EUDR Sorgfaltspflichten-Check Indikatoren für Pflichten unter der EU-Entwaldungs-Verordnung — in 90 Sekunden geprüft.
Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Verordnung (EU) 2023/1115. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland: BLE) oder ein Rechtsanwalt.
1. Welche Erzeugnisse stellen Sie in den EU-Markt ein, oder führen Sie aus? Anhang I EUDR. Sieben Rohstoffe und ihre Folgeprodukte.
Rinder, Rindfleisch, Leder Kakao und Schokoladenerzeugnisse Kaffee Ölpalme (inkl. Palmöl und -derivate) Kautschuk Soja Holz, Holzprodukte, Papier Keine dieser Kategorien
2. Welche Rolle haben Sie in der Lieferkette? Art. 2 Nr. 15: 'Marktteilnehmer' bringt Erzeugnisse erstmals in den Unionsmarkt oder führt sie aus. Art. 2 Nr. 17: 'Händler' gibt sie innerhalb des Marktes weiter.
Marktteilnehmer (Inverkehrbringen / Ausfuhr) Händler (Weitergabe innerhalb EU) Endnutzer / kein gewerblicher Vertrieb
3. Wie groß ist Ihr Unternehmen nach RL 2013/34/EU? Großunternehmen sind nach RL 2013/34/EU Art. 3 Abs. 4 Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellen überschreiten: 250 Beschäftigte, 50 Mio EUR Umsatz, 25 Mio EUR Bilanzsumme. KMU sind alle übrigen.
Großunternehmen (mind. zwei der drei Schwellen) KMU (kleinst, klein oder mittel)
4. Liegen Geolokalisierungs-Koordinaten der Erzeugungsflächen vor? Art. 9 Abs. 1 lit. d: Geolokalisierungs-Koordinaten aller Erzeugungsflächen sind Pflichtbestandteil der Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem.
Ja, für alle Lieferanten und Flächen Teilweise Nein
5. Existiert ein dokumentiertes Sorgfaltspflichten-System? Art. 8-11: Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung. Pro Lieferung eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem.
Ja, dokumentiert und produktiv Entwurf Nein
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