Wichtige Begriffe
- ENISA
- Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit mit Sitz in Athen. Berät EU-Organe und Mitgliedstaaten, koordiniert operative Zusammenarbeit bei Cybervorfällen und erarbeitet europäische Zertifizierungsschemata [Art. 3].
- Europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung
- Paket von Vorschriften, technischen Anforderungen, Normen und Verfahren auf EU-Ebene für die Zertifizierung oder Konformitätsbewertung von IKT-Produkten, -Diensten, -Prozessen und verwalteten Sicherheitsdiensten [Art. 2 Nr. 9].
- Vertrauenswürdigkeitsstufe
- Grundlage für das Vertrauen, dass ein IKT-Produkt oder verwalteter Sicherheitsdienst den Sicherheitsanforderungen eines Schemas genügt. Es gibt drei Stufen: niedrig, mittel und hoch [Art. 2 Nr. 21, Art. 52].
- Verwalteter Sicherheitsdienst
- Für Dritte erbrachter Dienst im Bereich Cybersicherheitsrisikomanagement, z. B. Incident Response, Penetrationstests, Sicherheitsaudits oder technische Beratung. Seit VO (EU) 2025/37 in den Zertifizierungsrahmen einbezogen [Art. 2 Nr. 14a].
- Selbstbewertung der Konformität
- Maßnahme, bei der ein Hersteller oder Anbieter eigenverantwortlich prüft, ob seine IKT-Produkte oder verwalteten Sicherheitsdienste die Anforderungen eines europäischen Zertifizierungsschemas erfüllen. Nur für Vertrauenswürdigkeitsstufe 'niedrig' zulässig [Art. 2 Nr. 22, Art. 53].
- Europäisches Cybersicherheitszertifikat
- Dokument einer akkreditierten Stelle, das bescheinigt, dass ein IKT-Produkt, -Dienst, -Prozess oder verwalteter Sicherheitsdienst die Sicherheitsanforderungen eines europäischen Zertifizierungsschemas erfüllt. Wird EU-weit anerkannt [Art. 2 Nr. 11, Art. 56 Abs. 10].
- Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
- Von jedem Mitgliedstaat benannte Behörde, die die Einhaltung der Zertifizierungsvorschriften überwacht, Sanktionen verhängen kann und bei Vertrauenswürdigkeitsstufe 'hoch' Zertifikate ausstellt oder genehmigt [Art. 58].
Häufige Fragen
Ist die Cybersicherheitszertifizierung nach dem Cybersecurity Act verpflichtend?
Was sind verwaltete Sicherheitsdienste und seit wann fallen sie unter die Verordnung?
Welche Vertrauenswürdigkeitsstufen gibt es und was bedeuten sie?
Was passiert mit bestehenden nationalen Zertifizierungsschemata?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Wer ist die ENISA und welche Rolle spielt sie?
Kann ich eine Selbstbewertung der Konformität durchführen?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wurde geprüft, ob für Ihre IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse ein spezifisches europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung existiert oder in Entwicklung ist?
Ist die Zertifizierung nach einem anwendbaren europäischen Schema für Ihr IKT-Produkt, Ihren IKT-Dienst oder Ihren IKT-Prozess verpflichtend vorgeschrieben?
Haben Sie für Produkte, die der Vertrauenswürdigkeitsstufe 'niedrig' unterliegen und für die eine Selbstbewertung zulässig ist, eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Durchführung der Selbstbewertung der Konformität (Stufe 'niedrig')Art. 53
Zweck: Diese SOP beschreibt den standardisierten Prozess zur Durchführung einer Selbstbewertung der Konformität für IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, die unter ein europäisches Cybersicherheitszertifizierungsschema mit der Vertrauenswürdigkeitsstufe 'niedrig' fallen.
Geltungsbereich: Gilt für alle IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse des Unternehmens, für die eine Selbstbewertung der Konformität nach Art. 53 durchgeführt wird.
- 1
Prüfung der Anwendbarkeit: Sicherstellen, dass das relevante europäische Schema die Selbstbewertung für das spezifische Produkt/den Dienst zulässt und die Vertrauenswürdigkeitsstufe 'niedrig' anwendbar ist.
Verantwortlich: Produktmanager / Compliance Officer | Output: Dokumentierte Entscheidung über die Anwendbarkeit der Selbstbewertung.
- 2
Durchführung der Konformitätsbewertung: Das Produkt/der Dienst wird intern anhand der im Schema festgelegten Anforderungen (Normen, technische Spezifikationen) bewertet.
Verantwortlich: Entwicklungsleitung / Qualitätssicherung | Output: Ausgefüllter Bewertungsbericht mit Nachweisen für jeden Prüfpunkt.
- 3
Erstellung der technischen Dokumentation: Zusammenstellung aller relevanten Dokumente, die die Konformität belegen (z.B. Architekturpläne, Testergebnisse, Risikobewertung).
Verantwortlich: Entwicklungsleitung / Technischer Redakteur | Output: Vollständige technische Dokumentation gemäß den Anforderungen des Schemas.
- 4
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung: Erstellung und rechtsgültige Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung durch eine autorisierte Person.
Verantwortlich: Geschäftsführung / Rechtsabteilung | Output: Unterzeichnete EU-Konformitätserklärung.
- 5
Einreichung und Archivierung: Vorlage einer Kopie der EU-Konformitätserklärung bei der zuständigen nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierung und der ENISA. Sichere Archivierung aller Unterlagen für den im Schema festgelegten Zeitraum.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Einreichungsbestätigung und Eintrag im internen Dokumentenmanagementsystem.
Prüffrequenz: Jährlich oder bei Änderung des zugrundeliegenden Zertifizierungsschemas.
3. Textbausteine
Muster: EU-KonformitätserklärungArt. 53, Anhang zu Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (als Referenz)
Anwendungsfall: Ausstellung einer Erklärung für IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, die einer Selbstbewertung der Konformität für die Vertrauenswürdigkeitsstufe 'niedrig' unterzogen wurden.
Platzhalter: Eindeutige Identifikation des Produkts/Dienstes, z.B. Modell- oder Seriennummer, Softwareversion, Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, Beschreibung des IKT-Produkts/Dienstes/Prozesses, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Ggf. Abbildung beifügen., Name und Kennnummer des Schemas, Nummer des Rechtsakts, Liste der angewandten Normen/Spezifikationen mit Datum und Version, Ort, Datum, Name der zeichnungsberechtigten Person, Funktion
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