Wichtige Begriffe
- Gemeinsames Unternehmen (Joint Undertaking)
- Unternehmen, das der Euratom-Rat nach Art. 45-51 EAG-Vertrag errichtet, um Kernenergieprojekte von besonderer Bedeutung für die Gemeinschaft zu verwirklichen; genießt Sonderrechte nach Anhang III des Vertrags.
- Euratom (EAG)
- Europäische Atomgemeinschaft, gegründet 1957 durch den Vertrag von Rom; fördert die friedliche Nutzung der Kernenergie und schafft den gemeinsamen Markt auf dem nuklearen Gebiet.
- SENA
- Société d'énergie nucléaire franco-belge des Ardennes — französisch-belgische Aktiengesellschaft zum Bau und Betrieb des Kernkraftwerks Chooz (Ardennen), errichtet als gemeinsames Euratom-Unternehmen.
- A-Aktien / B-Aktien
- Zweigeteilte Aktienstruktur der SENA: A-Aktien sind ausschließlich der Électricité de France vorbehalten (50 %), B-Aktien stehen Angehörigen anderer Euratom-Mitgliedstaaten offen (50 %).
- Anhang III EAG-Vertrag
- Katalog der Vergünstigungen, die gemeinsamen Unternehmen nach dem Euratom-Vertrag durch besonderen Ratsbeschluss gewährt werden können; ihr Widerruf kann zum Entzug des Sonderstatus führen.
- Verwaltungsrat
- Geschäftsführungsorgan der SENA mit paritätischer Besetzung durch EDF-Vertreter und B-Aktionärsvertreter; Beschlüsse erfordern je nach Gegenstand einfache oder Zweidrittelmehrheit.
- Rechnungsprüfer (Commissaire aux comptes)
- Von der Hauptversammlung bestellte Prüfer, die die Einhaltung der Buchführungspflichten überwachen; berechtigt, in dringenden Fällen die Hauptversammlung einzuberufen.
Häufige Fragen
Was ist die SENA und welchen Zweck verfolgt sie?
Wie ist das Gesellschaftskapital der SENA strukturiert?
Welche Berichtspflichten bestehen gegenüber der Euratom-Kommission?
Kann der Rat der SENA den Status als gemeinsames Unternehmen entziehen?
Wer sitzt im Verwaltungsrat und wie ist er zusammengesetzt?
Welches Recht gilt für die SENA?
Wie werden B-Aktien übertragen?
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