Wichtige Begriffe
- Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI)
- Der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist — bestimmt die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren [Art. 3 Abs. 1].
- Hauptinsolvenzverfahren
- Das Insolvenzverfahren, das im Mitgliedstaat des COMI des Schuldners eröffnet wird und grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst [Art. 3 Abs. 1].
- Sekundärinsolvenzverfahren
- Ein Insolvenzverfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner eine Niederlassung hat — seine Wirkungen sind auf das dort belegene Vermögen beschränkt [Art. 3 Abs. 2, 3].
- Niederlassung
- Jeder Tätigkeitsort, an dem der Schuldner einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art nachgeht, die den Einsatz von Personal und Vermögenswerten voraussetzt [Art. 2 Nr. 10].
- Verwalter
- Jede Person oder Stelle, die Insolvenzforderungen prüft, die Gesamtinteressen der Gläubiger vertritt, die Insolvenzmasse verwaltet oder verwertet oder die Geschäftstätigkeit des Schuldners überwacht [Art. 2 Nr. 5].
- Zusicherung (Art. 36)
- Einseitige Erklärung des Hauptverwalters gegenüber lokalen Gläubigern, bei der Verteilung des in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Vermögens die dortigen Verteilungs- und Vorzugsrechte zu wahren — kann ein Sekundärinsolvenzverfahren vermeiden.
- Gruppen-Koordinationsverfahren
- Ein Verfahren nach Art. 61–77, bei dem ein unabhängiger Koordinator die Insolvenzverfahren über das Vermögen mehrerer Mitglieder einer Unternehmensgruppe koordiniert und einen gruppenübergreifenden Sanierungsplan vorschlagen kann.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens zuständig?
Wird ein in einem EU-Mitgliedstaat eröffnetes Insolvenzverfahren automatisch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt?
Was ist ein Sekundärinsolvenzverfahren und wann kann es eröffnet werden?
Wie melde ich als ausländischer Gläubiger Forderungen in einem grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren an?
Was passiert mit dinglichen Sicherheiten an Vermögenswerten in einem anderen Mitgliedstaat?
Welches Recht gilt für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf Arbeitsverträge?
Was ist das Gruppen-Koordinationsverfahren?
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