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AI Act Hochrisiko-Check

Indikatoren für Pflichten unter der EU-KI-Verordnung — in 90 Sekunden geprüft.

Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Verordnung (EU) 2024/1689. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige Behörde oder ein Rechtsanwalt.

1. Welche Rolle haben Sie beim KI-System?

Anbieter (Art. 3 Nr. 3): entwickelt KI oder lässt entwickeln und bringt unter eigenem Namen in Verkehr — volle Pflichten Art. 16 ff. Betreiber (Art. 3 Nr. 4): nutzt KI in eigener Verantwortung im beruflichen Kontext — engere Pflichten Art. 26-27.

2. In welchem Anwendungsfeld wird das KI-System eingesetzt?

Anhang III listet die acht Hochrisiko-Bereiche. 'Allgemein' = übrige Geschäftsanwendungen ohne Anhang-III-Bezug.

3. Ist das KI-System Sicherheitsbauteil eines anderen regulierten Produkts?

Art. 6 Abs. 1: KI gilt als Hochrisiko, wenn (a) KI Sicherheitsbauteil eines unter Anhang I (Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union) fallenden Produkts ist oder selbst ein solches Produkt ist UND (b) dieses Produkt einer Drittprüfung (Konformitätsbewertung durch Notified Body) unterliegt. Beispiele Anhang I: Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge.

4. Bieten Sie ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck an (GPAI)?

GPAI (Art. 3 Nr. 63): Modelle, die für viele unterschiedliche Aufgaben einsetzbar sind. Art. 51 Abs. 2: Vermutungsregel — GPAI hat 'mit hoher Wirkkraft' (= systemisches Risiko), wenn der kumulierte Trainings-Compute 10^25 FLOP überschreitet.

5. Wirken Sie mit natürlichen Personen oder erzeugen Sie synthetische Inhalte?

Art. 50: Transparenzpflichten — Chatbot-Kennzeichnung, KI-generierte Bilder/Audio/Video als solche markieren.

Primärquellen

  • 32024R1689 — Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-VerordnungAnhang I (CE-Produkte mit KI-Sicherheitsbauteilen), Anhang III (Hochrisiko-Anwendungen), Art. 4 (AI-Literacy), Art. 5 (Verbote), Art. 6-8 (Klassifizierung), Art. 9-15 (Hochrisiko-Pflichten), Art. 26-27 (Betreiber), Art. 50 (Transparenz), Art. 51-55 (GPAI)
  • Bundesnetzagentur — KI-MarktüberwachungU.a. vorgesehene nationale Marktüberwachungsbehörde in Deutschland — finale Designation steht unter dem KI-Umsetzungsgesetz noch aus (Stand 2026-05)

Rechtsstand: 2026-05-08 · Originalfassung in Kraft seit 1.8.2024; Anwendung gestaffelt nach Art. 113: 2.2.2025 (Verbote, AI Literacy) / 2.8.2025 (GPAI, Sanktionen, Governance) / 2.8.2026 (Anhang-III-Hochrisiko, Transparenz) / 2.8.2027 (Anhang-I-Hochrisiko: KI als Sicherheitsbauteil CE-pflichtiger Produkte) · In Kraft

Vollständiger Wissensartikel zu 32024R1689