Wichtige Begriffe
- Virtuelle Währung
- Digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert wird, nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung gebunden ist, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann [Art. 1 Nr. 2 lit. d, neue Nr. 18 in Art. 3].
- Anbieter elektronischer Geldbörsen (Custodial Wallet Provider)
- Anbieter, der Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel im Namen seiner Kunden anbietet, um virtuelle Währungen zu halten, zu speichern und zu übertragen [Art. 1 Nr. 2 lit. d, neue Nr. 19 in Art. 3].
- Wirtschaftlicher Eigentümer (Beneficial Owner)
- Natürliche Person, die einen Kunden letztlich besitzt oder kontrolliert, einschließlich über Anteile, Stimmrechte oder sonstige Kontrolle. Bei Trusts: Settlor, Trustee, Protektor, Begünstigte und jede Person mit tatsächlicher Kontrolle [Art. 1 Nr. 2 lit. b, geänderter Art. 3 Nr. 6].
- Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU)
- Nationale Stelle, die für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig ist. Die AMLD5 stärkt ihre Befugnisse zur eigenständigen Informationsanforderung bei Verpflichteten [Art. 1 Nr. 18, geänderter Art. 32 Abs. 9].
- Transparenzregister (Register wirtschaftlicher Eigentümer)
- Zentrales Register, das die Mitgliedstaaten für die Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts einrichten müssen. Öffentlich zugänglich für Behörden, Verpflichtete und die Allgemeinheit (bei Gesellschaften) bzw. Personen mit berechtigtem Interesse (bei Trusts) [Art. 1 Nr. 15 und 16, geänderte Art. 30 und 31].
- Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD)
- Erweiterte KYC-Maßnahmen bei erhöhtem Geldwäscherisiko, insbesondere bei Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikodrittländern: zusätzliche Kundeninformationen, Prüfung der Mittelherkunft, Genehmigung der Führungsebene und verstärkte Transaktionsüberwachung [Art. 1 Nr. 11, neuer Art. 18a].
- Drittland mit hohem Risiko (High-Risk Third Country)
- Von der Europäischen Kommission per delegiertem Rechtsakt ermitteltes Drittland mit strategischen Mängeln im AML/CFT-Rahmen. Auslöser für verpflichtende verstärkte Sorgfaltspflichten und mögliche Geschäftsbeschränkungen [Art. 1 Nr. 5, geänderter Art. 9 Abs. 2].
Häufige Fragen
Welche neuen Verpflichteten hat die 5. Geldwäscherichtlinie eingeführt?
Was ist das Transparenzregister und wer hat Zugang?
Was ändert sich bei den Sorgfaltspflichten für Hochrisikodrittländer?
Was sind die zentralen Bankkontenregister und wozu dienen sie?
Wie hat sich die E-Geld-Schwelle für vereinfachte Sorgfaltspflichten geändert?
Welchen Schutz bietet die AMLD5 für Hinweisgeber?
Bis wann mussten die Mitgliedstaaten die AMLD5 umsetzen?
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