Wichtige Begriffe
- Barrierefreiheit
- Systematische Beseitigung und Verhinderung von Barrieren, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erhalten, vorzugsweise durch universelles Design [Erwägungsgrund 50].
- Wirtschaftsakteur
- Sammelbegriff für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer — alle tragen entlang der Lieferkette Verantwortung für die Konformität [Art. 3 Nr. 21].
- Kleinstunternehmen
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme; im Dienstleistungsbereich vollständig von der Richtlinie ausgenommen [Art. 3 Nr. 23].
- Unverhältnismäßige Belastung
- Ausnahmetatbestand, der Wirtschaftsakteure von einzelnen Barrierefreiheitsanforderungen befreit, wenn deren Erfüllung eine übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt; Beurteilung nach Anhang VI, alle fünf Jahre zu erneuern [Art. 14].
- Grundlegende Veränderung
- Wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung, die zu einer Veränderung der Wesensmerkmale führt — in diesem Fall müssen die betreffenden Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden [Art. 14 Abs. 1 Buchstabe a].
- CE-Kennzeichnung
- Sichtbares Konformitätszeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass ein Produkt alle geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt [Art. 17, Erwägungsgrund 82].
- Universelles Design
- Gestaltungskonzept, bei dem Produkte, Umfelder und Dienstleistungen so entwickelt werden, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne Anpassung genutzt werden können; schließt assistive Technologien nicht aus [Erwägungsgrund 50, VN-Behindertenrechtskonvention].
- Assistive Technologien
- Geräte, Produkte oder Software, die funktionelle Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen erhöhen, aufrechterhalten oder verbessern — z. B. Bildschirmleseprogramme, alternative Eingabegeräte, Hörhilfen [Art. 3 Nr. 37].
Häufige Fragen
Welche Produkte fallen unter die Richtlinie (EU) 2019/882?
Sind Kleinstunternehmen von der Richtlinie ausgenommen?
Was bedeutet 'unverhältnismäßige Belastung' und wann darf ich mich darauf berufen?
Gilt die Richtlinie auch für meinen Online-Shop?
Welche Übergangsfristen gelten?
Wie weise ich die Konformität meiner Produkte nach?
Was ist das Verhältnis zur Richtlinie (EU) 2016/2102 über barrierefreie Websites öffentlicher Stellen?
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