Wichtige Begriffe
- Dienst der Informationsgesellschaft
- Jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung, im Sinne von Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34/EG [Art. 2 lit. a].
- Diensteanbieter
- Jede natürliche oder juristische Person, die einen Dienst der Informationsgesellschaft anbietet [Art. 2 lit. b].
- Niedergelassener Diensteanbieter
- Ein Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit eine Wirtschaftstätigkeit tatsächlich ausübt; das bloße Vorhandensein technischer Mittel begründet keine Niederlassung [Art. 2 lit. c].
- Kommerzielle Kommunikation
- Alle Formen der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens dienen; reine Kontaktangaben und unabhängige Informationen ohne Gegenleistung sind ausgenommen [Art. 2 lit. f].
- Koordinierter Bereich
- Die in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten festgelegten Anforderungen an Diensteanbieter, sowohl hinsichtlich der Aufnahme als auch der Ausübung der Tätigkeit eines Dienstes der Informationsgesellschaft; nicht umfasst sind Anforderungen an die Ware selbst, die Lieferung oder nicht elektronisch erbrachte Dienste [Art. 2 lit. h].
- Herkunftslandprinzip
- Grundsatz, nach dem ein Diensteanbieter den Vorschriften seines Niederlassungsstaates unterliegt und andere Mitgliedstaaten den freien Verkehr seiner Dienste nicht aus Gründen des koordinierten Bereichs einschränken dürfen [Art. 3 Abs. 1-2].
- Reglementierter Beruf
- Alle Berufe im Sinne der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, für die besondere Regeln zur kommerziellen Kommunikation gelten [Art. 2 lit. g, Art. 8].
Häufige Fragen
Was hat sich durch das Gesetz über digitale Dienste (DSA) an der E-Commerce-Richtlinie geändert?
Was ist das Herkunftslandprinzip und welche Ausnahmen gibt es?
Welche Informationen muss ein Diensteanbieter auf seiner Website bereitstellen?
Gilt die E-Commerce-Richtlinie für alle Online-Dienste?
Was muss ich bei kommerzieller Kommunikation online beachten?
Welche Pflichten bestehen beim Vertragsabschluss auf elektronischem Weg?
Können Verträge bei bestimmten Rechtsgeschäften vom elektronischen Abschluss ausgenommen werden?
Werkzeuge & Vorlagen
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1. Gap-Analyse Checkliste
Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (Name, Anschrift, E-Mail, etc.) leicht, unmittelbar und ständig auf Ihrer Website verfügbar sind (Impressumspflicht)?
Ist jede kommerzielle Kommunikation (z.B. Werbung, Newsletter) als solche klar erkennbar?
Ist bei kommerzieller Kommunikation die Person oder das Unternehmen, in deren Auftrag sie erfolgt, klar identifizierbar?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Pflege des ImpressumsArt. 5
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass das Impressum des Unternehmens jederzeit den gesetzlichen Anforderungen der E-Commerce-Richtlinie entspricht und aktuell gehalten wird.
Geltungsbereich: Gilt für alle vom Unternehmen betriebenen Websites und Online-Dienste, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
- 1
Sammeln aller gemäß Art. 5 erforderlichen Informationen (Name, Anschrift, E-Mail, Registereintrag, USt-IdNr., etc.).
Verantwortlich: Rechtsabteilung / Compliance Officer | Output: Vollständige Liste der Impressumsdaten in einem internen Dokument.
- 2
Veröffentlichung der gesammelten Informationen auf der Website unter einer klar bezeichneten und von jeder Seite leicht erreichbaren Rubrik (z.B. 'Impressum').
Verantwortlich: Webmaster / IT-Abteilung | Output: Funktionierendes und korrekt befülltes Impressum auf der Live-Website.
- 3
Überprüfung der Aktualität aller Impressumsangaben bei jeder relevanten Änderung (z.B. Umzug, Änderung der Rechtsform) und zusätzlich in einem festen Intervall.
Verantwortlich: Rechtsabteilung / Compliance Officer | Output: Protokoll der Überprüfung; ggf. Änderungsauftrag an die IT-Abteilung.
Prüffrequenz: Halbjährlich sowie anlassbezogen
3. Textbausteine
Impressum (Anbieterkennzeichnung)Art. 5
Anwendungsfall: Zur Erfüllung der allgemeinen Informationspflichten auf einer Website oder in einem Online-Dienst.
Platzhalter: NAME DES DIENSTEANBIETERS, RECHTSFORMZUSATZ, STRASSE UND HAUSNUMMER, POSTLEITZAHL, ORT, LAND, TELEFONNUMMER, E-MAIL-ADRESSE, AMTSGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER, UST-IDNR, NAME UND ANSCHRIFT DER AUFSICHTSBEHÖRDE, BERUFSBEZEICHNUNG, NAME DER KAMMER, STAAT, BEZEICHNUNG DER REGELUNGEN, LINK ZU DEN REGELUNGEN
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