Wichtige Begriffe
- Öffentlicher Auftraggeber
- Staat, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Verbände aus diesen Körperschaften, die der Richtlinie unterliegen [Art. 2 Abs. 1 Nr. 1].
- Schwellenwert
- Geschätzter Auftragswert ohne MwSt., ab dem die EU-weite Vergabepflicht greift. Die Werte werden alle zwei Jahre an das GPA-Übereinkommen angepasst [Art. 4, Art. 6].
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Standardisiertes Formular, mit dem Bieter vorläufig das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der Eignungskriterien erklären [Art. 59].
- Wirtschaftsteilnehmer
- Natürliche oder juristische Person, die auf dem Markt Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen anbietet, einschließlich vorübergehender Zusammenschlüsse [Art. 2 Abs. 1 Nr. 10].
- Rahmenvereinbarung
- Vereinbarung zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern, die die Bedingungen für Einzelaufträge während einer bestimmten Laufzeit festlegt [Art. 33].
- Dynamisches Beschaffungssystem
- Vollständig elektronisches Verfahren für standardisierte Beschaffungen, bei dem jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer während der gesamten Laufzeit beitreten kann [Art. 34].
- Wettbewerblicher Dialog
- Vergabeverfahren für besonders komplexe Aufträge, bei dem der Auftraggeber mit ausgewählten Bewerbern in einen Dialog tritt, um Lösungen zu entwickeln [Art. 30].
Häufige Fragen
Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?
Wann darf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung genutzt werden?
Müssen Aufträge in Lose aufgeteilt werden?
Welche Fristen gelten für das offene Verfahren?
Was gilt für Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit?
Welche Anforderungen stellt die Richtlinie an die elektronische Vergabe?
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