Wichtige Begriffe
- Medizinprodukt
- Instrument, Apparat, Gerät, Software, Implantat, Reagenz oder Material für spezifische medizinische Zwecke, dessen Hauptwirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch erzielt wird [Art. 2 Nr. 1].
- Zubehör für Medizinprodukte
- Artikel, der selbst kein Medizinprodukt ist, aber vom Hersteller dazu bestimmt ist, zusammen mit einem Medizinprodukt verwendet zu werden; unterliegt denselben MDR-Anforderungen [Art. 2 Nr. 2].
- Hersteller
- Natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder aufbereitet und für das Inverkehrbringen unter ihrem Namen oder Warenzeichen verantwortlich ist [Art. 2 Nr. 30].
- Benannte Stelle
- Von einer nationalen Behörde designierte und von der Europäischen Kommission notifizierte Konformitätsbewertungsstelle, die Verfahren für Klassen IIa, IIb und III durchführt; Bescheinigungen sind auf maximal 5 Jahre befristet [Art. 35-50, Art. 56 Abs. 2].
- UDI (Unique Device Identification)
- System zur eindeutigen Produktidentifikation bestehend aus Gerätekennzeichen (UDI-DI) und Produktionskennzeichen (UDI-PI); seit 26.05.2025 für alle Klassen verpflichtend; Änderungen binnen 30 Tagen in Eudamed zu aktualisieren [Art. 27-28].
- Eudamed
- Europäische Datenbank für Medizinprodukte mit Modulen für UDI, Wirtschaftsakteure, Bescheinigungen, klinische Prüfungen und Vigilanzdaten; wird seit Verordnung (EU) 2024/1860 schrittweise modul-weise verpflichtend eingeführt [Art. 33].
- Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Umfassendes Managementsystem, das alle Phasen des Produktlebenszyklus von Entwicklung über Fertigung bis Post-Market abdeckt; für Klassen IIa, IIb, III durch Benannte Stelle zertifiziert [Art. 10 Abs. 9].
- Klinische Bewertung
- Kontinuierlicher Prozess zur systematischen Gewinnung, Bewertung und Analyse klinischer Daten für den Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit; auch dann verpflichtend, wenn keine klinische Prüfung erforderlich ist [Art. 10 Abs. 3, Art. 61].
- Post-Market Surveillance (PMS)
- System zur systematischen Sammlung und Auswertung von Erfahrungsdaten nach dem Inverkehrbringen; integraler Bestandteil des QMS; für Klasse IIb und III ist ein PSUR zu erstellen [Art. 10 Abs. 10, Art. 86, Anhang III].
- Technische Dokumentation
- Vollständige Produktdokumentation nach Anhang II (Produktbeschreibung, Auslegung, Risikomanagement, Verifizierung, klinische Bewertung); mindestens 10 Jahre, bei Implantaten 15 Jahre aufzubewahren [Art. 10 Abs. 8].
- CMR-Stoffe
- Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B sowie endokrine Disruptoren der Kategorie 1 (seit 01.01.2026 durch Verordnung (EU) 2025/2457 präzisiert); Massenanteil über 0,1 % erfordert schriftliche Rechtfertigung bei der Benannten Stelle [Anhang I Abschnitt 10.4].
- Software als Medizinprodukt (SaMD)
- Eigenständige Software mit medizinischem Zweck, die alle MDR-Anforderungen erfüllen muss; Klassifizierung nach Anhang VIII Regel 11; IT-Sicherheit und Datenschutz nach Stand der Technik sind Grundanforderungen [Art. 2 Nr. 1, Anhang I Abschnitt 17].
- Master-UDI-DI
- Vereinfachtes UDI-Zuteilungssystem für stark individualisierte Produktkategorien (Kontaktlinsen ab 09.11.2026, Brillenprodukte ab 01.11.2028): eine UDI-DI je Konstruktionsparameter-Kombination statt je Einzelvariante [Delegierte Verordnungen (EU) 2023/2197, (EU) 2025/1920].
Häufige Fragen
Ab wann gilt die MDR, und gibt es gestaffelte Fristen?
Brauche ich für ein Klasse-I-Produkt eine Benannte Stelle?
Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?
Was ist der UDI und was hat sich durch die delegierten Verordnungen 2023/2197 und 2025/1920 geändert?
Gilt die MDR auch für medizinische Software (SaMD)?
