Wichtige Begriffe
- Akkreditierung
- Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen erfüllt, um eine bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen [Art. 2 Nr. 10].
- Konformitätsbewertung
- Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind [Art. 2 Nr. 12].
- CE-Kennzeichnung
- Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft entspricht [Art. 2 Nr. 20].
- Nationale Akkreditierungsstelle
- Die einzige Stelle in einem Mitgliedstaat, die im Auftrag des Staates Akkreditierungen durchführt. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und steht nicht im Wettbewerb mit Konformitätsbewertungsstellen [Art. 2 Nr. 11, Art. 4 Abs. 7-8].
- Beurteilung unter Gleichrangigen (Peer Assessment)
- Verfahren zur Bewertung einer nationalen Akkreditierungsstelle durch andere nationale Akkreditierungsstellen anhand der Anforderungen dieser Verordnung und gegebenenfalls zusätzlicher sektoraler Spezifikationen [Art. 2 Nr. 16].
- Wirtschaftsakteure
- Sammelbezeichnung für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler in der Lieferkette eines auf dem Markt bereitgestellten Produkts [Art. 2 Nr. 7].
- Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft
- EU-Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten im Binnenmarkt, die u. a. die CE-Kennzeichnung vorschreiben können [Art. 2 Nr. 21].
Häufige Fragen
Wie viele nationale Akkreditierungsstellen darf ein Mitgliedstaat benennen?
Was hat sich durch die Verordnung (EU) 2019/1020 an der VO 765/2008 geändert?
Was bedeutet die Beurteilung unter Gleichrangigen (Peer Assessment)?
Darf ein Einführer die CE-Kennzeichnung selbst anbringen?
Welche Sanktionen drohen bei missbräuchlicher CE-Kennzeichnung?
Kann eine Konformitätsbewertungsstelle sich bei einer ausländischen Akkreditierungsstelle akkreditieren lassen?
Ist die Akkreditierung für Konformitätsbewertungsstellen immer verpflichtend?
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