirtschaftsakteur
Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister oder jede andere Person mit Pflichten im Zusammenhang mit Herstellung oder Bereitstellung von Produkten auf dem Markt [Art. 3 Nr. 13].
Sicheres Produkt
Ein Produkt, das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine oder nur geringe, als annehmbar erachtete Risiken birgt, die mit einem hohen Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbar sind [Art. 3 Nr. 2].
Ernstes Risiko
Ein Risiko, das auf Grundlage einer Risikobewertung und unter Berücksichtigung der normalen und vorhersehbaren Verwendung des Produkts ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden erfordert, auch wenn es keine unmittelbare Auswirkung hat [Art. 3 Nr. 5].
Safety-Business-Gateway
Ein von der Kommission betriebenes Webportal, über das Wirtschaftsakteure und Online-Marktplätze Informationen über gefährliche Produkte und Unfälle an Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher übermitteln [Art. 27].
Schnellwarnsystem Safety Gate
EU-weites System zum raschen Austausch von Informationen über Korrekturmaßnahmen bei gefährlichen Produkten zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, ergänzt durch das öffentlich zugängliche Safety-Gate-Portal [Art. 25, Art. 34].
Rückruf
Jede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines dem Verbraucher bereits bereitgestellten Produkts abzielt [Art. 3 Nr. 25].
Inverkehrbringen
Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt [Art. 3 Nr. 7]. Beim Fernabsatz gilt ein Produkt als bereitgestellt, wenn das Angebot an Verbraucher in der Union gerichtet ist [Art. 4].
?

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für Produkte, die bereits unter harmonisierte EU-Vorschriften fallen?
Die GPSR gilt subsidiär: Für Produkte mit spezifischen EU-Harmonisierungsvorschriften greift sie nur hinsichtlich derjenigen Risiken oder Aspekte, die nicht von diesen Vorschriften erfasst werden [Art. 2 Abs. 1]. Kapitel II (Sicherheitsanforderungen) und bestimmte weitere Kapitel sind für solche Produkte ausgenommen [Art. 2 Abs. 1 Buchstaben a und b].
Welche Pflichten treffen Anbieter von Online-Marktplätzen?
Online-Marktplätze müssen sich beim Safety-Gate-Portal registrieren, eine zentrale Kontaktstelle für Behörden und Verbraucher benennen, behördlichen Entfernungsanordnungen innerhalb von zwei Arbeitstagen nachkommen, Safety-Gate-Meldungen berücksichtigen und betroffene Verbraucher bei Rückrufen direkt unterrichten [Art. 22].
Was muss eine Rückrufanzeige enthalten?
Die Rückrufanzeige muss die Überschrift 'Produktsicherheitsrückruf' tragen und u. a. eine klare Produktbeschreibung mit Abbildung, die Gefahr ohne verharmlosende Formulierungen, Handlungsanweisungen, Abhilfemaßnahmen nach Art. 37 sowie eine gebührenfreie Kontaktmöglichkeit enthalten [Art. 36 Abs. 2].
Was sind die Abhilfemaßnahmen bei einem Produktsicherheitsrückruf?
Der verantwortliche Wirtschaftsakteur muss dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei Optionen bieten: Reparatur, Ersatz durch ein gleichwertiges sicheres Produkt oder Erstattung mindestens zum gezahlten Preis [Art. 37 Abs. 2]. Der Verbraucher hat stets Anspruch auf Erstattung, wenn Reparatur oder Ersatz nicht fristgerecht erfolgen [Art. 37 Abs. 2 Unterabsatz 3].
Was bedeutet die Pflicht zur Benennung einer verantwortlichen Person nach Art. 16?
Für jedes unter die GPSR fallende Produkt muss ein in der Union niedergelassener Wirtschaftsakteur benannt sein, der die technischen Unterlagen bereithält, die Konformität regelmäßig überprüft und mit Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeitet [Art. 16 Abs. 1, Abs. 2]. Dessen Kontaktdaten müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder in Begleitunterlagen angegeben werden [Art. 16 Abs. 3].
Welche Rolle spielen Cybersicherheitsanforderungen in der GPSR?
Sofern die Art des Produkts es erfordert, müssen angemessene Cybersicherheitsmerkmale zum Schutz vor äußeren Einflüssen einschließlich böswilliger Dritter berücksichtigt werden, soweit sich ein solcher Einfluss auf die Sicherheit des Produkts auswirken könnte [Art. 6 Abs. 1 Buchstabe g]. Dies umfasst auch den möglichen Ausfall der Verbindung.
Wie funktioniert die Unfallmeldepflicht?
Hersteller müssen Unfälle, die Tod oder schwerwiegende Gesundheitsschäden verursacht haben, unverzüglich über das Safety-Business-Gateway an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats melden, in dem der Unfall passiert ist [Art. 20 Abs. 1, Abs. 2]. Einführer und Händler, die von einem Unfall Kenntnis erhalten, müssen unverzüglich den Hersteller informieren [Art. 20 Abs. 3].

