GPSR Verbraucherprodukt-Check Indikatoren für Pflichten unter der EU-Produktsicherheitsverordnung — in 90 Sekunden geprüft.
Diese Vorab-Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie liefert Kriterien zur Selbstprüfung anhand der Verordnung (EU) 2023/988. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Marktüberwachungsbehörde oder ein Rechtsanwalt.
1. Welche Rolle haben Sie beim Produkt? GPSR Kapitel III: Hersteller (Art. 9), Bevollmächtigter (Art. 10), Importeur (Art. 11), Händler (Art. 12), Online-Marktplatz (Art. 22), Fulfilment-Dienstleister (Art. 16 Abs. 1).
Hersteller (eigene Marke) Importeur (aus Drittländern in die EU) Händler / Distributor Online-Marktplatz Fulfilment-Dienstleister Keine dieser Rollen
2. Handelt es sich um Verbraucherprodukte ohne sektorspezifische EU-Regulierung? GPSR gilt für Verbraucherprodukte und füllt Lücken zu sektoralen Regelungen (Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug etc.). Reine B2B-Produkte fallen nicht unter GPSR.
Ja — Verbraucherprodukt ohne EU-Sektorrecht Verbraucherprodukt mit eigener Sektor-VO/RL Reines B2B-Produkt
3. Existiert eine 'verantwortliche Person' mit Sitz in der EU? Art. 16 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2019/1020: Pflicht für jedes Produkt — Hersteller mit EU-Sitz, Bevollmächtigter, Importeur oder Fulfilment-Dienstleister. Inverkehrbringen ohne EU-verantwortliche Person ist nach Art. 16 Abs. 1 unzulässig (auch bei Fernabsatz nach Art. 4).
Ja, EU-verantwortliche Person benannt Nicht relevant — Hersteller hat EU-Sitz Nein, nur Drittlands-Hersteller
4. Liegt für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse mit technischer Dokumentation vor? Art. 9 Abs. 2: Hersteller müssen interne Risikoanalyse durchführen, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
Ja, dokumentiert pro Produkt Teilweise Nein
5. Existiert ein Prozess für Produktvorfälle und Safety-Gate-Meldungen? Art. 20 Abs. 1: Wirtschaftsakteure melden schwere Unfälle 'unverzüglich' (ohne unnötige Verzögerung) über das Safety-Business-Gateway an die Marktüberwachung.
Ja, Prozess + Safety-Gate-Account Nein
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