Wichtige Begriffe
- Produkt mit digitalen Elementen
- Ein Software- oder Hardwareprodukt einschließlich seiner Datenfernverarbeitungslösungen, das eine direkte oder indirekte Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt [Art. 3 Nr. 1].
- Software-Stückliste (SBOM)
- Eine formale Aufzeichnung der Einzelheiten und Lieferkettenbeziehungen aller Softwarekomponenten eines Produkts mit digitalen Elementen — vergleichbar einer Zutatenliste für Software [Art. 3 Nr. 39].
- Aktiv ausgenutzte Schwachstelle
- Eine Schwachstelle, zu der verlässliche Nachweise vorliegen, dass ein böswilliger Akteur sie in einem System ohne Zustimmung des Systemeigners ausgenutzt hat [Art. 3 Nr. 42].
- Unterstützungszeitraum
- Der Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass Schwachstellen seines Produkts wirksam und im Einklang mit Anhang I Teil II behandelt werden — mindestens fünf Jahre [Art. 3 Nr. 20, Art. 13 Abs. 8].
- Wesentliche Änderung
- Eine Änderung am Produkt nach dem Inverkehrbringen, die sich auf die Konformität mit den Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil I auswirkt oder den bestimmungsgemäßen Zweck ändert [Art. 3 Nr. 30].
- Konformitätsbewertung
- Das Verfahren zur Überprüfung, ob die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I erfüllt werden — je nach Produktkategorie als interne Kontrolle (Modul A) oder mit Drittprüfung (Modul B+C, Modul H) [Art. 3 Nr. 27, Art. 32].
- Verwalter quelloffener Software
- Eine juristische Person, die systematisch die Entwicklung kommerziell bestimmter Open-Source-Produkte mit digitalen Elementen unterstützt und deren Brauchbarkeit sicherstellt — ohne selbst Hersteller zu sein [Art. 3 Nr. 14].
Häufige Fragen
Gilt die CRA auch für reine Softwareprodukte ohne Hardware?
Wie werden Open-Source-Projekte behandelt?
Welche Meldefristen gelten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen?
Was ist der Unterschied zwischen wichtigen und kritischen Produkten?
Wie lang muss der Unterstützungszeitraum sein?
Können KMU von Erleichterungen profitieren?
Wie verhält sich die CRA zum AI Act bei Hochrisiko-KI-Systemen?
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