Wichtige Begriffe
- Biozidprodukt
- Stoff oder Gemisch, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen oder ihre Wirkung zu verhindern [Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a].
- Behandelte Ware
- Stoff, Gemisch oder Erzeugnis, der/das mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurde oder diese absichtlich enthält [Art. 3 Abs. 1 Buchstabe l].
- Wirkstoff
- Stoff oder Mikroorganismus, der eine Wirkung auf oder gegen Schadorganismen entfaltet. Unterschieden werden alte Wirkstoffe (am 14. Mai 2000 bereits im Verkehr) und neue Wirkstoffe [Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c].
- Produktart (PT)
- Die BPR unterscheidet 22 Produktarten in Anhang V, gruppiert in vier Hauptgruppen: Desinfektionsmittel (PT 1–5), Schutzmittel (PT 6–13), Schädlingsbekämpfungsmittel (PT 14–20) und sonstige Biozidprodukte (PT 21–22).
- Art.-95-Liste
- Von der ECHA geführtes Verzeichnis der relevanten Stoff- und Produktlieferanten pro Wirkstoff und Produktart. Seit 1. September 2015 ist ein Listeneintrag Voraussetzung für die Vermarktung [Art. 95].
- Register für Biozidprodukte (R4BP)
- Von der ECHA betriebenes IT-System für die elektronische Einreichung und Bearbeitung aller Anträge auf Wirkstoffgenehmigung, Produktzulassung und gegenseitige Anerkennung [Art. 71].
- Unionszulassung
- Durch die Kommission auf Basis einer ECHA-Stellungnahme erteilte Zulassung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Nicht verfügbar für alle Produktarten [Art. 41–46].
- Zu ersetzender Wirkstoff
- Wirkstoff, der mindestens ein Ausschlussmerkmal nach Art. 5 Abs. 1 erfüllt, aber ausnahmsweise genehmigt wurde. Unterliegt einer vergleichenden Bewertung: bei verfügbarer, weniger bedenklicher Alternative wird die Zulassung des Produkts nicht verlängert [Art. 10].
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen nationaler Zulassung, gegenseitiger Anerkennung und Unionszulassung?
Was passiert, wenn ein alter Wirkstoff im laufenden Prüfprogramm nicht genehmigt wird?
Welche Pflichten gelten für behandelte Waren?
Was bedeutet die Art.-95-Liste und warum ist sie geschäftskritisch?
Welche Wirkstoffe werden grundsätzlich nicht genehmigt?
Gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren?
Was hat sich durch die jüngsten Änderungsverordnungen geändert?
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