Wichtige Begriffe
- Verpackung
- Aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, Lieferung und Darbietung von Waren — als Verkaufs-, Um- oder Transportverpackung; präzisiert durch Kriterien und Beispielliste [Art. 3 Nr. 1, Anhang I].
- Verpackungsabfall
- Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die unter den Abfallbegriff des EU-Abfallrechts fallen, mit Ausnahme von Produktionsrückständen [Art. 3 Nr. 2].
- Grundlegende Anforderungen
- Verbindliche Anforderungen aus Anhang II an Herstellung, Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit; nur Verpackungen, die sie erfüllen, dürfen in Verkehr gebracht werden [Art. 9 Abs. 1].
- Erweiterte Herstellerverantwortung
- Regime, über das Inverkehrbringer die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen tragen; seit Ende 2024 für alle Verpackungen verpflichtend [Art. 7 Abs. 2].
- Recycling
- Aufarbeitung von Abfallmaterialien in einem Produktionsprozess für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck; seit 2018 nach den Begriffsbestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG ausgelegt [Art. 3; RL (EU) 2018/852].
- Leichte Kunststofftragetasche
- Kunststofftragetasche mit einer Wandstärke unter 50 Mikron; Gegenstand verbindlicher Verbrauchsreduktions- oder Entgeltvorgaben der Mitgliedstaaten [Art. 3, Art. 4 Abs. 1a; RL (EU) 2015/720].
- Wiederverwendung
- Erneute Verwendung oder Wiederbefüllung einer Verpackung für denselben Zweck innerhalb ihrer Lebensdauer; Mitgliedstaaten fördern sie u. a. über Pfandsysteme und Zielvorgaben [Art. 5 Abs. 1].
Häufige Fragen
Gilt die Richtlinie auch für Transport- und B2B-Verpackungen oder nur für Konsumentenverpackungen?
Welche Recyclingquoten gelten aktuell und welche kommen noch?
Was bedeutet die erweiterte Herstellerverantwortung für uns als Inverkehrbringer?
Drohen Bußgelder direkt aus der Richtlinie 94/62/EG?
Was gilt für Plastiktüten an der Kasse?
Welche Schwermetallgrenzen gelten für Verpackungen?
Können Mitgliedstaaten die Recyclingfristen verschieben — und betrifft uns das?
Werkzeuge & Vorlagen
KI-generierte Compliance-Hilfen
1. Gap-Analyse Checkliste
Werden ausschließlich Verpackungen in Verkehr gebracht, die die grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang II erfüllen (z.B. Minimierung von Volumen und Gewicht, Wiederverwertbarkeit)?
Wird sichergestellt, dass die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI in allen Verpackungen und Verpackungskomponenten den Grenzwert von 100 ppm nicht überschreitet?
Nimmt Ihr Unternehmen an einem oder mehreren Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssystemen für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen teil (Systembeteiligungspflicht)?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Jährliche Mengenmeldung für VerpackungenArt. 7, Art. 12
Zweck: Sicherstellung der fristgerechten und korrekten Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das zuständige Rücknahmesystem (z.B. duales System) gemäß nationaler Gesetzgebung.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle systembeteiligungspflichtigen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen, die vom Unternehmen erstmals in Verkehr gebracht werden.
- 1
Datenabzug der verkauften Artikel des Meldejahres aus dem ERP-System.
Verantwortlich: Controlling / Vertrieb | Output: Liste aller verkauften Artikel und deren Stückzahlen.
- 2
Verknüpfung der Verkaufsdaten mit der Verpackungs-Stammdatenbank (Gewicht pro Artikel und Materialfraktion).
Verantwortlich: Compliance Officer / Verpackungsmanagement | Output: Rohdaten-Tabelle mit Artikel, Stückzahl, Verpackungsgewicht pro Material.
- 3
Aggregation der Gewichte pro Materialfraktion für das gesamte Meldejahr.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Gesamtgewicht pro Materialfraktion (z.B. 10,5 t Glas, 5,2 t PPK, 2,1 t Kunststoffe).
- 4
Prüfung der aggregierten Daten auf Plausibilität (z.B. Vergleich mit Vorjahr, Abgleich mit Produktionsmengen).
Verantwortlich: Leitung Controlling & Compliance Officer (Vier-Augen-Prinzip) | Output: Validierte Mengendaten.
- 5
Eingabe der validierten Daten in das Online-Portal des Rücknahmesystems.
Verantwortlich: Compliance Officer | Output: Entwurf der Mengenmeldung im Portal.
- 6
Finale Freigabe und fristgerechte Absendung der Meldung (ggf. inkl. Abgabe der Vollständigkeitserklärung durch einen Wirtschaftsprüfer).
Verantwortlich: Geschäftsführung / Compliance Officer | Output: Abgesendete Mengenmeldung und Bestätigung des Systems.
Prüffrequenz: Jährlich, vor Beginn der Meldeperiode.
3. Textbausteine
Lieferantenerklärung zur Konformität von VerpackungenArt. 9, Art. 11
Anwendungsfall: Einholung einer schriftlichen Bestätigung von Verpackungslieferanten, dass die gelieferten Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Platzhalter: Name des Lieferantenunternehmens, Adresse des Lieferanten, Name Ihres Unternehmens, Artikelnummern auflisten, z.B. deutsches Verpackungsgesetz, Ort, Datum, Unterschrift, Name und Position des Unterzeichners
+6 Gap-Checks, 1 SOPs, 1 Vorlagen warten auf Sie
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