Was hat sich durch die Verordnung (EU) 2026/1359 für Hersteller implantierbarer Klasse-IIb-Produkte geändert?
Was ist die neue Vorankündigungspflicht bei Versorgungsunterbrechung nach Verordnung (EU) 2024/1860?
Können Krankenhäuser Medizinprodukte selbst herstellen?
Welche Übergangsfristen gelten noch für Produkte mit MDD-Altbescheinigungen?
Was bedeutet 'bewährte Technologie' bei der klinischen Prüfungspflicht nach Verordnung (EU) 2026/1451?
Welche Meldepflichten gelten bei einem schwerwiegenden Vorkommnis?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde für jedes Produkt (das keine Sonderanfertigung ist) eine Technische Dokumentation (TD) erstellt und wird diese aktuell gehalten?
Enthält die Technische Dokumentation eine vollständige Produktbeschreibung und Spezifikation gemäß Anhang II?
Ist die Risikoklasse des Produkts in der TD dokumentiert und die Anwendung der Klassifizierungsregeln (Anhang VIII) begründet?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Pflege der Technischen DokumentationArt. 10 Abs. 4, Anhang II, Anhang III
Zweck: Diese SOP beschreibt den Prozess zur Erstellung, Überprüfung, Genehmigung und Pflege der Technischen Dokumentation (TD) für Medizinprodukte, um die Konformität mit der Verordnung (EU) 2017/745 sicherzustellen.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Medizinprodukte, die vom Unternehmen als Hersteller in Verkehr gebracht werden, mit Ausnahme von Sonderanfertigungen.
- 1
Initiierung der TD-Erstellung für ein neues oder geändertes Produkt. Zusammenstellung des Projektteams.
Verantwortlich: Produktmanager / Projektleiter | Output: Projektplan für die TD-Erstellung.
- 2
Zusammentragen aller erforderlichen Informationen und Dokumente gemäß der Struktur von Anhang II und III (z.B. Produktbeschreibung, Risikomanagement-Akte, Verifizierungs- & Validierungsberichte, PMS-Plan).
Verantwortlich: Regulatory Affairs Manager in Kooperation mit F&E, QM, Klinische Bewertung | Output: Sammlung aller Quelldokumente für die TD.
- 3
Erstellung des Entwurfs der Technischen Dokumentation in einer klaren, organisierten und durchsuchbaren Form.
Verantwortlich: Regulatory Affairs Manager | Output: Entwurf der Technischen Dokumentation.
- 4
Interdisziplinäre Überprüfung des TD-Entwurfs auf Vollständigkeit, Korrektheit und Konsistenz.
Verantwortlich: PRRC, Leiter F&E, Leiter QM, Leiter Klinische Bewertung | Output: Geprüfter TD-Entwurf mit Kommentaren.
- 5
Finale Genehmigung und Freigabe der Technischen Dokumentation.
Verantwortlich: PRRC / Geschäftsführung | Output: Freigegebene Version der Technischen Dokumentation.
- 6
Archivierung der freigegebenen TD im Dokumentenmanagementsystem. Einrichtung eines Überprüfungszyklus und Trigger für Aktualisierungen (z.B. Produktänderungen, neue PMS-Daten, regulatorische Änderungen).
Verantwortlich: Qualitätsmanagement | Output: Archivierte TD; definierter Prozess zur Aufrechterhaltung.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei jeder relevanten Produkt- oder Prozessänderung.
3. Textbausteine
Muster: EU-KonformitätserklärungAnhang IV
Anwendungsfall: Zur rechtsverbindlichen Erklärung der Konformität eines Medizinprodukts mit der Verordnung (EU) 2017/745. Dieses Dokument ist eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Platzhalter: [Name des Herstellers], [SRN des Herstellers], [Anschrift des Herstellers], [Name des Bevollmächtigten], [SRN des Bevollmächtigten], [Anschrift des Bevollmächtigten], [Basis-UDI-DI], [Produkt- und Handelsname], [Produktcode/Katalognummer], [Zweckbestimmung des Produkts], [Risikoklasse], [ggf. weitere Rechtsvorschriften auflisten], [Referenzen auf Normen/Spezifikationen auflisten], [Name und Kennnummer der Benannten Stelle], [Anhangsnummer des Verfahrens], [Kennzeichnung der Bescheinigung(en)], [ggf. zusätzliche Informationen], [Ort und Datum], [Name und Funktion des Unterzeichners]
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