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EUDR Sorgfaltspflichten-Check

Indikatoren für Pflichten unter der EU-Entwaldungs-Verordnung — in 90 Sekunden geprüft.

Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Verordnung (EU) 2023/1115. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland: BLE) oder ein Rechtsanwalt.

1. Welche Erzeugnisse stellen Sie in den EU-Markt ein, oder führen Sie aus?

Anhang I EUDR. Sieben Rohstoffe und ihre Folgeprodukte.

2. Welche Rolle haben Sie in der Lieferkette?

Art. 2 Nr. 15: 'Marktteilnehmer' bringt Erzeugnisse erstmals in den Unionsmarkt oder führt sie aus. Art. 2 Nr. 17: 'Händler' gibt sie innerhalb des Marktes weiter.

3. Wie groß ist Ihr Unternehmen nach RL 2013/34/EU?

Großunternehmen sind nach RL 2013/34/EU Art. 3 Abs. 4 Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellen überschreiten: 250 Beschäftigte, 50 Mio EUR Umsatz, 25 Mio EUR Bilanzsumme. KMU sind alle übrigen.

4. Liegen Geolokalisierungs-Koordinaten der Erzeugungsflächen vor?

Art. 9 Abs. 1 lit. d: Geolokalisierungs-Koordinaten aller Erzeugungsflächen sind Pflichtbestandteil der Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem.

5. Existiert ein dokumentiertes Sorgfaltspflichten-System?

Art. 8-11: Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung. Pro Lieferung eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem.

Primärquellen

Rechtsstand: 2026-05-08 · Anwendung gestaffelt nach Verschiebungs-VO: Großunternehmen seit 30.12.2025, KMU ab 30.6.2026 · In Kraft

Vollständiger Wissensartikel zu 32023R1115