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CSDDD Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Check

Indikatoren für Pflichten unter der EU-Lieferkettenrichtlinie — in 90 Sekunden geprüft.

Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Richtlinie (EU) 2024/1760 in der durch Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-Clock) geänderten Fassung. Das deutsche LkSG bleibt parallel anwendbar bis zur nationalen CSDDD-Umsetzung. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland: BAFA) oder ein Rechtsanwalt.

1. Wo hat Ihr Unternehmen oder Ihre oberste Muttergesellschaft Sitz?

Art. 2 Abs. 1: EU-Unternehmen. Art. 2 Abs. 2: Drittstaats-Unternehmen mit EU-Nettoumsatz.

2. Welche Schwelle erfüllt Ihr Unternehmen oder Konzern (in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren)?

Endgültige Schwelle nach Art. 2 Abs. 1 lit. a: >1.000 Beschäftigte UND >450 Mio EUR weltweiter Nettoumsatz. Drittland nach Abs. 2 lit. a: >450 Mio EUR EU-Nettoumsatz. Die Anwendung ist gestaffelt nach Art. 37 Abs. 1 (geändert durch RL 2025/794) — Welle 1: ab 3.000 MA + 900 Mio EUR (ab 26.7.2028); Welle 2: ab 1.000 MA + 450 Mio EUR (ab 26.7.2029). Drittland-Wellen analog mit 900 / 450 Mio EUR EU-Umsatz.

3. Sind Sie bereits unter dem deutschen LkSG verpflichtet?

LkSG (DE): seit 1.1.2024 ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland. CSDDD wird das LkSG ab nationaler Umsetzung modifizieren oder ablösen.

4. Existiert eine Sorgfaltspflichten-Strategie mit Verhaltenskodex?

Art. 5: Risiko-Management-Sorgfaltspflichten. Art. 7: Sorgfaltspflichten-Strategie mit Verhaltenskodex für Beschäftigte und Geschäftspartner.

5. Existiert ein 1,5°C-Klimaschutz-Übergangsplan?

Art. 22: Annahme und Umsetzung eines Plans, der die Geschäftstätigkeit mit dem 1,5°C-Pfad und 2050-Klimaneutralitätsziel kompatibel macht. Inhaltliche Anforderungen synergieren mit CSRD/ESRS E1.

Primärquellen

Rechtsstand: 2026-05-08 · RL 2024/1760 in der durch RL 2025/794 (Stop-the-Clock) geänderten Fassung. Umsetzungsfrist 26.7.2027. Anwendung gestaffelt: 26.7.2028 (Welle 1: >3.000 MA + 900 Mio EUR), 26.7.2029 (Welle 2: >1.000 MA + 450 Mio EUR + Franchise). Berichtspflicht für Geschäftsjahre ab 1.1.2029 / 1.1.2030. · In Kraft / Anwendung gestaffelt 2028-2029

Vollständiger Wissensartikel zu 32024L1760