Wichtige Begriffe
- Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet)
- Von einem Mitgliedstaat bereitgestelltes elektronisches Identifizierungsmittel, das Nutzern die sichere Speicherung und selektive Vorweisung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen ermöglicht [Art. 5a].
- Vertrauender Beteiligter
- Natürliche oder juristische Person, die auf eine elektronische Identifizierung, die EUDI-Wallet oder einen Vertrauensdienst vertraut und diese zur Erbringung ihrer Dienste nutzt [Art. 3 Nr. 6 geändert].
- Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter
- Vertrauensdiensteanbieter, der einen oder mehrere qualifizierte Vertrauensdienste erbringt und dem von der Aufsichtsstelle der Qualifikationsstatus zuerkannt wurde [Art. 3 Nr. 20 der Stammverordnung].
- Elektronische Attributsbescheinigung
- Bescheinigung in elektronischer Form, die die Authentifizierung von Attributen (z.B. Qualifikationen, Berechtigungen) ermöglicht und über die Wallet vorgewiesen werden kann [Art. 3 Nr. 45 neu].
- Selektive Offenlegung
- Technisches Konzept, das dem Nutzer ermöglicht, gegenüber vertrauenden Beteiligten nur diejenigen Attribute oder Datenteile offenzulegen, die für den konkreten Dienst erforderlich sind — Kernprinzip der Datenminimierung in der EUDI-Wallet [Erwägungsgrund 59, Art. 5a Abs. 4 lit. a].
- Konformitätsbewertung
- Zertifizierungsverfahren durch benannte Konformitätsbewertungsstellen, das die Übereinstimmung der EUDI-Wallet mit den Sicherheits- und Funktionsanforderungen der Verordnung nachweist; gültig maximal fünf Jahre [Art. 5c Abs. 1, Abs. 4].
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat beruht; natürliche Personen können sie über die EUDI-Wallet kostenlos nutzen [Art. 5a Abs. 5 lit. g].
Häufige Fragen
Was ist die europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet)?
Welche Unternehmen müssen die EUDI-Wallet als Authentifizierungsmittel akzeptieren?
Bis wann müssen private Diensteanbieter die Wallet akzeptieren?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die eIDAS-2-Verordnung?
Müssen Nutzer die EUDI-Wallet verwenden?
Was bedeutet die Open-Source-Pflicht für die Wallet-Software?
Was müssen vertrauende Beteiligte bei der Registrierung angeben?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Sind Sie als privater Anbieter von Diensten (z.B. in den Bereichen Verkehr, Energie, Banken, Gesundheit, Telekommunikation) verpflichtet, eine starke Nutzerauthentifizierung durchzuführen und sind Sie kein Kleinst-/Kleinunternehmen?
Sind Sie eine 'sehr große Online-Plattform' (VLOP) gemäß DSA und verlangen eine Nutzerauthentifizierung?
Haben Sie sich als 'Vertrauender Beteiligter' registriert, falls Sie beabsichtigen, die EUDI-Wallet zu nutzen?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Registrierung als Vertrauender Beteiligter für die EUDI-WalletArt. 5b
Zweck: Diese SOP beschreibt den standardisierten Prozess für die Registrierung des Unternehmens als 'Vertrauender Beteiligter' (Relying Party), um die EUDI-Wallet für die Nutzerauthentifizierung akzeptieren zu dürfen.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Abteilungen, die Online-Dienste mit Nutzerauthentifizierung anbieten und die EUDI-Wallet integrieren möchten.
- 1
Bedarfsanalyse und Festlegung des Anwendungsfalls durchführen. Bestimmen, für welche Dienste die EUDI-Wallet genutzt werden soll.
Verantwortlich: Fachabteilung, Compliance Officer | Output: Dokumentierter Anwendungsfall
- 2
Notwendige Datenattribute definieren, die für den Dienst angefordert werden müssen (Grundsatz der Datenminimierung beachten).
Verantwortlich: Fachabteilung, Datenschutzbeauftragter | Output: Liste der erforderlichen Attribute mit Begründung
- 3
Alle für die Registrierung erforderlichen Informationen gemäß Art. 5b Abs. 2 zusammenstellen (Unternehmensdaten, Kontaktdaten, beabsichtigte Verwendung, angeforderte Daten).
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Vollständiger Registrierungsantrag
- 4
Antrag bei der zuständigen nationalen Registrierungsstelle des Niederlassungsstaates einreichen.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Eingangsbestätigung der Registrierungsstelle
- 5
Prozess zur unverzüglichen Meldung von Änderungen der Registrierungsinformationen gemäß Art. 5b Abs. 6 etablieren.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Interner Prozess zur Aktualisierung der Registrierung dokumentiert
- 6
Nach erfolgreicher Registrierung die technische Implementierung zur Identifizierung gegenüber dem Wallet-Nutzer (gem. Art. 5b Abs. 8) sicherstellen.
Verantwortlich: IT-Abteilung | Output: Technische Implementierung abgeschlossen und getestet
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei Änderungen der relevanten Dienste.
3. Textbausteine
Datenschutzerklärung: Nutzung der Europäischen Digitalen Identitäts-Brieftasche (EUDI-Wallet)Art. 5b, Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Anwendungsfall: Zur Integration in die Datenschutzerklärung von Diensten, die eine Authentifizierung per EUDI-Wallet anbieten.
Platzhalter: Name des Dienstes, Liste der angeforderten Attribute, z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Konkreter Zweck, z.B. zur Altersverifikation, zur Vertragserfüllung, zur Erstellung Ihres Nutzerkontos, Name des Unternehmens, Ihre Registrierungsnummer
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