Wichtige Begriffe
- Homogener Werkstoff
- Ein Werkstoff von durchgängig einheitlicher Zusammensetzung oder ein aus verschiedenen Werkstoffen bestehender Werkstoff, der nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, Schneiden, Zerkleinern, Schleifen oder Schleifverfahren in einzelne Werkstoffe zerlegt werden kann [Art. 3 Nr. 20].
- Inverkehrbringen
- Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, entgeltlich oder unentgeltlich, zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung [Art. 3 Nr. 12].
- CE-Kennzeichnung
- Eine Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Elektro- oder Elektronikgerät den geltenden Anforderungen der einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht [Art. 3 Nr. 15, Art. 14-15].
- Delegierte Richtlinie
- Von der Europäischen Kommission gemäß Art. 290 AEUV erlassener Rechtsakt zur Ergänzung oder Änderung nicht wesentlicher Elemente der Richtlinie, insbesondere zur Anpassung der Ausnahmelisten in Anhang III und IV [Art. 5 Abs. 1, Art. 20].
- Medizinisches Gerät (Kategorie 8)
- Aktive, implantierbare oder sonstige medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG bzw. Verordnung (EU) 2017/745, für die teilweise gesonderte Übergangsfristen und zusätzliche Ausnahmen in Anhang IV gelten [Art. 3 Nr. 21-23, Anhang I Nr. 8].
- Beschränkte Stoffe
- Die zehn in Anhang II gelisteten Substanzen — sechs Schwermetalle/Flammschutzmittel (Blei, Quecksilber, Cadmium, Cr(VI), PBB, PBDE) plus vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP), deren Konzentration in homogenen Werkstoffen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten darf [Anhang II].
- Kategorie 11
- Auffangkategorie für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in die Kategorien 1 bis 10 fallen; gilt seit 22. Juli 2019 und erweitert den Anwendungsbereich der Richtlinie auf nahezu alle EEE [Anhang I, Art. 4 Abs. 3].
Häufige Fragen
Welche zehn Stoffe sind in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt?
Für welche Produkte gilt die RoHS-2-Richtlinie?
Wie funktioniert das Ausnahmesystem nach Anhang III und IV?
Was ändert die Richtlinie (EU) 2025/2456 an der RoHS-Praxis?
Welche Pflichten haben Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten?
Was passiert, wenn eine Ausnahme ausläuft und kein Ersatzstoff verfügbar ist?
Gelten die Phthalat-Beschränkungen auch für Ersatzteile?
Werkzeuge & Vorlagen
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1. Gap-Analyse Checkliste
Wird sichergestellt, dass alle in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) die in Anhang II festgelegten Höchstkonzentrationen für beschränkte Stoffe (z.B. Blei, Cadmium) in homogenen Werkstoffen nicht überschreiten?
Wird für jedes EEE-Modell eine technische Dokumentation erstellt und für 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts aufbewahrt?
Wird für jedes konforme Produkt eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht?
2. SOP-Vorlagen
SOP: RoHS-Konformitätsbewertung und Technische DokumentationArt. 7, Art. 13, Anhang VI
Zweck: Diese SOP beschreibt den standardisierten Prozess zur Sicherstellung und zum Nachweis der RoHS-Konformität für alle in den Geltungsbereich fallenden Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), die vom Unternehmen hergestellt werden.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Abteilungen, die an der Entwicklung, dem Einkauf, der Herstellung und dem Inverkehrbringen von EEE beteiligt sind.
- 1
Produktklassifizierung: Prüfen, ob das neue oder geänderte Produkt in den Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie fällt (gemäß Art. 2, 3 und Anhang I).
Verantwortlich: Produktmanagement / R&D | Output: Dokumentierte Entscheidung zur Anwendbarkeit der RoHS-Richtlinie.
- 2
Materialdatenerfassung: Anforderung und Sammlung von Konformitätserklärungen und Materialdatenblättern von allen Bauteil- und Materiallieferanten.
Verantwortlich: Einkauf / R&D | Output: Vollständige Materialdeklarationen für alle Komponenten in der Stückliste.
- 3
Risikobewertung und Verifizierung: Bewertung der Zuverlässigkeit der Lieferantendaten. Ggf. Durchführung von eigenen Materialanalysen (z.B. RFA-Screening) bei hohem Risiko oder neuen Lieferanten.
Verantwortlich: Qualitätsmanagement / Compliance | Output: Risikobewertung und ggf. Prüfberichte.
- 4
Erstellung der Technischen Dokumentation: Zusammenführung aller Nachweise (Stücklisten, Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Risikobewertung) in einer technischen Akte.
Verantwortlich: R&D / Compliance Officer | Output: Vollständige technische Dokumentation gemäß Art. 7(b).
- 5
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung: Nach positivem Abschluss der Bewertung wird die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VI erstellt und vom Verantwortlichen unterzeichnet.
Verantwortlich: Geschäftsführung / Bevollmächtigter | Output: Unterzeichnete EU-Konformitätserklärung.
- 6
Anbringung der CE-Kennzeichnung: Veranlassung der Anbringung der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten.
Verantwortlich: Produktionsleitung | Output: CE-gekennzeichnetes Produkt.
- 7
Archivierung: Sichere Archivierung der Technischen Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts der Serie.
Verantwortlich: Compliance Officer / IT | Output: Archivierter Datensatz mit Zeitstempel.
Prüffrequenz: Jährlich oder bei Änderung der Rechtslage
3. Textbausteine
EU-Konformitätserklärung (Muster)Art. 13, Anhang VI
Anwendungsfall: Ausstellung durch den Hersteller, um die Konformität eines Elektro- oder Elektronikgeräts mit der RoHS-Richtlinie zu erklären. Muss dem Produkt beiliegen oder auf Anforderung verfügbar sein.
Platzhalter: Einmalige Kennnummer des Elektro- oder Elektronikgeräts, Name des Herstellers, Anschrift des Herstellers, Bezeichnung des Elektro-/Elektronikgeräts, Modell, Typ, Charge oder Seriennummer zur Rückverfolgbarkeit, z.B. EN IEC 63000:2018, Falls zutreffend, z.B. Hinweis auf in Anspruch genommene Ausnahmen gemäß Anhang III/IV, Ort und Datum der Ausstellung, Name der unterzeichnenden Person, Funktion
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