Wichtige Begriffe
- Bauprodukt
- Jedes Produkt oder jeder Bausatz, das bzw. der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt [Art. 2 Nr. 1].
- Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP)
- Dokument des Herstellers, das die Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation angibt [Art. 4, Art. 6].
- Wesentliche Merkmale
- Diejenigen Merkmale eines Bauprodukts, die sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke beziehen — sie werden in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt [Art. 2 Nr. 4, Art. 3 Abs. 2].
- Harmonisierte technische Spezifikation
- Oberbegriff für harmonisierte Normen (hEN) und Europäische Bewertungsdokumente (EAD), die Verfahren und Kriterien zur Leistungsbewertung von Bauprodukten festlegen [Art. 2 Nr. 10].
- Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
- System zur Prüfung, ob ein Bauprodukt die erklärte Leistung dauerhaft erbringt. Die Verordnung kennt die Systeme 1+, 1, 2+, 3, 3+ und 4 mit abgestufter Beteiligung notifizierter Stellen [Art. 28, Anhang V].
- Werkseigene Produktionskontrolle (FPC)
- Dokumentierte, ständige und interne Kontrolle der Produktion in einem Werk gemäß den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen [Art. 2 Nr. 26].
- Notifizierte Stelle
- Von einem Mitgliedstaat benannte Stelle, die als unabhängiger Dritter Aufgaben der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäß der BauPVO wahrnimmt [Art. 39, Art. 43].
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale, ausgestellt von einer Technischen Bewertungsstelle auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments [Art. 2 Nr. 13, Art. 26].
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Leistungserklärung erstellen?
Was passiert, wenn ich die CE-Kennzeichnung weglasse oder falsch anbringe?
Welche Pflichten haben Importeure und Händler?
Was ist das neue AVCP-System 3+ und wen betrifft es?
Was ändert sich durch die Binnenmarkt-Notfallverordnung ab dem 29. Mai 2026?
Wie lange muss ich die Leistungserklärung aufbewahren?
Dürfen Kleinstunternehmen vereinfachte Verfahren nutzen?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Wird für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) entspricht, vor dem Inverkehrbringen eine Leistungserklärung (DoP) erstellt?
Wird die CE-Kennzeichnung korrekt und nur dann angebracht, wenn eine Leistungserklärung erstellt wurde?
Wird die technische Dokumentation, die der Leistungserklärung zugrunde liegt, erstellt und für 10 Jahre aufbewahrt?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Bereitstellung der Leistungserklärung (DoP)Art. 4, 6, 7, Anhang III
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass für alle betroffenen Bauprodukte eine konforme Leistungserklärung erstellt, verwaltet und den Abnehmern korrekt zur Verfügung gestellt wird.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Mitarbeiter in Produktmanagement, Qualitätssicherung, Rechtsabteilung und Vertrieb, die an der Erstellung, Verwaltung und Verteilung von Leistungserklärungen für Bauprodukte beteiligt sind.
- 1
Identifizierung der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisches Bewertungsdokument).
Verantwortlich: Produktmanagement / Technische Abteilung | Output: Liste der anwendbaren Spezifikationen pro Produkttyp.
- 2
Bestimmung des Produkttyps und Durchführung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäß dem relevanten System in Anhang V.
Verantwortlich: Qualitätssicherung / Externe notifizierte Stelle (falls erforderlich) | Output: Prüfberichte und/oder Zertifikate der Leistungsbeständigkeit.
- 3
Erstellung der Leistungserklärung unter Verwendung des Musters in Anhang III. Alle Pflichtangaben gemäß Art. 6 sind auszufüllen. Für nicht erklärte Leistungen ist 'NPD' anzugeben.
Verantwortlich: Produktmanagement / Compliance Officer | Output: Entwurf der Leistungserklärung.
- 4
Rechtliche Prüfung und Freigabe der Leistungserklärung durch eine zeichnungsberechtigte Person.
Verantwortlich: Geschäftsführung / Compliance Officer | Output: Unterzeichnete, gültige Leistungserklärung mit eindeutiger Nummer.
- 5
Bereitstellung einer Abschrift der Leistungserklärung für jedes auf dem Markt bereitgestellte Produkt (gedruckt oder elektronisch). Sicherstellung der Bereitstellung in der Sprache des Zielmarktes.
Verantwortlich: Vertrieb / Logistik | Output: Ausgeliefertes Produkt mit zugehöriger Leistungserklärung.
- 6
Archivierung der Leistungserklärung und der zugrundeliegenden technischen Dokumentation für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem letzten Inverkehrbringen des Produkts.
Verantwortlich: Dokumentenmanagement / IT | Output: Sicher archivierte Dokumente mit Zeitstempel.
Prüffrequenz: Jährlich oder bei Änderung relevanter Normen/Vorschriften
3. Textbausteine
Muster: Leistungserklärung (DoP)Art. 6, Anhang III
Anwendungsfall: Erstellung einer rechtskonformen Leistungserklärung für ein Bauprodukt, das unter die Bauproduktenverordnung fällt.
Platzhalter: Eindeutige Nummer der Erklärung, Kenncode des Produkttyps, Nummer oder Kennzeichen zur Identifikation, Verwendungszweck gemäß anwendbarer hEN oder ETA, Name, eingetragener Handelsname oder Marke und Kontaktanschrift des Herstellers, Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten, Systemnummer gemäß Anhang V, Fundstelle der hEN oder des EAD, Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, Beschreibung der Aufgaben, Referenz des Zertifikats/Berichts, Wesentliches Merkmal 1, Leistung (Stufe, Klasse oder Beschreibung), Leistung oder 'NPD', Name und Funktion, Ort, Datum
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