Wichtige Begriffe
- Vorverpacktes Lebensmittel
- Jede Verkaufseinheit aus Lebensmittel und Verpackung, die vor dem Feilbieten verpackt wurde und deren Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Verpackung zu öffnen. Auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackte Ware fällt nicht darunter [Art. 2 Abs. 2 lit. e].
- Nährwertdeklaration
- Pflichtangabe auf vorverpackten Lebensmitteln, die Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz je 100 g oder 100 ml ausweist. Seit 13. Dezember 2016 verpflichtend [Art. 30 Abs. 1, Anhang XV].
- Anhang II (Allergenverzeichnis)
- Geschlossene Liste von 14 Stoffgruppen, die bei anfälligen Personen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und stets auf dem Etikett anzugeben sind — u. a. glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Soja, Senf [Anhang II].
- QUID (Quantitative Ingredients Declaration)
- Mengenmäßige Angabe der Zutaten: Wird eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt, durch Worte oder Bilder hervorgehoben oder ist wesentlich für die Unterscheidung, muss ihr prozentualer Anteil angegeben werden [Art. 22 Abs. 1].
- Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung
- Einrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden [Art. 2 Abs. 2 lit. d].
- Lebensmittelunternehmer
- Natürliche oder juristische Person, die dafür verantwortlich ist, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Unternehmen erfüllt werden (Definition aus Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002, übernommen durch Verweis in Art. 2 Abs. 1 lit. a).
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchsdatum, das bei mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln gilt [Art. 2 Abs. 2 lit. r, Art. 24 Abs. 1].
Häufige Fragen
Welche Lebensmittel sind von der Nährwertdeklaration befreit?
Muss ich lose Ware (Bäckerei, Metzgerei) auch nach der LMIV kennzeichnen?
Was hat sich am 1. April 2025 bei der Allergenkennzeichnung geändert?
Welche Schriftgröße muss auf dem Lebensmitteletikett eingehalten werden?
Müssen Allergene auch im Fernabsatz (Online-Shop) angegeben werden?
Wie müssen Allergene auf dem Etikett hervorgehoben werden?
Was gilt für die Nährwertdeklaration bei Getränken mit Alkohol?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Ist ein Lebensmittelunternehmer benannt, der für die Lebensmittelinformationen verantwortlich ist (Inverkehrbringer oder Importeur)?
Sind alle verpflichtenden Angaben gemäß Artikel 9 auf der Kennzeichnung vorhanden?
Werden alle Allergene und Unverträglichkeiten auslösenden Stoffe (gemäß Anhang II) im Zutatenverzeichnis hervorgehoben?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Management und Kennzeichnung von AllergenenArt. 9, Art. 21, Art. 44, Anhang II
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass alle Allergene gemäß Anhang II der VO (EU) 1169/2011 korrekt erfasst, in den Rezepturen verwaltet und auf den Endprodukten (vorverpackt und lose) korrekt und hervorgehoben deklariert werden, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.
Geltungsbereich: Gilt für alle Stufen von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis zum Verkauf von vorverpackten und nicht vorverpackten Lebensmitteln.
- 1
Rohstoffspezifikationen auf Allergene prüfen: Jeder neue Rohstoff wird anhand des Lieferantendatenblatts auf enthaltene Allergene gemäß Anhang II geprüft.
Verantwortlich: Einkauf / Qualitätssicherung (QS) | Output: Vollständige Allergeninformation pro Rohstoff im Warenwirtschaftssystem erfasst.
- 2
Rezeptur-Management: Bei jeder Erstellung oder Änderung einer Rezeptur werden die Allergene aus den Rohstoffen automatisch in die Produktstammdaten übertragen.
Verantwortlich: Produktentwicklung / QS | Output: Aktuelle und korrekte Allergenliste für jedes Produkt in den Stammdaten.
- 3
Etikettenerstellung und -prüfung: Das Zutatenverzeichnis wird aus den Stammdaten generiert. Die Allergene werden automatisch hervorgehoben (z.B. Fettdruck). Die QS prüft die Korrektheit und Hervorhebung vor der Druckfreigabe.
Verantwortlich: Marketing / Grafik / QS | Output: Freigegebenes Etikett mit korrekt deklarierten und hervorgehobenen Allergenen.
- 4
Information für lose Ware: Die Allergeninformationen für nicht vorverpackte Produkte werden aus den Stammdaten in eine zentrale Dokumentation (z.B. Allergen-Ordner, digitale Anzeige) überführt.
Verantwortlich: QS / Filialleitung | Output: Aktuelle Allergeninformation für Verkaufspersonal und Kunden verfügbar.
- 5
Jährliche Überprüfung und Schulung: Alle Prozesse und die Allergenliste werden jährlich überprüft. Das Personal (Produktion, Verkauf) wird regelmäßig geschult.
Verantwortlich: QS-Leitung | Output: Auditprotokoll und Schulungsnachweise.
Prüffrequenz: Jährlich und bei jeder Änderung von Rezepturen oder Rohstoffen.
3. Textbausteine
Vertragsklausel für Lieferanten zur InformationspflichtArt. 8 Abs. 2, 3, 8
Anwendungsfall: Zur Aufnahme in Einkaufsverträge oder Lieferantenvereinbarungen, um die korrekte und vollständige Weitergabe von Lebensmittelinformationen durch den Lieferanten sicherzustellen.
Platzhalter: [Unternehmen], [z.B. 60 Tage]
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