Wichtige Begriffe
- Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr
- Grenzüberschreitender Handel mit lebenden Tieren zwischen EU-Mitgliedstaaten unter Einhaltung harmonisierter veterinärrechtlicher Vorschriften.
- Amtlicher Tierarzt
- Von der zentralen Veterinärbehörde eines Mitgliedstaats benannter Tierarzt, der Gesundheitsbescheinigungen ausstellt und amtliche Kontrollen durchführt [Art. 2].
- Seuchenfreie Zone
- Gebiet im Umkreis von 20 km um einen Betrieb, in dem seit mindestens 30 Tagen keine anzeigepflichtigen Tierkrankheiten aufgetreten sind [Art. 2].
- Gesundheitsbescheinigung (Anhang F)
- Amtliches Dokument nach Muster 1 (Rinder) oder Muster 2 (Schweine), das die Seuchenfreiheit und Transportfähigkeit von Tieren beim innergemeinschaftlichen Handel bestätigt [Art. 3].
- Enzootische Rinderleukose (ERL)
- Chronische Viruserkrankung bei Rindern, deren Diagnose in Anhang D der Richtlinie geregelt war. Seit 2009 wird das E05-Referenzserum des Friedrich-Loeffler-Instituts als EU-Standard verwendet (Beschluss 2009/976/EU).
- Rinderbrucellose
- Bakterielle Infektionskrankheit (Brucella abortus), für die Anhang C serologische Tests (RBT, KBR, ELISA, FPA) und seit 2008 auch PCR-Nachweise als Standardverfahren festlegt (Beschluss 2008/984/EG).
- Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht)
- Umfassende EU-Verordnung, die seit 21. April 2021 die Richtlinie 64/432/EWG und zahlreiche weitere Veterinärrechtsakte ersetzt und den Rechtsrahmen für Tierseuchenprävention, Handel und Rückverfolgbarkeit konsolidiert.
Häufige Fragen
Ist die Richtlinie 64/432/EWG noch in Kraft?
Was regelte die Richtlinie 64/432/EWG konkret?
Welche Tiere fielen unter die Richtlinie?
Welche Diagnoseverfahren wurden durch Änderungsrechtsakte modernisiert?
Was änderte die Richtlinie 2014/64/EU an der Richtlinie 64/432/EWG?
Gab es Bußgelder bei Verstößen gegen die Richtlinie?
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