Wichtige Begriffe
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Die Berichterstattung über Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten gemäß den neuen Artikeln 19a, 29a und 29d der Richtlinie 2013/34/EU [Art. 1 Nr. 2].
- Doppelte Wesentlichkeit
- Berichterstattungsprinzip, nach dem Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen offenlegen müssen [Art. 1 Nr. 4].
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfaktoren sowie Governance-Faktoren, einschließlich der Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 [Art. 1 Nr. 2].
- ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
- Verbindliche EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von der EFRAG technisch vorbereitet und von der Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden [Art. 1 Nr. 6].
- Begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance)
- Erste Stufe der Bestätigung des Nachhaltigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer. Bietet ein moderates Maß an Prüfungssicherheit, im Unterschied zur hinreichenden Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) [Art. 1 Nr. 9].
- EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group)
- Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung, die technische Empfehlungen für die Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausarbeitet [Erwägungsgrund 39].
- Unabhängiger Bestätigungserbringer
- Konformitätsbewertungsstelle, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung akkreditiert ist — als Alternative zum Abschlussprüfer [Art. 1 Nr. 2].
Häufige Fragen
Welche Unternehmen sind von der CSRD-Berichtspflicht befreit?
Was ist die doppelte Wesentlichkeit?
Welche Standards gelten für die Berichterstattung?
Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft?
Gilt die CSRD auch für Unternehmen außerhalb der EU?
In welchem Format muss berichtet werden?
Was passiert mit vertraulichen Geschäftsinformationen?
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1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde ein Prozess zur Ermittlung der berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit implementiert?
Wird im Lagebericht die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und der Strategie gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken beschrieben?
Sind zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele (inkl. THG-Reduktionsziele für 2030/2050) definiert und wird über den Fortschritt berichtet?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Durchführung der doppelten WesentlichkeitsanalyseArt. 19a, Art. 29a der RL 2013/34/EU; ESRS 1
Zweck: Diese SOP beschreibt den Prozess zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte gemäß dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, um die berichtspflichtigen Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festzulegen.
Geltungsbereich: Dieser Prozess ist für die Erstellung der (konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens [Name des Unternehmens] anzuwenden.
- 1
Kontext verstehen und Stakeholder identifizieren: Analyse des Geschäftsumfelds, der Wertschöpfungskette und Identifizierung relevanter interner und externer Stakeholder (z.B. Investoren, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, NGOs, Regulierer).
Verantwortlich: Nachhaltigkeitsteam, Geschäftsführung | Output: Liste der relevanten Stakeholder und Dokumentation der Wertschöpfungskette.
- 2
Erstellung einer Longlist potenzieller Nachhaltigkeitsthemen: Brainstorming und Sammlung von Themen basierend auf ESRS-Themen, Branchen-Benchmarks, Stakeholder-Feedback und Risikoanalysen.
Verantwortlich: Nachhaltigkeitsteam | Output: Umfassende Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen.
- 3
Bewertung der Impact Materiality (Inside-Out): Bewertung der tatsächlichen und potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Menschen und Umwelt für jedes Thema der Longlist.
Verantwortlich: Nachhaltigkeitsteam, Fachexperten | Output: Bewertete Liste der Themen nach ihrer Auswirkungswesentlichkeit.
- 4
Bewertung der Financial Materiality (Outside-In): Bewertung der Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsaspekten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die finanzielle Lage, die Leistung und den Geschäftsverlauf des Unternehmens auswirken könnten.
Verantwortlich: Nachhaltigkeitsteam, Finanz-/Controlling-Abteilung, Risikomanagement | Output: Bewertete Liste der Themen nach ihrer finanziellen Wesentlichkeit.
- 5
Festlegung der Wesentlichkeitsschwellen und Erstellung der Wesentlichkeitsmatrix: Definition von klaren Schwellenwerten, ab wann ein Thema als wesentlich gilt. Zusammenführung der Ergebnisse aus Schritt 3 und 4 in einer Matrix.
Verantwortlich: Nachhaltigkeitsteam, Geschäftsführung | Output: Wesentlichkeitsmatrix, die Themen nach beiden Dimensionen darstellt.
- 6
Validierung und Freigabe: Diskussion und Validierung der Ergebnisse mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsorgan. Dokumentation des gesamten Prozesses, der Annahmen und der finalen Liste der wesentlichen Themen.
Verantwortlich: Geschäftsführung, Aufsichtsorgan | Output: Final freigegebene Liste der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen als Grundlage für die Berichterstattung; prüfungssichere Dokumentation des Prozesses.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells oder des Umfelds.
3. Textbausteine
Befreiungserklärung für ein Tochterunternehmen im LageberichtArt. 19a Abs. 9, Art. 29a Abs. 8 der RL 2013/34/EU
Anwendungsfall: Für den Lagebericht eines Tochterunternehmens, das von der Pflicht zur eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit ist, weil es in den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht eines Mutterunternehmens einbezogen wird.
Platzhalter: Name des Tochterunternehmens, Name des Mutterunternehmens, Sitz des Mutterunternehmens, Stadt, Land, Verweis auf nationale Umsetzung, Weblink zum konsolidierten Lagebericht des Mutterunternehmens
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