Wichtige Begriffe
- Registrierung
- Einreichung eines Dossiers mit Stoff- und Sicherheitsdaten bei der Europäischen Chemikalienagentur, verpflichtend für Hersteller und Importeure ab 1 Tonne pro Jahr; ohne Registrierung darf der Stoff nicht in Verkehr gebracht werden [Art. 5, Art. 6 Abs. 1].
- Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC)
- Stoff mit Eigenschaften nach Art. 57, etwa krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1A/1B), PBT, vPvB oder ähnlich besorgniserregend; Aufnahme in die Kandidatenliste löst Informations- und Anmeldepflichten aus [Art. 57, Art. 59].
- Kandidatenliste
- Von der Agentur nach Art. 59 geführte Liste der Stoffe, die für eine Aufnahme in das Zulassungsverzeichnis (Anhang XIV) in Frage kommen; sie ist Anknüpfungspunkt für Lieferketten-Informationspflichten und Anmeldungen [Art. 59 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2, Art. 33].
- Zulassung
- Erlaubnis der Kommission, einen in Anhang XIV gelisteten Stoff nach dem Ablauftermin weiter zu verwenden oder in Verkehr zu bringen; ohne Zulassung gilt ein Verwendungsverbot [Art. 56 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1].
- Beschränkung
- Bedingung oder Verbot für Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Stoffes nach Anhang XVII, erlassen bei unannehmbarem Risiko für Gesundheit oder Umwelt; gilt auch für Stoffe in Erzeugnissen [Art. 67 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1].
- Sicherheitsdatenblatt
- Dokument nach Anhang II, das der Lieferant bei gefährlichen, PBT-, vPvB- oder Kandidatenlisten-Stoffen dem Abnehmer bereitstellen muss; es transportiert Einstufung, Risikomanagementmaßnahmen und zunehmend DNEL-Werte durch die Lieferkette [Art. 31 Abs. 1].
- Nachgeschalteter Anwender
- Akteur in der Lieferkette, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet, ohne Hersteller oder Importeur zu sein; ihn treffen eigene Beurteilungs- und Mitteilungspflichten [Art. 37].
- DNEL (Derived No-Effect Level)
- Abgeleiteter Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein Stoff keine schädliche Wirkung auf den Menschen ausübt; Bestandteil der Stoffsicherheitsbeurteilung und seit den Einträgen 80–81 des Anhangs XVII harte Marktzugangsbedingung für DMAC und NEP [Art. 14, Anhang XVII Einträge 80–81].
Häufige Fragen
Müssen wir unsere Stoffe überhaupt registrieren — und ab welcher Menge?
Was bedeutet die PFHxA-Beschränkung konkret für Textil- und Schuhimporteure?
Wir verwenden DMAC als Lösungsmittel — was ändert sich Ende 2026?
Welche Pflichten treffen uns, wenn ein Stoff auf die Kandidatenliste kommt?
Welche Sanktionen drohen bei REACH-Verstößen?
Wir betreiben Löschanlagen — wann müssen PFAS-haltige Feuerlöschschäume raus?
Warum trifft die neue 2,4-DNT-Beschränkung vor allem Importeure?
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