Zum Inhalt springen

Data Act Datenzugang-Check

Indikatoren für Pflichten unter dem EU Data Act — in 90 Sekunden geprüft.

Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Verordnung (EU) 2023/2854. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde oder ein Rechtsanwalt.

1. Welche Rolle haben Sie im Daten-Ökosystem?

Art. 2: 'Dateninhaber' kontrolliert IoT-Produktdaten; 'Datenverarbeitungsdienst' (Cloud/Edge); 'Empfänger' nutzt Daten auf Nutzerwunsch.

2. Sind nach dem 12. September 2026 vernetzte Produkte in Verkehr gebracht oder wird das geplant?

Art. 3 Abs. 1: 'data-by-default'-Designpflicht — vernetzte Produkte und verbundene Dienste so konzipieren, dass Daten standardmäßig zugänglich sind; gilt für Produkte, die nach dem 12.9.2026 in Verkehr gebracht werden (Art. 50 Unterabs. 2). Davor in Verkehr gebrachte Produkte sind von der Designpflicht ausgenommen, der Nutzer-Datenanspruch nach Art. 4-5 greift trotzdem. Art. 7 regelt davon getrennt KMU-Ausnahmen.

3. Empfangen Sie Datenzugriffs-Anfragen von Drittlands-Behörden?

Art. 32 setzt strenge Voraussetzungen für die Übermittlung nicht-personenbezogener Daten an Drittstaats-Behörden — relevant insbesondere bei Cloud-Anbietern mit Drittstaats-Mutter.

4. Sind Wechselklauseln in Cloud-Verträgen Data-Act-konform?

Art. 23-29: Pflichten zur Erleichterung des Anbieterwechsels — Mindestklauseln, max. 30 Tage Übergangsfrist. Wechselgebühren sind seit 11.1.2024 reduziert (Art. 29 Abs. 2) und entfallen ab 12.1.2027 vollständig (Art. 29 Abs. 1).

5. Existiert ein Prozess für Nutzer-Datenanfragen nach Art. 4-5?

Art. 4-5: Nutzer können Datenherausgabe an sich oder an Dritte verlangen. Frist: unverzüglich, einfach, sicher, ggf. dauerhaft maschinenlesbar.

Primärquellen

Rechtsstand: 2026-05-08 · Anwendbar seit 12.9.2025. Design-Pflicht Art. 7 für Produkte ab 12.9.2026. Cloud-Wechselgebühren entfallen ab 12.1.2027. · In Kraft

Vollständiger Wissensartikel zu 32023R2854