Wichtige Begriffe
- Sicheres Produkt
- Produkt, das bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine oder nur geringe, vertretbare Gefahren birgt, unter Berücksichtigung von Eigenschaften, Einwirkung auf andere Produkte, Aufmachung und besonderen Verbrauchergruppen [Art. 2 Buchstabe b)].
- Gefährliches Produkt
- Jedes Produkt, das nicht der Begriffsbestimmung des sicheren Produkts entspricht [Art. 2 Buchstabe c)]. Die Verfügbarkeit sicherer Alternativen allein macht ein Produkt nicht automatisch gefährlich.
- Ernste Gefahr
- Jede ernste Gefahr, die ein rasches Eingreifen der Behörden erfordert, auch wenn sie keine unmittelbare Auswirkung hat [Art. 2 Buchstabe d)]. Auslöser für RAPEX-Meldungen und Sofortmaßnahmen.
- Hersteller
- Der Produzent des Produkts mit Sitz in der EU, jede Person, die als Hersteller auftritt (z. B. durch Anbringung ihres Namens/Markenzeichens), oder bei Drittstaaten-Herstellern deren EU-Vertreter bzw. der Importeur [Art. 2 Buchstabe e)].
- Händler
- Gewerbetreibender der Absatzkette, dessen Tätigkeit die Sicherheitseigenschaften des Produkts nicht beeinflusst [Art. 2 Buchstabe f)]. Händler hatten Sorgfaltspflichten und mussten an der Marktüberwachung mitwirken.
- Rückruf
- Maßnahme zur Erwirkung der Rückgabe eines dem Verbraucher bereits gelieferten oder zur Verfügung gestellten gefährlichen Produkts [Art. 2 Buchstabe g)]. Galt als letztes Mittel (Ultima Ratio).
- Rücknahme
- Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein gefährliches Produkt vertrieben, ausgestellt oder dem Verbraucher angeboten wird [Art. 2 Buchstabe h)]. Betrifft den Vertriebskanal, nicht den Endverbraucher.
- RAPEX
- Rapid Alert System for dangerous non-food products — EU-Schnellwarnsystem zum raschen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Kommission bei Produkten mit ernster Gefahr [Art. 12, Anhang II]. Nachfolger: Safety Gate (GPSR).
- Allgemeine Sicherheitsanforderung
- Horizontale Pflicht, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen [Art. 3 Abs. 1]. Galt ergänzend zu spezifischen EU-Sicherheitsvorschriften für nicht abgedeckte Risiken [Art. 1 Abs. 2].
- Marktüberwachung
- Systematische Kontrolle der in Verkehr gebrachten Produkte durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten [Art. 6, Art. 9]. Umfasste Produktprüfungen, sektorielle Programme und Zusammenarbeit im europäischen Netzwerk [Art. 10].
Häufige Fragen
Ist die Richtlinie 2001/95/EG noch anwendbar?
Welche Produkte erfasste die Richtlinie?
Was war die allgemeine Sicherheitsanforderung?
Was war RAPEX und was ist daraus geworden?
Welche Sanktionen sah die Richtlinie vor?
Was passiert mit nationalen Umsetzungsgesetzen wie dem deutschen ProdSG?
Welche Rolle spielten europäische Normen unter der Richtlinie?
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