Wichtige Begriffe
- Ökodesign-Anforderung
- Eine Leistungs- oder Informationsanforderung, die darauf abzielt, ein Produkt einschließlich der Prozesse entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette ökologisch nachhaltiger zu gestalten [Art. 2 Nr. 7].
- Digitaler Produktpass (DPP)
- Ein produktspezifischer Datensatz, der die im anwendbaren delegierten Rechtsakt genannten Informationen enthält und elektronisch über einen Datenträger zugänglich ist [Art. 2 Nr. 28].
- Datenträger
- Ein Strichcode, ein zweidimensionales Symbol (z. B. QR-Code) oder ein anderes automatisches Datenerfassungsmedium, das von einem Gerät gelesen werden kann [Art. 2 Nr. 29].
- Besorgniserregender Stoff
- Ein Stoff, der SVHC-Kriterien nach REACH erfüllt, unter die CLP-Verordnung als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft ist, oder als persistenter organischer Schadstoff unter die POP-Verordnung fällt [Art. 2 Nr. 27].
- Vorzeitige Obsoleszenz
- Ein Produktgestaltungsmerkmal oder ein späteres Tätigwerden, das dazu führt, dass ein Produkt ohne normale Abnutzung nicht funktionsfähig oder weniger leistungsfähig wird [Art. 2 Nr. 21].
- Leistungsklasse
- Ein Spektrum von Leistungsniveaus in Bezug auf Produktparameter, erstellt auf Basis einer gemeinsamen Methode, das eine Produktdifferenzierung ermöglicht [Art. 2 Nr. 15].
- Wirtschaftsteilnehmer
- Sammelbegriff für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Vertreiber, Händler und Fulfilment-Dienstleister, die Produkte auf dem Unionsmarkt bereitstellen [Art. 2 Nr. 46].
Häufige Fragen
Welche Produkte fallen unter die ESPR?
Wann gelten die ersten konkreten Ökodesign-Anforderungen?
Was ist der digitale Produktpass und wann wird er Pflicht?
Welche Produkte dürfen ab Juli 2026 nicht mehr vernichtet werden?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Müssen KMU die gleichen Pflichten erfüllen?
Was ändert sich bei der öffentlichen Beschaffung?
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1. Gap-Analyse Checkliste
Wird sichergestellt, dass alle in Verkehr gebrachten Produkte, die unter einen delegierten Rechtsakt fallen, die darin festgelegten Ökodesign-Anforderungen (Leistungs- und Informationsanforderungen) erfüllen?
Wurde für jedes Produkt, für das es ein delegierter Rechtsakt vorschreibt, ein Digitaler Produktpass (DPP) erstellt und ist dieser über einen Datenträger am Produkt zugänglich?
Werden die für den DPP erforderlichen Daten (eindeutige Produktkennung, Warencode etc.) in das von der Kommission geführte Register hochgeladen?
2. SOP-Vorlagen
SOP: Erstellung und Verwaltung des Digitalen Produktpasses (DPP)Kapitel III (Art. 9-15)
Zweck: Diese SOP stellt sicher, dass für alle relevanten Produkte ein konformer Digitaler Produktpass (DPP) erstellt, registriert und gepflegt wird, um die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung zu erfüllen.
Geltungsbereich: Diese SOP gilt für alle Abteilungen, die an der Entwicklung, Herstellung, Konformitätsbewertung und Vermarktung von Produkten beteiligt sind, die unter die DPP-Anforderungen der Ökodesign-Verordnung fallen.
- 1
Identifizierung der DPP-pflichtigen Produkte auf Basis der anwendbaren delegierten Rechtsakte (gem. Art. 4).
Verantwortlich: Compliance Officer / Produktmanagement | Output: Liste der Produkte, für die ein DPP erstellt werden muss.
- 2
Sammlung aller für den DPP erforderlichen Daten gemäß dem delegierten Rechtsakt und Anhang III (z.B. Produktkenndaten, Stoffinformationen, Reparierbarkeits-Infos, Konformitätsdokumente).
Verantwortlich: Produktmanagement / F&E / Einkauf | Output: Vollständiger und validierter Datensatz für den DPP.
- 3
Erstellung des DPP in einem interoperablen, maschinenlesbaren Format. Verknüpfung der Daten mit einer eindeutigen Produktkennung.
Verantwortlich: IT-Abteilung / DPP-Dienstleister | Output: Technisch valider Digitaler Produktpass.
- 4
Hochladen der erforderlichen Kennungen (eindeutige Produktkennung, Warencode) in das EU-Register (gem. Art. 13).
Verantwortlich: Compliance Officer / Logistik | Output: Erhalt der eindeutigen Registrierungskennung vom EU-Register.
- 5
Anbringung des Datenträgers (z.B. QR-Code), der auf den DPP verweist, auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten gemäß delegiertem Rechtsakt.
Verantwortlich: Produktion / Verpackungsabteilung | Output: Produkt ist mit einem funktionierenden Datenträger versehen.
- 6
Einrichtung einer Sicherungskopie des DPP bei einem unabhängigen Drittdienstleister (gem. Art. 10 Abs. 4).
Verantwortlich: Compliance Officer / IT-Abteilung | Output: Vertrag und Prozess zur Sicherung des DPP sind etabliert.
- 7
Implementierung eines Prozesses zur Aktualisierung der DPP-Daten bei Änderungen am Produkt oder neuen Erkenntnissen.
Verantwortlich: Produktmanagement / Compliance Officer | Output: Aktualisierter DPP und ggf. aktualisierte Sicherungskopie.
Prüffrequenz: Jährlich sowie bei Erlass neuer delegierter Rechtsakte.
3. Textbausteine
Muster: EU-KonformitätserklärungArt. 44, Anhang V
Anwendungsfall: Ausstellung durch den Hersteller, um die Konformität eines Produkts mit den anwendbaren Ökodesign-Anforderungen und anderen EU-Rechtsvorschriften zu erklären.
Platzhalter: Eindeutige Kennung des Produkts, Name des Herstellers, Anschrift des Herstellers, Name des Bevollmächtigten, Anschrift des Bevollmächtigten, Beschreibung des Produkts, Nummer(n) und Titel des/der delegierten Rechtsakte(s), Auflistung aller weiteren relevanten EU-Rechtsakte, Vollständige Referenzen der Normen/Spezifikationen, Name der notifizierten Stelle, Kennnummer der notifizierten Stelle, Beschreibung der Mitwirkung, Nummer der Bescheinigung/Zulassung, Eventuelle zusätzliche Informationen, Ort und Datum der Ausstellung, Name der zeichnungsberechtigten Person, Funktion
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