Wichtige Begriffe
- MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation)
- Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente — unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Regelwerk für Handelstransparenz, Transaktionsmeldung und Marktstruktur, ergänzt die MiFID-II-Richtlinie 2014/65/EU.
- Systematischer Internalisierer (SI)
- Eine Wertpapierfirma, die in organisierter, häufiger, systematischer und erheblicher Weise Kundenaufträge außerhalb von Handelsplätzen auf eigene Rechnung ausführt [Art. 2 Abs. 1 Nr. 12 i. V. m. MiFID II Art. 4 Abs. 1 Nr. 20].
- Consolidated Tape Provider (CTP)
- Zugelassener Dienstleister, der Marktdaten von Handelsplätzen und genehmigten Veröffentlichungssystemen in einen einheitlichen elektronischen Echtzeit-Datenstrom konsolidiert [Art. 27a, eingefügt durch VO (EU) 2024/791].
- Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA)
- Von der ESMA zugelassener Dienstleister, der Nachhandelstransparenzdaten für OTC-Geschäfte von Wertpapierfirmen im Namen dieser Firmen veröffentlicht [Titel IVa, geändert durch VO (EU) 2024/791].
- Genehmigter Meldemechanismus (ARM)
- Von der ESMA zugelassener Dienstleister, der Transaktionsmeldungen im Auftrag von Wertpapierfirmen an die zuständigen Behörden übermittelt [Art. 26 Abs. 7, Titel IVa].
- Handelsplatz
- Oberbegriff für geregelte Märkte, multilaterale Handelssysteme (MTF) und organisierte Handelssysteme (OTF) im Sinne von MiFID II Art. 4 Abs. 1 Nr. 24 [Art. 2 Abs. 1 Nr. 16].
- Produktintervention
- Befugnis der ESMA, der EBA und der nationalen Aufsichtsbehörden, die Vermarktung, den Vertrieb oder Verkauf bestimmter Finanzinstrumente oder strukturierter Einlagen vorübergehend zu verbieten oder einzuschränken [Art. 40–42].
- Vorhandelstransparenz
- Pflicht von Handelsplätzen und systematischen Internalisierern, aktuelle Geld- und Briefkurse sowie die Tiefe der Handelsinteressen vor Geschäftsabschluss zu veröffentlichen [Art. 3–13].
Häufige Fragen
Welche Geschäfte müssen nach Art. 26 MiFIR gemeldet werden?
Was ist ein Consolidated Tape Provider (CTP) und wann kommt er?
Welche Sanktionen drohen bei MiFIR-Verstößen?
Gilt die Aktienhandelspflicht auch für Geschäfte zwischen professionellen Gegenparteien?
Was ändert die DORA-Verordnung an den MiFIR-Pflichten?
Können Drittlandfirmen in der EU Wertpapierdienstleistungen erbringen?
Was bedeutet die Aktienhandelspflicht nach Art. 23 MiFIR konkret?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wird für alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten eine vollständige und zutreffende Meldung an die zuständige Behörde spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages sichergestellt?
Werden alle einschlägigen Daten über sämtliche Aufträge und Geschäfte mit Finanzinstrumenten für mindestens fünf Jahre aufbewahrt?
Wird für OTC-Geschäfte mit an einem Handelsplatz gehandelten Aktien, ETFs etc. eine Nachhandelsveröffentlichung (Preis, Volumen, Zeit) so nah an der Echtzeit wie technisch möglich über ein APA sichergestellt?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Meldung von Geschäften gemäß Art. 26 MiFIRArt. 26
Zweck: Sicherstellung der vollständigen, korrekten und fristgerechten Meldung aller meldepflichtigen Geschäfte an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde (NCA).
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen und Geschäfte mit Finanzinstrumenten im Sinne von Art. 26 (2) MiFIR tätigen.
- 1
Identifizierung eines meldepflichtigen Geschäfts: Ein Geschäft mit einem Finanzinstrument gemäß Art. 26 (2) wurde ausgeführt.
Verantwortlich: Trading Desk / Ausführungseinheit | Output: Ausgeführter Trade im Trading-System erfasst.
- 2
Anreicherung der Transaktionsdaten: Alle für die Meldung erforderlichen Felder (z.B. Kunden-LEI, Trader-ID, Preis, Volumen, Zeitstempel, ISIN) werden im System erfasst und validiert.
Verantwortlich: Middle Office / Operations | Output: Vollständiger und validierter Meldedatensatz.
- 3
Generierung und Übermittlung der Meldung: Die Meldedatei wird im geforderten Format erstellt und an das genehmigte Meldemechanismus (ARM) oder direkt an die NCA übermittelt.
Verantwortlich: IT / Operations | Output: Meldung bis spätestens zum Ende des auf das Geschäft folgenden Arbeitstages (T+1) übermittelt.
- 4
Überwachung des Meldestatus: Empfang und Verarbeitung der Rückmeldungen des ARM/NCA (z.B. 'angenommen', 'abgelehnt').
Verantwortlich: Compliance / Operations | Output: Statusbericht über alle gesendeten Meldungen.
- 5
Fehlerbehandlung und Korrektur: Bei abgelehnten Meldungen wird die Ursache analysiert, die Daten korrigiert und die Meldung erneut übermittelt.
Verantwortlich: Compliance / Operations | Output: Korrigierte und erfolgreich übermittelte Meldung.
- 6
Tägliche Abstimmung: Abgleich der gemeldeten Geschäfte mit den internen Handelsbüchern, um Vollständigkeit und Korrektheit sicherzustellen.
Verantwortlich: Compliance | Output: Abstimmungsbericht und Dokumentation etwaiger Abweichungen.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei Änderungen der regulatorischen Anforderungen.
3. Textbausteine
Kundeninformation bei Dienstleistungserbringung durch eine DrittlandfirmaArt. 46 Abs. 5
Anwendungsfall: Bereitstellung für einen EU-Kunden (geeignete Gegenpartei oder professioneller Kunde) vor der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung durch eine Drittlandfirma, die nicht über das EU-Pass-Regime agiert.
Platzhalter: [KUNDENNAME], [NAME DER DRITTLANDFIRMA], [SITZSTAAT DER DRITTLANDFIRMA], [NAME DER ZUSTÄNDIGEN AUFSICHTSBEHÖRDE IM DRITTLAND], [ANSCHRIFT DER ZUSTÄNDIGEN AUFSICHTSBEHÖRDE IM DRITTLAND]
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