Wichtige Begriffe
- Elektrische Betriebsmittel
- Alle Geräte und Ausrüstungen zur Verwendung bei Nennspannung 50–1 000 V AC oder 75–1 500 V DC, ausgenommen die in Anhang II genannten Kategorien [Art. 1].
- Bereitstellung auf dem Markt
- Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit [Art. 2 Nr. 1].
- Inverkehrbringen
- Die erstmalige Bereitstellung eines elektrischen Betriebsmittels auf dem Unionsmarkt [Art. 2 Nr. 2].
- CE-Kennzeichnung
- Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das elektrische Betriebsmittel den geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union über ihre Anbringung genügt [Art. 2 Nr. 14].
- Konformitätsbewertung
- Verfahren zur Bewertung, ob bei einem elektrischen Betriebsmittel die Sicherheitsziele nach Art. 3 und Anhang I erreicht worden sind [Art. 2 Nr. 10].
- Modul A (Interne Fertigungskontrolle)
- Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem der Hersteller auf eigene Verantwortung technische Unterlagen erstellt, die Fertigung überwacht und die CE-Kennzeichnung anbringt — ohne Einschaltung einer notifizierten Stelle [Anhang III].
- Harmonisierte Norm
- Norm gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, deren Anwendung eine Konformitätsvermutung mit den Sicherheitszielen der Richtlinie begründet [Art. 2 Nr. 9, Art. 12].
- Krisenrelevante Waren
- Waren im Sinne von Art. 3 Nr. 6 der Verordnung (EU) 2024/2747, für die bei einem Binnenmarkt-Notfall besondere Konformitätsverfahren und Marktüberwachungsregeln gelten [Art. 2 Nr. 15, eingefügt durch RL 2024/2749].
Häufige Fragen
Brauche ich für die Niederspannungsrichtlinie eine notifizierte Stelle?
Welche Produkte fallen NICHT unter die Niederspannungsrichtlinie?
Was muss in den technischen Unterlagen nach Anhang III enthalten sein?
Wie lange müssen technische Unterlagen aufbewahrt werden?
Was ändert die Richtlinie (EU) 2024/2749 an der Niederspannungsrichtlinie?
Welche Rolle spielt die Konformitätsvermutung nach Art. 12?
Welche Pflichten haben Einführer und Händler?
Werkzeuge & Vorlagen
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1. Gap-Analyse Checkliste
Wurden die elektrischen Betriebsmittel im Einklang mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I entworfen und hergestellt?
Wurden die technischen Unterlagen gemäß Anhang III erstellt und wird das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A) durchgeführt?
Wurde eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung korrekt angebracht?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Verwaltung der Technischen Unterlagen und EU-KonformitätserklärungArt. 6, Art. 15, Anhang III, Anhang IV
Zweck: Diese SOP beschreibt den Prozess zur Erstellung, Verwaltung und Archivierung der technischen Unterlagen und der EU-Konformitätserklärung gemäß der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, um die Konformität der Produkte sicherzustellen.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU fallen und vom Unternehmen als Hersteller in Verkehr gebracht werden.
- 1
Zusammenstellung der Technischen Unterlagen gemäß Anhang III. Dies umfasst: a) allgemeine Beschreibung, b) Entwürfe, Fertigungszeichnungen, c) Erläuterungen, d) Liste der Normen, e) Ergebnisse von Prüfungen/Berechnungen, f) Prüfberichte.
Verantwortlich: Leiter F&E / Produktmanager | Output: Vollständige Technische Unterlagen in einem zentralen System.
- 2
Durchführung einer Risikoanalyse und -bewertung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gefahren identifiziert und durch die Konstruktion minimiert wurden.
Verantwortlich: Qualitätssicherung / Produktsicherheit | Output: Dokumentierte Risikoanalyse als Teil der Technischen Unterlagen.
- 3
Entwurf der EU-Konformitätserklärung gemäß dem Muster in Anhang IV. Sicherstellen, dass alle anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften aufgeführt sind.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Entwurf der EU-Konformitätserklärung.
- 4
Formale Prüfung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung durch eine bevollmächtigte Person. Der Hersteller übernimmt damit die Verantwortung.
Verantwortlich: Geschäftsführung / Bevollmächtigter | Output: Rechtsgültig unterzeichnete EU-Konformitätserklärung.
- 5
Anbringung der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt, der Datenplakette oder (falls nicht anders möglich) auf Verpackung und Begleitunterlagen.
Verantwortlich: Produktionsleitung | Output: Produkt mit CE-Kennzeichnung.
- 6
Archivierung der Technischen Unterlagen und der EU-Konformitätserklärung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts dieser Serie.
Verantwortlich: Dokumentenmanagement / Compliance Officer | Output: Archivierter Datensatz mit Zeitstempel.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei Änderungen am Produkt, den Normen oder der Gesetzgebung.
3. Textbausteine
Muster: EU-KonformitätserklärungArt. 15, Anhang IV
Anwendungsfall: Zur Ausstellung durch den Hersteller, um die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels mit der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (und ggf. weiteren Vorschriften) zu erklären.
Platzhalter: [Produktidentifikation eintragen], [Vollständiger Name des Herstellers], [Vollständige Anschrift des Herstellers], [Genaue Bezeichnung des Produkts], [Weitere anwendbare Richtlinien/Verordnungen mit Fundstelle im Amtsblatt auflisten, z.B. EMV, RoHS], [Liste der Normen und/oder Spezifikationen], [Falls zutreffend, hier eintragen], [Ort der Ausstellung], [Datum der Ausstellung], [Name des Unterzeichners], [Funktion des Unterzeichners]
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