Wichtige Begriffe
- Digitale Inhalte
- Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden — umfasst Software, Apps, E-Books, Musik, Videos, Spiele und andere elektronische Publikationen [Art. 2 Nr. 1].
- Digitale Dienstleistungen
- Dienste, die Erstellung, Verarbeitung, Speicherung oder Zugang zu digitalen Daten ermöglichen, oder die gemeinsame Nutzung von Nutzerdaten erlauben — z. B. Cloud-Speicher, SaaS, soziale Medien [Art. 2 Nr. 2].
- Vertragsmäßigkeit
- Übereinstimmung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen mit den subjektiven Vertragsanforderungen (vereinbarte Eigenschaften) und den objektiven Mindestanforderungen (branchenübliche Qualität, Sicherheit, Funktionalität) [Art. 6–8].
- Vertragswidrigkeit
- Abweichung der digitalen Inhalte oder Dienstleistungen von den Vertragsmäßigkeitsanforderungen — löst das gestufte Abhilfesystem (Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung) aus [Art. 14].
- Waren mit digitalen Elementen
- Körperliche Gegenstände, die digitale Inhalte oder Dienstleistungen enthalten oder mit ihnen verbunden sind und ohne diese nicht funktionieren — z. B. Smartwatch mit zugehöriger App. Unterfallen der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771, nicht dieser Richtlinie [Art. 2 Nr. 3, Art. 3 Abs. 4].
- Vollharmonisierung
- Die Mitgliedstaaten dürfen weder strengere noch weniger strenge Vorschriften als die Richtlinie erlassen — nationales Recht muss den EU-Vorgaben exakt entsprechen [Art. 4].
- Beweislastumkehr
- Im ersten Jahr nach Bereitstellung muss der Unternehmer nachweisen, dass das Produkt zum Lieferzeitpunkt mangelfrei war; bei fortlaufender Bereitstellung während der gesamten Vertragslaufzeit [Art. 12 Abs. 2–3].
Häufige Fragen
Gilt die Richtlinie auch für kostenlose Apps, bei denen Nutzer mit ihren Daten bezahlen?
Wie lange muss ich als Anbieter Sicherheitsupdates bereitstellen?
Wer trägt die Beweislast, wenn ein Verbraucher einen Mangel meldet?
Welche Rechte hat der Verbraucher bei einem Mangel?
Darf ich als Anbieter mein Produkt nach dem Kauf noch verändern?
Was passiert mit den Daten des Verbrauchers nach Vertragsbeendigung?
Gilt die Richtlinie für Open-Source-Software?
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