Wichtige Begriffe
- Roaming zu Inlandspreisen (RLAH)
- Prinzip, nach dem Roamingkunden in der EU Mobilfunkdienste zu ihrem Inlandstarif nutzen können, ohne dass der Anbieter Aufschläge erhebt — Kernprinzip der Verordnung seit 2017.
- Roamingvorleistungszugang
- Bereitstellung des direkten Roamingvorleistungszugangs oder des Roamingvorleistungs-Wiederverkaufszugangs durch einen Mobilfunknetzbetreiber an einen Roaminganbieter [Art. 2 Abs. 2 lit. k].
- Besuchtes Netz
- Terrestrisches öffentliches Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des inländischen Anbieters, das einem Roamingkunden aufgrund einer Vereinbarung mit dem Heimatnetzbetreiber die Nutzung von Mobilfunkdiensten ermöglicht [Art. 2 Abs. 2 lit. d].
- Regelung der angemessenen Nutzung (Fair-Use-Policy)
- Regelung, die Roaminganbieter anwenden können, um missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung von Roamingdiensten zu verhindern — z. B. dauerhaftes Roaming statt vorübergehender Reisenutzung [Art. 5].
- Tragfähigkeitsmechanismus
- Ausnahmeregelung, die Roaminganbietern bei Nachweis, dass RLAH die Tragfähigkeit ihres Inlandsmodells gefährdet, nach Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde einen begrenzten Endkundenaufschlag erlaubt [Art. 6].
- GEREK (BEREC)
- Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation — berät bei der Anwendung der Verordnung, erstellt Leitlinien und erhebt Marktdaten für die Überprüfung [Art. 3 Abs. 8, Art. 21 Abs. 2].
- Standardangebot
- Von Mobilfunknetzbetreibern zu veröffentlichendes Angebot mit den Bedingungen für den Roamingvorleistungszugang, einschließlich Notdienst-Informationen und Anti-Missbrauchs-Bedingungen [Art. 3 Abs. 5, Art. 3 Abs. 6].
Häufige Fragen
Dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden für EU-Roaming noch Aufschläge berechnen?
Was ist die Fair-Use-Policy (Regelung der angemessenen Nutzung)?
Wie hoch sind die aktuellen Vorleistungs-Obergrenzen?
Sind MVNOs und Wiederverkäufer auch von der Verordnung betroffen?
Was passiert bei Notrufen im Roaming?
Wie funktioniert der Kostenschutz bei Datenroaming (Bill Shock Protection)?
Gilt die Verordnung auch für M2M-Kommunikation und IoT-Geräte?
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