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NIS2 Anwendungsbereich-Check

Indikatoren für Pflichten unter der NIS2-Richtlinie — in 90 Sekunden geprüft.

Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Richtlinie (EU) 2022/2555 und ihrer nationalen Umsetzung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige Behörde oder ein Rechtsanwalt.

1. In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?

NIS2 unterscheidet 'Sektoren mit hoher Kritikalität' (Anhang I) und 'sonstige kritische Sektoren' (Anhang II). Anhang I u.a.: Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, ICT-Service-Management, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt. Anhang II u.a.: Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (kritisch), digitale Anbieter, Forschung.

2. Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Schwellen nach KMU-Empfehlung 2003/361/EG: Mittel = <250 Beschäftigte UND (Jahresumsatz ≤50 Mio EUR ODER Bilanzsumme ≤43 Mio EUR); Klein = <50 Beschäftigte UND (Umsatz oder Bilanz ≤10 Mio EUR); Groß = überschreitet die Schwellen für mittlere Unternehmen.

3. Trifft eine der größenunabhängigen Sonderkategorien zu?

Art. 2 Abs. 2 macht bestimmte Einrichtungen ohne Größenschwelle zu wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen — u.a. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registries, DNS-Anbieter, Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, kritische Einrichtungen nach CER-Richtlinie (EU) 2022/2557, sowie Einrichtungen, die Dienste erbringen, deren Unterbrechung eine erhebliche Auswirkung auf öffentliche Sicherheit oder Gesundheit haben kann.

4. Sind die zehn Cybersicherheitsmaßnahmen aus Art. 21 implementiert?

Art. 21 Abs. 2: Risikoanalyse, Vorfallsbewältigung, Geschäftskontinuität, Lieferkettensicherheit, Sicherheit in Beschaffung/Entwicklung/Wartung, Wirksamkeitsbewertung, Cyberhygiene-Praxis, Kryptografie, Personalsicherheit/Zugriffskontrolle/Asset Management, Multi-Faktor-Authentifizierung.

5. Sind die NIS2-Meldezeiten 24h / 72h / 1 Monat eingerichtet?

Art. 23: Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme eines erheblichen Sicherheitsvorfalls, Erstbericht binnen 72 Stunden, Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

Primärquellen

Rechtsstand: 2026-05-08 · Richtlinie in Kraft seit 16.1.2023, Umsetzungsfrist 17.10.2024 — DE-Umsetzung NIS2UmsuCG noch im Verfahren · In Kraft / nationale Umsetzung gestaffelt

Vollständiger Wissensartikel zu 32022L2555