Werkzeuge & Vorlagen

KI-generierte Compliance-Hilfen

Vorschau
11
Gap-Checks
2
SOPs
3
Vorlagen
Entscheidungen

1. Gap-Analyse Checkliste

!

Stellen Sie sicher, dass ausschließlich sichere Produkte im Sinne der GPSR auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden?

Art. 5|Allgemeine Produktsicherheit
!

Führen Sie als Hersteller eine interne Risikobewertung für jedes Produkt durch und erstellen Sie eine technische Dokumentation?

Art. 9 Abs. 2|Pflichten des Herstellers
~

Sind Ihre Produkte und deren Verpackung mit Typen-, Chargen- oder Seriennummern zur Identifizierung gekennzeichnet?

Art. 9 Abs. 5|Pflichten des Herstellers

2. SOP-Vorlagen

SOP: Meldung eines gefährlichen Produkts an die BehördenArt. 9, Art. 21

Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass gefährliche Produkte unverzüglich, korrekt und nachvollziehbar über das 'Safety Business Gateway' an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.

Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle vom Unternehmen in der EU in Verkehr gebrachten Verbraucherprodukte, die unter die GPSR fallen.

Schritte:
  1. 1

    Interne Identifizierung eines potenziell gefährlichen Produkts (z.B. durch Kundendienst, Tests, Lieferanteninfo). Unverzügliche Meldung an den Produktsicherheitsbeauftragten.

    Verantwortlich: Jeder Mitarbeiter | Output: Interne Meldung an den Produktsicherheitsbeauftragten.

  2. 2

    Durchführung einer Risikobewertung durch den Produktsicherheitsbeauftragten, um festzustellen, ob das Produkt ein 'ernstes Risiko' darstellt.

    Verantwortlich: Produktsicherheitsbeauftragter | Output: Dokumentierter Risikobewertungsbericht.

  3. 3

    Bei Feststellung eines Risikos: Sammlung aller relevanten Informationen (Produktidentifikation, betroffene Mengen/Märkte, Beschreibung des Risikos, bereits ergriffene Maßnahmen).

    Verantwortlich: Produktsicherheitsbeauftragter, Qualitätsmanagement | Output: Vollständiger Datensatz für die Meldung.

  4. 4

    Einreichung der Meldung über das EU-Portal 'Safety Business Gateway'. Die Meldung muss alle in Art. 21 geforderten Informationen enthalten.

    Verantwortlich: Produktsicherheitsbeauftragter | Output: Bestätigung der Einreichung aus dem Portal.

  5. 5

    Kooperation mit den Behörden, Bereitstellung von weiteren Informationen auf Anfrage und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen (z.B. Rückruf).

    Verantwortlich: Produktsicherheitsbeauftragter, Geschäftsführung | Output: Protokoll der Kommunikation und der umgesetzten Maßnahmen.

Prüffrequenz: Jährlich oder bei relevanten Vorfällen

3. Textbausteine

Muster: Information an Verbraucher bei einem ProduktrückrufArt. 19

Anwendungsfall: Verwendung für die öffentliche Bekanntmachung eines Produktrückrufs, z.B. auf der Website, per E-Mail an Kunden oder als Pressemitteilung.

WICHTIGE SICHERHEITSINFORMATION UND PRODUKTRÜCKRUF Betroffenes Produkt: [Genaue Produktbezeichnung] Marke: [Markenname] Typen-, Chargen- oder Seriennummern: [Liste der betroffenen Nummern] Verkaufszeitraum: [Startdatum] bis [Enddatum] Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, die [Name Ihres Unternehmens] hat festgestellt, dass das oben genannte Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt. Beschreibung des Risikos: [Klare, einfache und präzise Beschreibung des Risikos, z.B. 'Es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags, da sich ein internes Kabel lösen kann.' oder 'Kleinteile können sich lösen und stellen eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder dar.'] Es hat [Anzahl] gemeldete Vorfälle gegeben. [Optional: 'Es sind keine Verletzungen bekannt.' oder 'Es kam zu leichten Verletzungen.'] Wir fordern Sie dringend auf, die Verwendung des Produkts sofort einzustellen. Was Sie tun sollten: [Klare Anweisungen, z.B. 'Bitte bringen Sie das Produkt zu der Verkaufsstelle zurück, bei der Sie es erworben haben. Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons.' oder 'Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter [Telefonnummer] oder [E-Mail-Adresse], um eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzprodukt zu veranlassen.'] Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Unternehmen] Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit.

Platzhalter: Genaue Produktbezeichnung, Markenname, Liste der betroffenen Nummern, Startdatum, Enddatum, Name Ihres Unternehmens, Klare, einfache und präzise Beschreibung des Risikos, Anzahl, Klare Anweisungen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

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